Klauseln im Mietvertrag

Okay, danke.
Wegen des unprofessionellen „Warmmietvertrages“ dachte ich, der Vermieter hätte vielleicht nur eine Wohnung (in seiner Stadtvilla! :wink: ) zu vermieten.

Aber wenn das ein ganzes Wohn- und Geschäftshaus ist, hat Deine Nichte null Einfluß auf Wasser- und Müll-Abrechnung. Da muß sie das dann eben so hinnehmen, wie das bisher gehändelt wurde.
Als einziger Mieter könnte man mit dem Vermieter ja diskutieren.

Gruß

ja, das sollte sein. Vor allem, wenn es unterschiedliche Verteilerschlüssel gibt.

Das ist nicht nötig. Wozu auch?
Erstens haben verschiedene Mieter verschiedene Gewohnheiten und verschiedene Lebensumstände (Heizung + Kalt-/Warm-Wasser)
und zweitens ist ein Vorschuß ein Vorschuß. Da geht kein Geld verloren, selbst wenn der jetzt verlangte Vorschuß um Euro 10,- zu hoch sein sollte.

Natürlich wäre diese Musterrechnung unverbindlich, da während der Abrechnungsperiode diverse Änderungen eintreten können, auch bedingt durch das Nutzungsverhalten der Mieterin.

Aber es soll Vermieter geben, die den Betriebskostenbetrag im Mietvertrag nicht zu hoch, sondern extra niedrig ansetzen, um die Attraktivität der Wohnung vor Vertragsabschluss zu erhöhen. Und manche Mieter (sind zu unerfahren und) vertrauen darauf. Sie sind dann später allerdings überrascht über die sehr hohe Kostennachforderung und sind vielleicht auch finanziell überfordert.

Ein ordentlicher Vermieter hat ein solches Spielchen nicht nötig und würde die Musterrechnung zur Verfügung stellen.

Die muss es idR geben, alleine schon bei der Heizkostenabrechnung. Da ist in den meisten Fällen nach Verbrauch und Fläche abzurechnen und das Verhältnis dieser beiden Schlüssel vorher zu bestimmen.

Da würde ich meine Nichte einstufen, sie ist ein wenig blauäugig!
Der Vermieter hatte allerdings von alleine angeboten, ihr die Abrechung der aktuellen Mieter zu schicken, insofern hoffe ich da auf die Ehrlichkeit des Vermieters, dass er keine fingierte Abrechnung schickt!

Das ist doch ein positives Signal für den Mieter.