Ich habe ein Kleid in einem Geschäft gekauft. Dieses wurde individuell für mich geändert (oben etwas enger), den Preis für das Kleid habe ich schon gezahlt. Die Änderung aber erst bei der Abholung. Nun hatte ich meine Anprobe und das Kleid passt nicht mehr! Ich habe nicht zugenommen oder sonstiges und das Geschäft will mir das Geld für das Kleid nicht zurückgeben. Muss ich das von denen vernähte Kleid jetzt kaufen? Oder habe ich ein Recht auf mein Geld?
Tut leid, das weiß ich nicht. Da würde ich beim Konsumentenschutz nachfragen.
Friede7
Sie haben nicht das Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises. Schon gar nicht wenn das Kleid individuell angepasst wurde, da dann ein Weiterverkauf nicht mehr möglich ist.
Was sie verlangen können, ist eine Nachbesserung, sprich nochmalige Änderung des Kleides. Im allgemeinen sind an Änderungsschneider das gewohnt und da kulant.
Kann ich leider nicht weiterhelfen.
Da das Kleid vorher passte, ist davon auszugehen, dass bei der Änderung ein Fehler unterlief. In diesem Fall hast Du Anspruch auf Nachbesserung. Du solltest der Firma ein Frist von 14 Tagen setzen, um das Kleid so instand zusetzen, dass es für dich zu verwenden ist. Sollte trotz Fristsetzung eine bestimmungsmäßige Verwendung auch bei einer Nachfrist nicht möglich hast Du Anspruch auf Wandlung.
Hallo Melightless
Ich sehe das wie folgt,
Du hast ein Kleid in die Änderung gegeben es ist nun verschnitten…
Bei der Anprobe wird mit Nadeln abgesteckt und da passt das Kleid noch. Wenn es am Ende zu eng ist (und ich nehme an es liegen nicht Monate dazwischen) dann ist es eindeutig falsch geändert worden! Diese Änderung würde ich erstmal nicht bezahlen. Eventuell musst Du eine erneute Änderung hinnehmen.
Für solche Fälle ist die Boutike versichert und Du musst dich sicher nicht damit abfinden ein Kleid zu besitzen dass Dir nicht passt !!
In unserem Betrieb haben die Mitarbeiter eine Diensthaftpflicht die dafür aufkommt wenn wer Fehler macht.
Die Näherin hat schlecht/fehlerhaft gearbeitet und dafür kannst Du nichts !
Es steht dir ein neues Kleid zu oder sie müssen Dir den Kaufpreis erstatten. Lass dich nicht abwimmeln ! Sag dass Du auf eine korrekte Änderung bestehst ansonsten wünscht Du ein neues Kleid das Du woanders ändern lässt. Wenn sie dem nicht nachkommen wollen wird man sich leider anders einigen müssen usw
Aber zuerst bitte friedlich versuchen. Mit der Chefin reden, eine Verkäuferin kann nichts bestimmen.
Schön wäre es ja wenn zB eine Freundin dabei gewesen wäre.
Ich hoffe es klärt sich alles.
mfG sweetsour
Hallo,
wenn das Geschäft diese Dienstleitung ( unabhängig wer diese ausführt ) dir mit angeboten hat und dir kein Verschulden nachgewiesen werden kann ( selber abgesteckt, auf Wunsch noch enger machen, Zunahme der Konfektionsgröße etc ) liegt ein Leistungsmangel vor.
Du kannst die Sache dann auf jeden Fall reklamieren und muss auch kein Verschulden nachweisen. Vertragspartner ist in dem Fall immer das Geschäft, außer du hast das Kleid doch selber zur Änderung gebracht.
Du kannst die Rücknahme der Sache verlangen und theoretisch sogar einen Schadensersatz gelten machen, wenn dieses Kleid für einen bestimmten Anlass angeschafft wurde und du einen Mehraufwand dadurch hattest.
Wenn es ein allgemeiner Kauf war würde das Kleid schriftlich im sachlichen Ton reklamieren und zunächst eine Nachbesserung mit Frist verlangen. Nach Ablauf der Frist oder bzw der Unmöglichkeit einer erneuten Änderung die Rücknahme der Sache.
Zu Mustertexten einfach etwas googeln
mfG
Du kannst Dein Geld zurück fordern,denn wenn die Näherin zuviel abgenäht hat ist das nicht Deine Schuld.Bleibe stur und drohe mit Anwalt.
Laut Gesetz muß man einer Gutmachung zustimmen,ist aber in Deinen Fall nicht möglich da es enger gemacht wurde.Notfalls wende Dich an eine Verbraucherzentrale und wenn das nicht fruchtet an einen Ombudsmann, Adresse im Internet
MfG
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Guten Tag,
- Wenn es so ist wie Sie hier schreiben, muss
der Händler das Kleid zurücknehmen und Ihnen
das Geld zahlen.
Wenn es so ist läge ein Fehler der Änderungsschneidere
vor, denn die haben ja bei Ihnen die Körpermasse entnömmen und danach gearbeitet. - Allerdings müssten Sie das auch beweisen können
( ggf. vor Gericht ) - Schreiben Sie dem Händler das und setzen
eine Frist bis er das Kleid abgenommen haben muss.
Dann müssen Sie allerdings vor Gericht Ihr Recht
erstreiten und einen Anwalt konsolidieren.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung dann
entstehen Ihnen keine Kosten.
Drohen Sie auch dem Händler, mit dem Anwalt,
sollte die Zeit verstrichen sein.
Machen Sie aber den Versuch mit dem Inhaber
vorab nochmals zu reden, und nehmen Sie auf
jeden Fall eine Zeugin oder einen Zeugen
mit.
mfg
Heumond
Das kann ich leider nicht exakt beantworten. Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass ein Fehler beim Ausmessen oder beim Nähen passiert ist. Beides läge in der Zuständigkeit der Firma, nicht in Deiner.
Ich würde das Geld zurückfordern.
Viel Erfolg
Ernesto
Hallo,
das ist wirklich ärgerlich; rechtlich sieht es so aus:
-
Du hast einen Kaufvertrag über das Kleid geschlossen. Sofern das Kleid keine Mängel hat, besteht kein Rückgaberecht o.ä., sondern Du hast nur das Recht auf ganz normale Gewährleistung.
-
Dann hast Du mit dem Geschäft faktisch einen zweiten Vertrag geschlossen, nämlich einen Werkvertrag zur Änderung des Kleids. Wenn diese Änderung nicht zu Deiner Zufriedenheit durchgeführt wurde, dann hast Du das Recht auf Nachbesserung, d.h. die müssen das Kleid ändern, bis es passt. Sollte nun durch die Änderung so viel verschnitten sein, dass sich das Kleid nicht mehr auf Deine Größe ändern lässt, dann ist Dir dadurch ein Schaden entstanden und der Schneider/das Geschäft ist zum Schadenersatz verpflichtet. Heißt konkret: Sie müssten Dir ein neues Kleid geben und es richtig ändern. Wenn ein neues Kleid nicht mehr zu beschaffen ist, dann müssen Sie Dir den Kaufpreis (weil es neu war) ersetzen.
Du hast also nicht per se Recht auf Dein Geld, sondern auf ein passendes Kleid oder Schadenersatz.
Hoffe, ich konnte Dir hiermit helfen.
Viel Erfolg!
nch
Keine Ahnung
Aber Du sollest versuchen
a) Geld zurück
b) als Entgegenkommen; Kleid gemäss den „Abänderungsmassen“ neu abändern zu lassen. (Beweisfrage, wo sind die Abänderungsmasse?)
dir Problematik liegt in der Beweislast. Der Anbieter (Schneider) wird sich daruaf berufen, alle Änderunegn nach den Vorgaben des Kunden gemacht zu haben. Du musst nun beweisen, dass der FEhler nicht bei dir liegt, sondern vom Anbieter gemacht wurde. Im Zweifel würde ich empfehlen, eine Kulanzregelung zu veruschen. Jeder gibt ein bisserl nach, du bittest um Korrektur der Änderungen, der Schneider bessert nach - udn voilá: Fall gelöst. (dies stellt keine Rechtsauskunft dar! lediglch meine laienhafte Meinung)