Ist es möglich, dass man bei fehlender Anmeldung zu einer Klausur, trotz Mitschreibens und Unterschrift zur verbindlichen Teilnahme, diese nach der Prüfungsordnung nicht genehmigt bekommen kann?
Hallo erstmal.
Ist es möglich, dass man bei fehlender Anmeldung zu einer
Klausur, trotz Mitschreibens und Unterschrift zur
verbindlichen Teilnahme, diese nach der Prüfungsordnung nicht
genehmigt bekommen kann?
Es kommt drauf an.
Aber das kann durchaus passieren, wenn:
-eine zur Teilnahme berechtigende Leistung nicht erbracht wurde (z.B. Praktikum)
-diese eine Prüfungsleistung war und das im OP Erwähnte ‚vergessen‘ wurde
Oder stammt die Prüfung zum Schein aus einem anderen Fachbereich ?
mfg M.L.
Ist es möglich, dass man bei fehlender Anmeldung zu einer
Klausur, trotz Mitschreibens und Unterschrift zur
verbindlichen Teilnahme, diese nach der Prüfungsordnung nicht
genehmigt bekommen kann?
Hallo,
wenn es die Prüfungsordnung vorsieht, dass man angemeldet ist, dann
ist das vorgesehen. Ist im übrigen bei fast allen Studiengängen so.
Die Anmeldung ist ja auch nicht für „Jux und Dallerei“ gemacht,
sondern soll ordnungsgemäß aufzeichnen wieviele Fehlversuche der
Student bereits hatte und verbraucht hat und dient somit der
Zulassung zur Prüfung. Ohne Anmeldung keine Zulassung, ohne Zulassung
keine Note. Sonst könnte man ja zu jeder Diplomsklausur X-mal
hingehen und unnötig Korrekturarbeiten in der Uni verursachen obwohl
eine Note nie und nimmer mehr in eine Bewertung eingehen wird.
Mfg vom
showbee
Wobei mir einfällt: Die Anmeldepflicht im Jurastudium habe ich nie verstanden. Denn an den Übungen kann man sowieso beliebig oft teilnehmen (und man kann beliebig oft durchfallen), und der Umfang der Teilnahme an der Klausur lässt sich auch ohne die Anmeldung abschätzen. Na gut, jetzt, wo ich das schreibe, fällt mir auf: Mit der Anmeldung wird ja auch die Immatrikulation geprüft. Ok, ich nehme alless zurück.
Levay
Hallo!
Wobei mir einfällt: Die Anmeldepflicht im Jurastudium habe ich
nie verstanden.
Die gab es auch an meiner Fakultät nicht…zwar schrieb man die Matrikelnummer natürlich auf die Klausur drauf, aber anmelden musste man sich für die Übungen oder Klausuren nicht.
Gruß,
Florian.
Hmpf, hätte ich das nicht zurückgenommen, hätte ich jetzt Recht behalten. Also bleibt’s dabei: eigentlich total überflüssig, diese doofe Anmeldung.
GUT, DASS DAS STUDIUM VORBEI IST *g*
LeVaY
Hmpf, hätte ich das nicht zurückgenommen, hätte ich jetzt
Recht behalten. Also bleibt’s dabei: eigentlich total
überflüssig, diese doofe Anmeldung.
Hey,
da könnt ich dir was erzählen. Ich habe auch nach altem Recht angefangen, also keine Anmeldepflicht. Wurde auch so gehandhabt bei uns. Mit dem neuen Recht (also begrenzte Fehlversuche im Grundstudium) wurde bei unserer Fakultät eine komplette Anmeldepflicht für alles eingeführt, obwohl im Hauptstudium immernoch keine Fehlversuche zählen und natürlich Alt-Studenten weiter nach Alter-PO studieren. Was soll ich sagen, ich habe mich zum letzten „Großen Schein“ nicht angemeldet (ich Hund war zu faul anzustehen) und gebe ab und bekomme keine Note im Aushang… tatataaa sie haben sich nicht angemeldet, nachdem ich das Prüfungsbüro (immerhin Dr. iur.) erklärt habe, dass die Pflicht wohl nicht für mich gilt, da ich zZt der Prüfung noch nach alter PO studiere und erst ggf. das Examen nach neuer PO mache, bekam ich die Note nebst Schein.
Es ist wie es ist: Die Verwaltung denkt sich gerne Pflichten aus um ihre eigene Arbeit zu erleichtern ohne jegliche Rechtsgrundlage zu haben. Da frag ich mich, wo die vielen Juristen in der Verwaltung waren, als es im Grundstudium zum Vorbehalt des Gesetzes kam…
Gruß
der showbee
Also, ich habe an zwei Universitäten studiert und das, weil ich zwischendurch eher gearbeitet als studiert habe, recht lang. Und immer musste ich mich zu den Prüfungen anmelden, wirklich immer. Auch schon, als von der Reform noch nichts zu sehen war. Komische Sache das.
Levay
Und immer musste ich mich zu den Prüfungen anmelden,
wirklich immer. Auch schon, als von der Reform noch nichts zu
sehen war. Komische Sache das.
Hi, ja ich sags ja, Verwaltung bastelt sich auch gern ein Verfahren contra legem. Wer sich nicht wehrt, gerät in die Mühle „das haben wir schon immer so gemacht“… aber jetzt ist ja vorbei. Gruß, showbee