Natürlich wäre diese Musterrechnung unverbindlich, da während der Abrechnungsperiode diverse Änderungen eintreten können, auch bedingt durch das Nutzungsverhalten der Mieterin.
Aber es soll Vermieter geben, die den Betriebskostenbetrag im Mietvertrag nicht zu hoch, sondern extra niedrig ansetzen, um die Attraktivität der Wohnung vor Vertragsabschluss zu erhöhen. Und manche Mieter (sind zu unerfahren und) vertrauen darauf. Sie sind dann später allerdings überrascht über die sehr hohe Kostennachforderung und sind vielleicht auch finanziell überfordert.
Ein ordentlicher Vermieter hat ein solches Spielchen nicht nötig und würde die Musterrechnung zur Verfügung stellen.
Die muss es idR geben, alleine schon bei der Heizkostenabrechnung. Da ist in den meisten Fällen nach Verbrauch und Fläche abzurechnen und das Verhältnis dieser beiden Schlüssel vorher zu bestimmen.