Hallo,
ist es zulässig das der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag schreiben kann, das im Falle eines Eltern-Kind- Krankenscheins kein Lohn gezahlt wird ?
Soweit ich weiß gilt dieses als AU ?!
Desweitern hab ich als Reinigungskraft 6 Kunden von meinem Arbeitgeber bekommen 1 sehr großer ( 50 Std. ) 5 kleine( 22 Std. ) darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Beschäftigung an diesen Kunden koppeln ? Sprich sollte der große Kunde wegfallen automatische Kündigung ?
Vielen Dank
Das neugierige Etwas