Hi,
da ich im I-Net sehr viele unterschiedliche Angaben gefunden habe möchte ich hier noch einmal fragen:
Gibt es Richtlinien, wann, wie oft und wie lange in einer Mietwohnung Klavier geübt werden darf?
Sicher ist wohl nur die Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr. Aber dann bis 22 Uhr? Und auch nur von begrenzter Dauer?
Dazu sagen möchte ich, dass sich die Frage auf einen Laien-Klavierspieler bezieht, nicht auf einen übenden Profi-Pianisten.
Da das sich nicht auf einen konkreten Fall bezieht habe ich mir erlaubt, dieses Frage „direkt“ zu stellen.
Dank & Gruß,
Anja
das kann man so genau nicht sagen, so hat bspw das olg karlsruhe (1989) entschieden, dass Klaviermusik von jeher in Wohnvierteln üblich ist und daher auch von den Mietern eines Neubaus als ortsüblich zu dulden ist, jedenfalls dann, wenn es sich im Rahmen der möglichen Lautstärke, Zeitraum und Zeitpunkt der Musikausübung sich an den Anschauungen und Lebensumständen der anderen Hausbewohner orientieren.
grundsätzlich gilt außerdem zimmerlautsärke (Zimmerlautstärke liegt nach dem LG Berlin dann vor, wenn Geräusche außerhalb der abgeschlossenen Wohnung nicht mehr oder kaum noch vernommen werden können.) - auch in den ruhezeiten (meist hausordnung) darf in zimmerlautstärke musiziert werden !
„der Vermieter kann außerhalb der Ruhezeiten das Musizieren grundsätzlich nicht verbieten“ (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2004, 14 für Klavier)
zusammenfassend: grundsätzlich kann auch während den ruhezeiten musiziert werden. dabei ist aber die lautstärke, die hellhörigkeit des hauses, die interessen der nachbarn zu beachten.
-> einzelfallbetrachtung
achja zu berücksichtigen ist auch, ob es sich um berufsspieler handelt und ob nicht die zeiten für das musizieren vertraglich festgelegt wurden (Mietvertrag!)
hoffe, ich konnte helfen
fas