Guten Tag,
ein Arbeitgeber möchte seinen Angestellten ein sogenanntes „Kleidergeld“ zahlen. Muss das mit 30 % von ihm pauschal versteuert werden, so wie zum Beispiel Verpflegungsgeld?
Und wenn diese Frage mit einem „JA“ beantwortet wird, gleich eine zweite hinterher: gilt das auch für Minijobber.
Zur Erklärung: In dem Betrieb wird ausschließlich Tracht getragen.
Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
Leider nicht mein spezialgebiet