Klauseln im AV

Hallo,
ich hab da mal 2 Frageblöcke.

1.A) Vereinbarungen zur Nutzung und Bereitstellung(auch privat) von Notebook (technische Ausrüstung zum Arbeiten), Bahncard100 bzw. Firmenwagen(da vorwiegend Reisetätigkeit, Beratung), kommen diese in den AV oder besser mdl. besprechen?

1.B)Gehaltsanpassungen nach Probezeit, ist das durchaus üblich im AV festzulegen? Wie sollte so etwas formuliert werden?

2.hier ein paar Fragen zu Klauseln, die mir nicht ganz geläufig sind.

Arbeitsort:
„a. Der Arbeitsort ist X.
b. Die Firma kann den Mitarbeiter auch in anderen Geschäftsstellen des
Unternehmens einsetzen.“
Ist da irgendwie nen Haken zu sehen?

Freistellung:
„…berechtigt, den Mitarbeiter
von einer weiteren Tätigkeit freizustellen, ungeachtet etwaiger Zahlungsansprüche
des Mitarbeiters nach Maßgabe dieses Vertrages. Davon sind
Zahlungsansprüche des Mitarbeiters die nach Maßgabe dieses Vertrages bestehen
bleiben nicht betroffen.“

Heißt das Freistellung bis Vertragsende und Geld fließt trotzdem weiter?

Krankheit:
„…Auf Verlangen der Firma stimmt
der Mitarbeiter zu, sich bei einem Vertrauensarzt vorzustellen. Der Mitarbeiter
entbindet den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit es zur Beurteilung
der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.“

Ist sowas gänige Praxis? Vertrauensarzt - ok, aber gleich von der Schweigepflicht entbinden, ist das nicht etwas übertrieben?

Überstunden:
„…Überstunden geleistet werden müssen, auch am Samstag
und/oder am Sonntag, soweit gesetzlich zulässig. Auch angesichts der Art der
Funktion, die der Mitarbeiter einnimmt und der Gehaltsstruktur, sind geleistete
Überstunden ausdrücklich mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten.“

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier? Gibt es grenzen für die Überstunden? Wieviel Urlaubstage sollten dann vernünftiger Weise angesetzt werden? Ich denke 30 sollten mindestens drin sein, gerade wenn Überstunden nicht „abgebummelt“ werden können.

Vielen Dank schon mal,Y.

Hallo Yoda,

1.A) Vereinbarungen zur Nutzung und Bereitstellung(auch
privat) von Notebook (technische Ausrüstung zum Arbeiten),
Bahncard100 bzw. Firmenwagen(da vorwiegend Reisetätigkeit,
Beratung), kommen diese in den AV oder besser mdl. besprechen?

Wenn man sich nicht später grün und blau ärgern will, weil 1 Vertragspartei sich an nichts von der mündlichen Vereinbarung erinnern kann, sollte man es schriftlich vereinbaren.

1.B)Gehaltsanpassungen nach Probezeit, ist das durchaus üblich
im AV festzulegen?

Ja.

Wie sollte so etwas formuliert werden?

So konkret wie möglich.

Arbeitsort:
„a. Der Arbeitsort ist X.
b. Die Firma kann den Mitarbeiter auch in anderen Geschäftsstellen :des Unternehmens einsetzen.“
Ist da irgendwie nen Haken zu sehen?

Der AG kann den Mitarbeiter auch in den anderen Geschäftsstellen einsetzen, also - je nach deren Standort - auch 100te km entfernt, ohne dafür extra eine Änderungskündigung aussprechen zu müssen.

Heißt das Freistellung bis Vertragsende und Geld fließt
trotzdem weiter?

Kommt drauf an was damit "Zahlungsansprüche des Mitarbeiters die nach Maßgabe dieses Vertrages bestehen bleiben " gemeint ist.

„…Auf Verlangen der Firma stimmt
der Mitarbeiter zu, sich bei einem Vertrauensarzt
vorzustellen. Der Mitarbeiter
entbindet den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit
es zur Beurteilung
der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.“

Ist sowas gänige Praxis?

Nein.

Vertrauensarzt - ok, aber gleich von
der Schweigepflicht entbinden, ist das nicht etwas
übertrieben?

Würd ich auch so sehen.

„…Überstunden geleistet werden müssen, auch am Samstag
und/oder am Sonntag, soweit gesetzlich zulässig. Auch
angesichts der Art der
Funktion, die der Mitarbeiter einnimmt und der
Gehaltsstruktur, sind geleistete
Überstunden ausdrücklich mit dem vereinbarten Gehalt
abgegolten.“

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier?

Welche Funktion und Position soll denn derjenige einnehmen?

Gibt es grenzen für die Überstunden?

Die Grenzen für Arbeitnehmer bestimmen sich durch das Arbeitszeitgesetz. Aber handelt es sich um den Vertrag für einen Arbeitnehmer?

MfG

Hallo Yoda,

Hallo Xolophos

Der AG kann den Mitarbeiter auch in den anderen
Geschäftsstellen einsetzen, also - je nach deren Standort -
auch 100te km entfernt, ohne dafür extra eine
Änderungskündigung aussprechen zu müssen.

D.h. der AG muss sich dann z.b. nicht um etwaige Aufwandsentschädigungen für Umzug usw. kümmern. Er kann mit dem AN alles machen und der AN kann sehen, wie er zurecht kommt oder halt von selbst gehen?

Heißt das Freistellung bis Vertragsende und Geld fließt
trotzdem weiter?

Kommt drauf an was damit "Zahlungsansprüche des
Mitarbeiters die nach Maßgabe dieses Vertrages bestehen
bleiben "
gemeint ist.

Wie würde denn eine korekte Formulierung lauten?

„…Überstunden geleistet werden müssen, auch am Samstag
und/oder am Sonntag, soweit gesetzlich zulässig. Auch
angesichts der Art der
Funktion, die der Mitarbeiter einnimmt und der
Gehaltsstruktur, sind geleistete
Überstunden ausdrücklich mit dem vereinbarten Gehalt
abgegolten.“

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier?

Welche Funktion und Position soll denn derjenige einnehmen?

Consultant (Einsteiger) D.h. sehr oft und viel unterwegs

Gibt es grenzen für die Überstunden?

Die Grenzen für Arbeitnehmer bestimmen sich durch das
Arbeitszeitgesetz. Aber handelt es sich um den Vertrag für
einen Arbeitnehmer?

Vertrag zw. Firma A und Mitarbeiter B

MfG

Danke!

Hallo Yoda,

Der AG kann den Mitarbeiter auch in den anderen
Geschäftsstellen einsetzen, also - je nach deren Standort -
auch 100te km entfernt, ohne dafür extra eine
Änderungskündigung aussprechen zu müssen.

D.h. der AG muss sich dann z.b. nicht um etwaige
Aufwandsentschädigungen für Umzug usw. kümmern.

Ohne den kompletten Vertrag zu kennen und irgendwelche - vielleicht möglicherweise existierende - firmeninterne oder sonstige Regelungen (Tarifvertrag?) dazu zu kennen, kann man dazu aus der Ferne nichts sagen.

Kommt drauf an was damit "Zahlungsansprüche des
Mitarbeiters die nach Maßgabe dieses Vertrages bestehen
bleiben "
gemeint ist.

Wie würde denn eine korekte Formulierung lauten?

Keine Ahnung. Du schreibst hier aus dem Zusammenhang gerissene Teile eines Vertrages rein und da ich nicht weiß, was der Sinn dahinter ist, war das eher ne Frage an dich (wenn auch nicht in Frageform gestellt).

Welche Funktion und Position soll denn derjenige einnehmen?

Consultant (Einsteiger) D.h. sehr oft und viel unterwegs

Und was ist ein Consultant? „CONSULTANT: Lustiger Mensch, der einem die Armbanduhr abnimmt, einem die Uhrzeit sagt und dann noch Honorar dafür verrechnet“ …??? http://spassprofi.de/Witze/definitionen.htm

MfG

Hallo Yoda,

ich bin zwar kein Experte, arbeite aber auch als „Consultant“ (was auch immer bei dir dahintersteht). Daher einfach nur ein paar Denkanstöße von mir.

1.A) Vereinbarungen zur Nutzung und Bereitstellung(auch
privat) von Notebook (technische Ausrüstung zum Arbeiten),

  • Warum sollte das im Arbeitsvertrag stehen? Dein Arbeitgeber wird dich sicher geeignet ausrüsten.

Bahncard100 bzw. Firmenwagen(da vorwiegend Reisetätigkeit,
Beratung)

  • dass du einen Firmenwagen bekommst, sollte schon im Vertrag stehen, Details können außerhalb geregelt sein. Du weißt, dass du bei Privatnutzung den geldwerten Vorteil versteuern musst? Ist Bahncard100 bei deinem Arbeitgeber üblich?

1.B)Gehaltsanpassungen nach Probezeit, ist das durchaus üblich
im AV festzulegen? Wie sollte so etwas formuliert werden?

Ist üblich.

Arbeitsort:
„a. Der Arbeitsort ist X.
b. Die Firma kann den Mitarbeiter auch in anderen
Geschäftsstellen des
Unternehmens einsetzen.“
Ist da irgendwie nen Haken zu sehen?

  • Steht da noch mehr dazu? So ist das nicht klar, ob du dafür umziehen sollst, ob du im Sinne einer Dienstreise dort arbeiten sollst, …

Überstunden:
„…Überstunden geleistet werden müssen, auch am Samstag
und/oder am Sonntag, soweit gesetzlich zulässig. Auch
angesichts der Art der
Funktion, die der Mitarbeiter einnimmt und der
Gehaltsstruktur, sind geleistete
Überstunden ausdrücklich mit dem vereinbarten Gehalt
abgegolten.“

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier? Gibt es grenzen
für die Überstunden?

  • maximale tägliche Arbeitszeit (gesetzlich) sind 10h (exklusive Pausen) In der Beratungsbranche hält sich keiner dran. Wenn dich das stört, solltest du nicht Consultant werden. Wochenendarbeit ist nicht unüblich und je nach Projekt sogar häufig.

Wieviel Urlaubstage sollten dann
vernünftiger Weise angesetzt werden? Ich denke 30 sollten
mindestens drin sein, gerade wenn Überstunden nicht
„abgebummelt“ werden können.

  • 30 Urlaubstage sind sicher schön, 25 sind aber wohl eher realistisch.

Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter.

Viele Grüße

Andrea

Hallo Yoda,

ich bin zwar kein Experte, arbeite aber auch als „Consultant“
(was auch immer bei dir dahintersteht). Daher einfach nur ein
paar Denkanstöße von mir.

Danke!

1.A) Vereinbarungen zur Nutzung und Bereitstellung(auch
privat) von Notebook (technische Ausrüstung zum Arbeiten),

  • Warum sollte das im Arbeitsvertrag stehen? Dein Arbeitgeber
    wird dich sicher geeignet ausrüsten.

Davon gehe ich ja eigentlich auch aus, aber man weiß ja nie…

Bahncard100 bzw. Firmenwagen(da vorwiegend Reisetätigkeit,
Beratung)

  • dass du einen Firmenwagen bekommst, sollte schon im Vertrag
    stehen, Details können außerhalb geregelt sein. Du weißt, dass
    du bei Privatnutzung den geldwerten Vorteil versteuern musst?
    Ist Bahncard100 bei deinem Arbeitgeber üblich?

keine Ahnung obs üblich ist, aber das wäre z.b. etwas für mich ohne, dass der AG das Gehalt erhöhen muss.
Ich weiß nur nicht, wie die BC100 steuerlich bewertet werden muss.

1.B)Gehaltsanpassungen nach Probezeit, ist das durchaus üblich
im AV festzulegen? Wie sollte so etwas formuliert werden?

Ist üblich.

Arbeitsort:
„a. Der Arbeitsort ist X.
b. Die Firma kann den Mitarbeiter auch in anderen
Geschäftsstellen des
Unternehmens einsetzen.“
Ist da irgendwie nen Haken zu sehen?

  • Steht da noch mehr dazu? So ist das nicht klar, ob du dafür
    umziehen sollst, ob du im Sinne einer Dienstreise dort
    arbeiten sollst, …

Steht nicht mehr dazu. Wie sollte ich da was formulieren, da mit es im Falle der Versetzung für mich kein Nachteil werden kann?

Überstunden:
„…Überstunden geleistet werden müssen, auch am Samstag
und/oder am Sonntag, soweit gesetzlich zulässig. Auch
angesichts der Art der
Funktion, die der Mitarbeiter einnimmt und der
Gehaltsstruktur, sind geleistete
Überstunden ausdrücklich mit dem vereinbarten Gehalt
abgegolten.“

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hier? Gibt es grenzen
für die Überstunden?

  • maximale tägliche Arbeitszeit (gesetzlich) sind 10h
    (exklusive Pausen) In der Beratungsbranche hält sich keiner
    dran. Wenn dich das stört, solltest du nicht Consultant
    werden. Wochenendarbeit ist nicht unüblich und je nach Projekt
    sogar häufig.

Das ist mir schon klar, deswegen sollte es auch mehr geben, als für einen „normalen“ Angestellten. Ich habe nur keine genauen Vorstellungen über die höhe. Ich denke aber unter 46000 sollte es nicht sein(?)

Welche Regelungen gibt es gesetzlich für Dienstreisen in Bezug auf Verpflegung usw. was kann man da geltent machen?
Wo kann man die Regelungen nachlesen(welches Gesetz)?

Wieviel Urlaubstage sollten dann
vernünftiger Weise angesetzt werden? Ich denke 30 sollten
mindestens drin sein, gerade wenn Überstunden nicht
„abgebummelt“ werden können.

  • 30 Urlaubstage sind sicher schön, 25 sind aber wohl eher
    realistisch.

25 ist schon arg wenig, wenn man die Überstunden nicht mal abbummeln kann.

Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter.

Ein wenig auf jeden Fall :smile:

Viele Grüße

Andrea

Viele Grüße zurück, Y.

Hallo,

soweit ich dir weiterhelfen kann, noch ein paar Anmerkungen:

Arbeitsort:
„a. Der Arbeitsort ist X.
b. Die Firma kann den Mitarbeiter auch in anderen
Geschäftsstellen des
Unternehmens einsetzen.“
Ist da irgendwie nen Haken zu sehen?

  • Steht da noch mehr dazu? So ist das nicht klar, ob du dafür
    umziehen sollst, ob du im Sinne einer Dienstreise dort
    arbeiten sollst, …

Steht nicht mehr dazu. Wie sollte ich da was formulieren, da
mit es im Falle der Versetzung für mich kein Nachteil werden
kann?

  • Klingt für mich eher nach Dienstreise. Wenn du tatsächlich versetzt werden sollst, dann muss dir zumindest der Umzug gezahlt werden. Frag doch einfach mal nach, was mit dieser Klausel abgedeckt werden soll.

Das ist mir schon klar, deswegen sollte es auch mehr geben,
als für einen „normalen“ Angestellten. Ich habe nur keine
genauen Vorstellungen über die höhe. Ich denke aber unter
46000 sollte es nicht sein(?)

  • Da ich weder deine Erfahrung noch deinen potentiellen Arbeitgeber kenne, kann ich dir keine genau Zahl sagen. Einsteiger direkt nach dem Studium ohne Berufserfahrung liegen zwischen 40T€ und 60T€ (Top-Management Beratung), plus evtl. Extras. Wenn du bereits Berufserfahrung hast, solltest du schon mind. 45T€ anpeilen.

Welche Regelungen gibt es gesetzlich für Dienstreisen in Bezug
auf Verpflegung usw. was kann man da geltent machen?
Wo kann man die Regelungen nachlesen(welches Gesetz)?

  • Verpflegung wird über Verpflegungspauschalen geregelt. Das ist in Deutschland aufgrund steuerlicher Bestimmungen nicht anders möglich. In anderen Ländern kann meist Essen mit Rechnung abgerechnet werden. Pauschalen sind (in Stunden Dienstreise je Kalendertag): bis 10h: nix; bis 14h: 6€; bis 23.59h: 12€; für 24h: 24€. Abzuziehen ist ein bestimmter Betrag falls Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist. Die Beträge gelten für Deutschland, im Ausland gibt’s mehr.

Wieviel Urlaubstage sollten dann
vernünftiger Weise angesetzt werden? Ich denke 30 sollten
mindestens drin sein, gerade wenn Überstunden nicht
„abgebummelt“ werden können.

  • 30 Urlaubstage sind sicher schön, 25 sind aber wohl eher
    realistisch.

25 ist schon arg wenig, wenn man die Überstunden nicht mal
abbummeln kann.

  • 25 Tage sind wenig, aber die meisten Leute (zumindest in meinem Unternehmen) schaffen nicht mal, diese Tage zu nehmen.

Viele Grüße

Andrea