Guten Tag!
Braucht ein Mieter, nachdem er festgestellt hat, dass in seinem Mietvertrag jene starren Fristen für die Schönheitsreparaturen der Mietwohnung, sowie auch der Begriff „fachgerecht“ auftauchen, die Wohnung denn beim Auszug überhaupt renovieren? Auch wenn die Wände weinrot gestrichen sind und hier und da neue Tapete drauf müsste?
Liebe Grüße
Herzblume!