ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Es geht um einige kleine Reparaturkosten. Es sind drei Fenster zu reparieren. Jede einzelne Reparatur liegt unter der im Mietvertrag vereinbarten 75€. Also muss man für diese Kosten theoretisch selber aufkommen.
Meine erste Frage ist, ob es rechtens ist, dass jedes einzelne Fenster als Einzelreparatur angesehen wird? Denn die Reparatur führt ein und derselbe Tischler wahrscheinlich an einem einzigen Tag aus. Sind dann die Kosten zu addieren?
Mein zweites Problem ist, dass in dem Mietvertrag die jährlichen Kosten auf maximal zwei Kaltmieten beschränkt sind. Meiner Recherche nach muss in dieser Klausel erwähnt werden, dass die Kosten sich auf 8-10% der Ganzjahresmiete maximieren dürfen.
Doch die zwei Kaltmieten sprengen diesen Rahmen. Ist diese Klausel dann unwirksam und hat der Vermieter dann sowieso die Reparatur zu bezahlen?
Ich hoffe, dass ich alles eindeutig und nicht zu viel geschildert habe. Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Hallo,
grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat alle Reparaturarbeiten auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Als Mieter können Sie maximal verpflichtet sein, die Kosten zu tragen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten auf Sie umlegen kann, nachdem er sie selbst getragen hat.
Als Mieter würde ich keine Reparaturen beauftragen, das soll der Vermieter machen. Und wenn der Vermieter danach kommt und die Kosten von seinem Mieter wiederhaben will, wird er dem Mieter eine Rechnung vorlegen, die den Betrag von 75,00 EUR übersteigt.
Hinsichtlich der jährlichen Grenze für Kleinreparaturen sind sich die Gerichte überhaupt nicht einig. Deshalb kann man da keine pauschale Aussage treffen. Aber Sie können sich durch auf den Standpunkt stellen, dass die Klausel unwirksam ist, weil 2 Monatskaltmieten zu hoch sind.
Gruß
apfjur http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand
weiterhelfen kann.
Es geht um einige kleine Reparaturkosten. Es sind drei Fenster
zu reparieren. Jede einzelne Reparatur liegt unter der im
Mietvertrag vereinbarten 75€. Also muss man für diese Kosten
theoretisch selber aufkommen.
Meine erste Frage ist, ob es rechtens ist, dass jedes einzelne
Fenster als Einzelreparatur angesehen wird? Denn die Reparatur
führt ein und derselbe Tischler wahrscheinlich an einem
einzigen Tag aus. Sind dann die Kosten zu addieren?
Versucht es ein Vermieter wieder mit allen Mitteln?
Habe ich die Fenster kaputt gemacht, muß ich wohl bezahlen. Ist etwas verlissen oder an Altersschwachheit kaputt gegangen, wären es Instandhaltungskosten, die der Vermieter zu zahlen hat! Wären nur Griffe lose, obliegt es dem tägl. Gebrauch, müsste man Rechnungen bis 75,-Eu bezahlen - aber bestimmt nicht 3x 75,-!! Da lässt man sich am besten die Rechnung zeigen. Hat der Meister eine! Rechnung geschrieben mit Ab- und Abfahrt, Zeitaufwand, und Ersatzteile und diese ist über 75,03Eu - Glück gehabt. Vermieter muß alles bezahlen und bekommt von dir keinen Cent!!
Mein zweites Problem ist, dass in dem Mietvertrag die
jährlichen Kosten auf maximal zwei Kaltmieten beschränkt sind.
Meiner Recherche nach muss in dieser Klausel erwähnt werden,
dass die Kosten sich auf 8-10% der Ganzjahresmiete maximieren
dürfen.
Diese Recherche ist wohl richtig!!!Und damit wäre die Vertragsklausel der Kleinreparaturen wohl ganz ungültig.
Doch die zwei Kaltmieten sprengen diesen Rahmen. Ist diese
Klausel dann unwirksam und hat der Vermieter dann sowieso die
Reparatur zu bezahlen?
Ich hoffe, dass ich alles eindeutig und nicht zu viel
geschildert habe. Vielen Dank schonmal für eure Antworten!