Hallo,
ich hab da mal 2 Frageblöcke.
1.A) Vereinbarungen zur Nutzung und Bereitstellung(auch privat) von Notebook (technische Ausrüstung zum Arbeiten), Bahncard100 bzw. Firmenwagen(da vorwiegend Reisetätigkeit, Beratung), kommen diese in den AV oder besser mdl. besprechen?
1.B)Gehaltsanpassungen nach Probezeit, ist das durchaus üblich im AV festzulegen? Wie sollte so etwas formuliert werden?
2.hier ein paar Fragen zu Klauseln, die mir nicht ganz geläufig sind.
Arbeitsort:
„a. Der Arbeitsort ist X.
b. Die Firma kann den Mitarbeiter auch in anderen Geschäftsstellen des
Unternehmens einsetzen.“
Ist da irgendwie nen Haken zu sehen?
Freistellung:
„…berechtigt, den Mitarbeiter
von einer weiteren Tätigkeit freizustellen, ungeachtet etwaiger Zahlungsansprüche
des Mitarbeiters nach Maßgabe dieses Vertrages. Davon sind
Zahlungsansprüche des Mitarbeiters die nach Maßgabe dieses Vertrages bestehen
bleiben nicht betroffen.“
Heißt das Freistellung bis Vertragsende und Geld fließt trotzdem weiter?
Krankheit:
„…Auf Verlangen der Firma stimmt
der Mitarbeiter zu, sich bei einem Vertrauensarzt vorzustellen. Der Mitarbeiter
entbindet den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit es zur Beurteilung
der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.“
Ist sowas gänige Praxis? Vertrauensarzt - ok, aber gleich von der Schweigepflicht entbinden, ist das nicht etwas übertrieben?
Überstunden:
„…Überstunden geleistet werden müssen, auch am Samstag
und/oder am Sonntag, soweit gesetzlich zulässig. Auch angesichts der Art der
Funktion, die der Mitarbeiter einnimmt und der Gehaltsstruktur, sind geleistete
Überstunden ausdrücklich mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten.“
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier? Gibt es grenzen für die Überstunden? Wieviel Urlaubstage sollten dann vernünftiger Weise angesetzt werden? Ich denke 30 sollten mindestens drin sein, gerade wenn Überstunden nicht „abgebummelt“ werden können.
Vielen Dank schon mal,Y.
