Hallo,
meine Nichte hat von einem möglichen künftigen Vermieter den aktuellen Mietvertrag (also den der jetzigen Mieter) zugeschickt bekommen. Ein paar Sachen sind für mich mit Fragezeichen versehen.
- Angabe zum Mietgegenstand „[…] insgesamt ca. 62 Quadratmeter.“
Da sich die Nebenkosten danach bemessen, wäre es wohl angebracht, das nochmal selbst nachzumessen, oder was macht man da? Wir hatten seinerzeit auch so einen komischen Mietvertrag mit „ca. 69 qm“, wo ich mich heute noch frage, ob das gestimmt hat!
- Angaben zur Miete/zu den Nebenkosten: „Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Nach einer solchen Abrechnung einer Betriebsperiode kann der Vermieter die Höhe der Vorauszahlung für die Zukunft anpassen, wenn sich die Betriebskosten erhöht haben.“ und „Die Forderung auf Betriebskostennachzahlung, die sich aus der Betriebskostenabrechnung ergibt, ist innerhalb eines Monats nach Anforderung zu begleichen.“
Gleichzeitig gab der Vermieter in der E-Mail an meine Nichte an: „Wahrscheinlich sollten Sie bei den Nebenkosten einsparen können, da die [Vormieter] 2 Personen waren und außerdem vor 3 Monaten neue Fenster eingebaut wurden.“
Die Formulierung im Mietvertrag geht aber nur von Erhöhungen der Betriebskosten aus, und dass man nachzahlen muss. Was ist, wenn man Geld zurückzubekommen hat? Hat er da unendlich Zeit, oder ist irgendwie gesetzlich geregelt, wann zu viel gezahltes Geld zurückerstattet werden muss?
Im Vorfeld hatte ihr der Vermieter mitgeteilt „Bisher ist es ein Warmmietvertrag über 700 €. 520 kalt und 180 NK. Jetzt würde ich das auch so in den Mietvertrag schreiben, falls sich die NK einmal erhöhen( sind aber seit 4 Jahren gleichgeblieben).“, nun schreibt er aber in der E-Mail: „Ich kündige jetzt schon an, dass ich die Miete innerhalb der nächsten 3 Jahre in 2 Schritten um 15 % anheben werde.Einmal nach 6 Monaten um 7,5 % und dann noch einmal nach 18 Monaten ab Mietbeginn um 7,5 %. (jeweils um 39 € )“, also Staffelmiete! Was nach den 3 Jahren ist, steht in den Sternen. Die Wohnung ist zwar von der Mietpreisbremse betroffen, wenn diese sich dann aber doch als verfassungswidrig herausstellen sollte, nützt das auch nichts!
Ach so, zu den Betriebskosten steht noch „Neben der Miete übernimmt der Mieter die
Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Als Anlage 1 ist diesem Mietvertrag die Betriebkostenverordnung beigefügt. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.“, das wäre grundsätzlich in Ordnung, oder?
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Die sogenannte „Kleinreparaturklausel“ scheint mir auch ok zu sein: „Die Kosten für kleinere lnstandhaltungsarbeiten trägt der Mieter bis zu einem Betrag von 100,00 EUR, sofern es sich um die Behebung von Schäden an Teilen der Wohnung handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind - Beispiele: Wasserhähne, Schalter, Gas, Elektrizität, Rollläden, Sanitäreinrichtungen etc. Diese Kostentragungspflicht besteht jährlich nur bis zu einer Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von 8 % der Jahresmiete, höchstens jedoch 150,00 EUR jährlich.“
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Allerdings kommt mir die nachfolgende Formulierung suspekt vor: „Die Wohnung wird teilmöbliert vermietet. lm Eigentum des Vermieters stehen die Gegenstände lt. Anlage. Die Gegenstände sind bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn des Mietverhältnisses befunden haben.“
Bei den sogenannten „Gegenständen“ handelt es sich um „Waschmaschine von Bauknecht, 2 Badezimmerregale, Ceranfeld-Herd, Backofen, Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Kühl-Gefrierkombination, Geschirrspülmaschine, 6 Küchenschränke, Arbeitsplatte + Einbauspüle+Wasserhahn“.
Der Vermieter hatte in der E-Mail geschrieben „Es wird folgende Änderungen geben: Die Liste der mitvermieteten Gegenstände. Hier sollten wir uns anschauen, in welchem Zustand diese sind.[…]“, aber worauf muss man hier achten? Die fettgedruckte Formulierung weiter oben halte ich für einen schlechten Witz, das sind Gebrauchsgegenstände, teilweise Elektrogeräte, die sind nie und nimmer „in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn des Mietverhältnisses befunden haben“, oder sehe ich das falsch?
- So, nun die Schönheitsreparaturen: „(1) Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter im Rahmen des Nötigen während der Mietzeit auf eigene Kosten.
(2) Als Schönheitsreparatur gelten insbesondere das Tapezieren, Anstreichen / Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizrohre / Heizkörper, der lnnentüren und der Fenster und Außentüren von innen sowie die Pflege der Böden.
(3) Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen.“ und zur Beendigung des Mietverhältnisses „Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache vollständig renoviert und bis auf die Gegenstände lt. Anlage 1 geräumt und gereinigt zurückzugeben.“ Wie sieht es damit aus?? Die Wohnung wird unrenoviert vermietet, steht aber auch nicht im Mietvertrag. - Energieausweis: „Dem Mieter wurde der Gebäudeenergieausweis des vertragsgegenständlichen Objekts zugänglich gemacht.“ Der Vermieter hat nur meiner Nichte geschrieben (allerdings hat sie auch noch keinen Mietvertrag unterschrieben) „Eine aktuelle Nebenkostenabrechnung werde ich Ihnen noch zukommen lassen, damit Sie einen Überblick haben.“ Ich sehe das sicherlich richtig, dass das nicht den Energieausweis ersetzt?!
Meine Nichte ist ziemlich gestresst, sie hat sich von ihrem (langjährigen) Freund getrennt, sie suchen beide eine jeweils kleinere Wohnung, aber ihr könnt euch vorstellen, wenn sie schon in einer Gegend wohnt, wo die Mietpreisbremse gilt, dass da nicht 10 Vermieter auf einen warten, deshalb hat sie Angst, wenn sie sich nicht schnell entscheidet, dass die Wohnung dann weg ist. Ich habe ihr angeboten, die Mietervereinmitgliedschaft für 1-2 Jahre zu übernehmen, dann kann sie dort auch den Mietvertrag prüfen lassen, aber sie meint, das würde zu lange dauern, und so lange kann sie nicht warten.
Deswegen habe ich gesagt, dass ich wenigstens hier versuchen würde, so viel wie möglich zu klären, zumindest von den Sachen, die mir so aufgefallen sind.
Ich zähle auf euch!
Gruß
Christa