Klausuren im Internet / Zeitungsartikel erlaubt?

Hallo, ich habe folgende Frage:

Es ist ja durchaus üblich und nicht verboten bereitsgeschriebene Klausuren (Aufgabenstellung + Lösung) im Internet zu verbreiten.

Wie sieht es jedoch aus, wenn Grundlage einer Klausur ein Zeitungsartikel aus einer großen deutschen Tages- oder Wochenzeitung war? Darf man diesen Zeitungsartikel also für reinschulische, nichtkommerzielle Zwecke zusammen mit der Aufgabenstellung und der Lösung ins Internet stellen? Spielt es dabei eine Rolle wie alt der Zeitungsartikel ist?

Was haltet ihr von der Möglichkeit, ersteinmal ins Internet stellen und warten, ob die Zeitung sich meldet und Ärger macht?

Wie sieht es jedoch aus, wenn Grundlage einer Klausur ein
Zeitungsartikel aus einer großen deutschen Tages- oder
Wochenzeitung war? Darf man diesen Zeitungsartikel also für
reinschulische, nichtkommerzielle Zwecke zusammen mit der
Aufgabenstellung und der Lösung ins Internet stellen? Spielt
es dabei eine Rolle wie alt der Zeitungsartikel ist?

Problem: Urheberrecht.

Was haltet ihr von der Möglichkeit, ersteinmal ins Internet
stellen und warten, ob die Zeitung sich meldet und Ärger
macht?

Riskant.

Levay

Wie sieht es jedoch aus, wenn Grundlage einer Klausur ein
Zeitungsartikel aus einer großen deutschen Tages- oder
Wochenzeitung war? Darf man diesen Zeitungsartikel also für
reinschulische, nichtkommerzielle Zwecke zusammen mit der
Aufgabenstellung und der Lösung ins Internet stellen? Spielt
es dabei eine Rolle wie alt der Zeitungsartikel ist?

Problem: Urheberrecht.

Danke, das Problem Urheberrecht habe ich auch erkannt. Ich möchte aber generell wissen ob es verboten oder legal ist. Und ob es eine Rolle spielt ob der Zeitungsartikel z.B. schon 5 Jahre alt ist, da die Zeitung dann ja wohl kein Interesse mehr daran haben dürfte. Oder?

Was haltet ihr von der Möglichkeit, ersteinmal ins Internet
stellen und warten, ob die Zeitung sich meldet und Ärger
macht?

Riskant.

Wie riskant? Wird man zunächst freundlich gebeten das rauszunehmen aus dem Internet oder hat man direkt eine Millionenklage am Hals?

Levay

Problem: Urheberrecht.

ja.

und bricht das denn schon der lehrer, der die seite kopiert und austeilt? oder gibt es da sonderregelungen?

gruß
dataf0x

Danke, das Problem Urheberrecht habe ich auch erkannt.

Und wieso fragst du dann noch? Die Urheberrechte liegen beim Urheber. Ohne dessen Einverständnis ist es verboten. Wo liegt da die Schwierigkeit???

Wie riskant? Wird man zunächst freundlich gebeten das
rauszunehmen aus dem Internet oder hat man direkt eine
Millionenklage am Hals?

Das vermag ich nicht zu beurteilen. Millionenklage wohl kaum :smile: Ich denke da eher an eine kostenpflichtige Abmahnung. Und dann wird auch der gegnerische Anwalt zu bezahlen sein. Meines Wissens nach richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Und den kann man hier so nicht feststellen.

Levay

Hi ho,

meine Lehrer haben das des öfteren getan (also Zeitungsartikel / Buchseiten) kopiert und verteilt). Allerdings kenn ich die Gesetzeslage nicht.

Grüsse,

Herb

Hi,

und bricht das denn schon der lehrer, der die seite kopiert
und austeilt? oder gibt es da sonderregelungen?

das regelt § 52a UrhG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__52a.html

Gruß,
Christian

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Sternchen!
Schön, dass es auch noch ein paar Leute gibt, die sich mit den Anfragen ernsthaft auseinandersetzen…

das regelt § 52a UrhG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__52a.html

ein ein stern von mir! ich habe es mir fast gedacht, daß es so ein sinnvolles gesetz gibt.

dataf0x