Klausel über Schönheitsreparaturen wirksam?

Hallo Ich hab mal ne Frage zu unsere Mietvertrag bzw den dort enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen…
Wir wollen ausziehen und sind uns nicht sicher was uns erwartet bzw was wir auf jedem Fall renovieren müssen…
Hier der Absatz im Mietvertrag:
Schönheitsreparaturen(SHR) sind fachgercht auszuführen. Die SHR umfassen:
das Anstreichen, Kalken oder tapezierten der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Rohre.
Die SHR sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

  1. Küchen, Bäder, Duschen alle 3Jahre
  2. in Wohn-u.Schlafräumen,Fluren,Dielen,Toiletten alle 5Jahre
  3. in anderen Nebenräumen alle 7Jahre

Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen. Er ist für den Umfang der Laufe der Mietzeit ausgeführten SHR beweispflichtig.

Ist dieser Knebelvertrag überhaupt rechtens???
Achja wir sind in eine unrenovierte Wohnung ohne Tapeten und ohne Bodenbeläge eingezogen…

Ich hoffe aus zahlreiche info´s
DANKE Hexlein

Ein Knebelvertag ist dies nicht, sondern ein Mietvetrag, den Sie sich vor Unterezichnung durchgelesen und diese Spielregeln damit auch zunächst einmal akzeptiert haben. Die Rechtsprechung im Mietrecht ist insbesondere, was SHR angeht durch permanent neue Urteile inzwischen dermaßen verworren, das von Fall zu Fall immer wieder durch Gerichte entschieden werden muß. In Ihrem Falle haben Sie die Wohnung nicht in dem Zustand übernommen, in dem die Rückgabe gefordert wird! Sorgen Sie beim Verlassen der Räume dafür, dass alles sauber und ordentlich aussieht und dann ziehen Sie in Gottes Namen. Ist der Vermieter mit dem Zustand der Räume nicht einverstanden, kann er klagen. Manchmal hilft auch ein Vorgespräch um allen Unbillen aus dem Wege zu gehen.

du hast eine starre SHK und die ist wie ungeschrieben zu betrachten, also machst sauer und ziehst aus, ohne zu malern odgl. ein knebelvertrag ist es nicht, das war früher korrekt und wurde vor handvolljahren durch BGH-rechtsprechung korrigiert.

Hallo Hexlein,

meines Wisssens ist die Klausel nach einem recht neuen Urteil unwirksam. Wohnungen müssen der Abnutzung entspr. renoviert werden und nicht, weil ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Davon abgesehen müsst ihr eigentlich gar nichts machen wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war. Es sei denn, ihr habt damals eine Etnschädigung (z. B 2 Monate mietfrei o. ä.) bekommen.
Ich würde erstmal mit dem Vermieter sprechen wie der sich das vorstellt :smile:
Viel Erfolg

Hallo an alle
Der Verwalter will Morgen vorbei kommen und uns gleich die Kündigungsbestätigung mitbringen mal schaun was der sagt will gleich mal schaun was so zu machen ist…

Hexlein

Hallo, nein das wäre natürlich nicht rechtens. Eine solche Klausel, so wie Sie sie beschrieben haben ist nichtig. Sie würde Sie als Mieter übermässig benachteiligen. Damit bräuchten Sie gar nicht renovieren. Da die Klausel nichtig zu sein scheint, bräuchten Sie auch nicht während der Mietzeit renovieren. Zuständig für die Renovierungen wäre der Vermieter. Sie sollten ihn schriftlich auffordern entsprechende Renovierungen durchzuführen. Tja hart gesagt aber eigentlich wäre es so. Allerdings wäre Ihr Vermieter Ihnen sicher nicht mehr wohlgesinnt. Falls Sie allerdings wichtige Details weggelassen haben, also z.B. Einschränkungen wie; „wenn tatsächlich erforderlich“, oder „in der Regel“, sollten Sie vorsichtig sein und den Vertrag beim örtlichen Mieterbund prüfen lassen.
Grundsätzlich sind starre Fristen bei Renovierungen nicht erlaubt, damit ist dann wie gesagt, die ganze Klausel nichtig. Aber nochmal vorsicht bei evtl. Einschränkungen in der Formulierung. Viele Grüße

Hi
was heist hier Knebelvertrag. erstmal mußt du wenn du lange in einer Wohnung wohnt die wohnfhigkeit erhalten da wir ja keine Neandertaler sind haben wir durchaus auch Tapeten und Farben an den wänden. Klar kan man auch ohne wohnen nur das unterscheidet uns ja eben von anderen Kulturen und erhält nebenbei die qualität der wohnunh wer wohnt den schon gern verratzt? Die Fristen die du angegeben hast sind inzwischen überholt. wie sieht eine wohnung aus in der nur eine Wochenendbeziehung lebt? kann beides sein und daher ist diese starre Regelung inzwischen auch vom Gesetzgeber übeholt worden. Nur eines ist klar du musst enmal renovieren entweder bei Einzug oder bei Auszug. Hast du den Zustand bei Einzug festgehalten? ich spreche von richtig renovieren nicht von einer Fliege und Fett aus der Küche hinter der Arbeitsplatte? Wenn du das nicht gemacht hast dannwird es schwierig. Hast du das bei einzug festgehalten, Übernehmeprotokoll? Nein wirds noch schwieriger…
Gruß Peter