Klaustrophobie und Knast?

Hallo ihr Lieben,

habe neulich einen TV - Bericht gesehen, der mich als Klaustrophobikerin zu folgender Frage veranlasst:

Was passiert eigentlich mit Menschen, die nachweislich an Klaustrophobie (im Volksmund „Platzangst“) leiden, wenn diese inhaftiert werden müssen?

  • Da müssen die durch?
  • Stattdessen Psychatrische Unterbringung?
  • Ruhigstellung mit Sedativen?

Nein, nein, nein, bin nicht von Haft bedroht, da aber eine abgeschlossene Eisentür mein Albtraum schlechthin ist, frage ich mich schon, wie würde die Justiz in einem solchen Fall vorgehen???

Würde mich freuen, wenn jemand was weiß…

Gruß, Ironlady

Diese Menschen werden gefoltert, ob ihrer Klaustrophobie. Gruß Antares

Hallo Ironlady,

  • Da müssen die durch?

Nein, so einfach ist es nicht, weil der Staat auch gegenüber Inhaftierten während des Strafvollzugs eine Fürsorgepflicht hat. Passiert einem Klaustrophobiker während einer Attacke etwas, könnten die Verantwortlichen ggf. wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Auf der anderen Seite muß natürlich zwischen den Interessen und Grundrechten des Inhaftierten und den Sicherheitsvorschriften des Gefängnisses abgewogen werden. Was speziell Klaustrophobie angeht, wird die Anstaltsleitung mit Sicherheit die Stellungnahme des Anstaltsarztes und ggf. ein psychiatrisches Gutachten anfordern. Klar, anders als z. B. bei einem Steuersünder wird sich der Direx bei einem hoch aggressiven Häftling kaum darauf einlassen, daß die Zellentür weitestgehend geöffnet bleibt, ergo muß eine andere Lösung her… Eventuell käme die Verlegung in ein anderes Gefängnis oder eine wie auch immer geartete Form der Hafterleichterung (Gruppenvollzug oder was-weiss-ich) in Frage.

Notfalls bleibt noch eine entsprechende Eingabe an den Petitionsausschuß des jeweiligen Landtages, aber diese werden meines Wissens in den meisten Fällen abgeschmettert.

Gruß

Renee