Klausurthema nicht in Prüfungsordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere Biologie (Bachelor) und bin nun durch eine Klausur gefallen. Da wir dafür Minuspunkte angerechnet bekommen und so unseren Prüfungsanspruch verlieren können, ist die folgende Frage sehr wichtig für mich.
In der Prüfungsordnung steht für diese Klausur im Model Bio1 als Prüfungsfächer: Zellbiologie, Entwicklungsbiologie und Evolution. Tatsächlich gelehrt und auch in der Prüfung abgefragt wurden aber: Zellbiologie, Entwicklungsbiologie und Biochemie. Kann ich das irgendwie für mich „nutzen“??
Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Julia

Kann ich das irgendwie für mich „nutzen“??
Vielen Dank im Voraus.

Hallo Julia !

Also so eine PO bindet grundsätzliche BEIDE Seiten. Will also heißen, nicht nur der Prüfling hat sich daran zu halten, sondern auch die Hochschule. Das kann man schon aus den Grundrechten, insbesondere auch dem Bestimmtheitsgebot und noch wichtiger de Vertrauensschutz ableiten. So eine PO ist rechtsverbindlich und eben für beide Seiten.

Einen etwas ähnlich gelagerten Fall hatte mal ein Kommilitone von mir. Er hatte sich dann auch beschwert und die Hochschule hatte sich erst stur gestellt, dann aber doch eingesehen, dass es ein Verstoß gegen die PO war.
Man kann übrigens nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auch ein Gericht anrufen, wenn es in diesem Falle zu keiner „Einigung“ mit der Hochschule kommt. Allerdings kann man dann für nichts mehr garantieren - der Uni könnte das gar nicht gefallen.

Daher mein Tipp: Geh doch mal zu Eurer Studienberatung und trage dort den Fall vor. Normalerweise gibt es auch in der Uni immer Stellen, die sich mit solchen Themen befassen. Ich kenne es von meiner Fakultät nur so, dass man sich immer 1:1 an die PO gehalten hat. Aber vielleicht findet bei Euch auch gerade eine Umstellungsphase statt und die Lehrstühle haben jetzt schon mal auf den Stoff umgestellt. Allerdings müsste so etwas natürlich vorher angekündigt werden.

Viele Grüße
TraderS