Ein Mietshaus hat einen Waschkeller. Mieter will diesen, wegen unregelmäßigen Arbeitszeiten usw. nicht benutzen.
Darf eine Genossenschaft vom Mieter für das Aufstellen einer Waschmachine folgendes verlangen:
1.Die Waschmaschine muss von einem zugelassenen Installateur auf Ihre Kosten an die Kaltwasserleitung angeschlossen werden.
2.Die Maschine muss mit einer seperaten E-Leitung (abgesichert über einen FI-Schalter) von einem zugelassenen Installateur auf Ihre Kosten abgesichert werden.
Sind solche Klauseln überhaupt wirksam? Das wäre für den Mieter ein enormer Kostenbeitrag, damit er saubere Wäsche hat.
Hallo,
beide Klauseln sind für Gemeinschaftseigentum eine Selbstverständlichkeit. Purer Selbstschutz. In meinem Mietshaus (ich habe keins) würde ich als Vermieter auch nicht jeden an Wasser- oder Stromleitungen fummeln lassen. Bei ersteren geht es um versicherungsrechtliche Gründe, bei letzteren ist es schlicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß
loderunner (ianal)
Ein Mietshaus hat einen Waschkeller. Mieter will diesen, wegen
unregelmäßigen Arbeitszeiten usw. nicht benutzen.
Wer zu faul ist, zum Waschen in den Keller zu gehen, muss halt in die Tasche greifen. Ist doch eigentlich simpel. Verlangen dürfen die Eigentümer uunächst mal alles. Aber es herrscht Wahlfreiheit: Mietvertrag uterschrieben oder nicht.
Darf eine Genossenschaft vom Mieter für das Aufstellen einer
Waschmachine folgendes verlangen:
1.Die Waschmaschine muss von einem zugelassenen Installateur
auf Ihre Kosten an die Kaltwasserleitung angeschlossen werden.
2.Die Maschine muss mit einer seperaten E-Leitung (abgesichert
über einen FI-Schalter) von einem zugelassenen Installateur
auf Ihre Kosten abgesichert werden.
Sowie das hier geschrieben ist, les ich daraus die Genossenschaft zahlt die Installation aber wenns als Zitat aus einem rein fiktiven Zusatz zum noch fiktiveren Mietvertrag gedacht war.
zumindest bei 2 kenn ich es auch nicht anders (sprich das Verlegen der Leitung und des FI-Schalters zahlt der Vermieter, der wertet damit den Wohnraum auf und kann mehr Miete kassieren, zumal der Mieter ja nach Auszug kaum mehr den alten Zustand herstellen kann), nur das Anstöpseln trägt dann der Mieter, ebenso wie beim Wasser. Aber dafür darf er sich auch den Installateur aussuchen (also einen von der Innung, aber es darf auch der günstigste sein, vielleicht kann die Genossenschaft sogar einen empfehlen?)
beides hat Versicherungstechnische Gründe.
Beim Stromanschluss ist das ne Sache von einem Handgriff, nach Herstellen der Leitung, beim Wasser wirds evtl. ne Fummelei, aber auch da ist es eigentlich eine Sache von vielleicht 5-10 Minuten (neuer Syphon mit Abzweiger, bisschen Rohr und aquastop-Schlauch dranmontieren)
Wenn man einen Fachmann dranlässt!
Darf eine Genossenschaft vom Mieter für das Aufstellen einer
Waschmachine folgendes verlangen:
1.Die Waschmaschine muss von einem zugelassenen Installateur
auf Ihre Kosten an die Kaltwasserleitung angeschlossen werden.
2.Die Maschine muss mit einer seperaten E-Leitung (abgesichert
über einen FI-Schalter) von einem zugelassenen Installateur
auf Ihre Kosten abgesichert werden.
Sowie das hier geschrieben ist, les ich daraus die
Genossenschaft zahlt die Installation
Nein, da dort „Ihre“ steht und nicht „ihre“. Großgeschrieben ist es eine Anrede und meint wahrschienlich den Mieter. Nur kleingeschrieben kann es sich auf *die* Genossenschaft beziehen.
zumindest bei 2 kenn ich es auch nicht anders (sprich das
Verlegen der Leitung und des FI-Schalters zahlt der Vermieter,
Aber warum sollte er? Er stellt den Mietern ja eine Waschküche zur Verfügung.
der wertet damit den Wohnraum auf
Das mach mal unserem Vermieter klar
zumal der Mieter ja nach Auszug kaum mehr den alten
Zustand herstellen kann
Warum nicht?
Kostet halt wieder unendlich viel Geld…