Klausuren veröffentlichen

Darf ich eine von mir geschriebene Klausur veröffentlichen?

Macht es einen Unterschied, ob ich das Aufgabenblatt weglasse?

Wie sieht es mit Unterrichtsmitschriften aus?

Darf ich Kopien des Lehrers veröffentlichen?

Welches Gesetz verbietet mir dies oder erlaubt es?

Kann ein Lehrer im Einzelfall trotzdem verbieten / erlauben?

Frag mal im Brett ‚Recht‘! o.w.T.

Hi Julian,

deine Fragen beantworten die Bestimmungen im Urheberrechtsgesetz (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte).
Wir nennen die Rechte aus der Urheberschaft auch geistiges Eigentum.
Der Urheber entscheidet, ob ein Werk (hier eine Klausur) veröffentlicht werden darf oder nicht.
Wenn ein Werk verändert wurde (z.B. durch Korrekturen des Lehrers), entsteht eine neue Urheberschaft an dem korrigierten Werk, und die steht dem Lehrer zu. Also entscheidet dann der Lehrer, ob diese korrigierte Klausur veröffentlicht werden darf (§ 3 UrhG).
Veröffentlichungen von schulischen Material ist nur mit Zustimmung der Schule möglich, da diese wiederum das Urheberrecht besitzt.

Gruß,
Francesco