Hallo Experten,
meine behinderte Schwester bekommt Grundsicherung und hat damit Anspruch auf eine jährliche Kleiderpauschale.
Ich bin die gesetzlich bestellte Betreuerin meiner Schwester und kümmere mich um Anträge & Co.
Im Januar 2019 habe ich für das gesamte Jahr 2019 beim zuständigen Kreissozialamt einen schriftlichen Antrag auf Kleidergeld gestellt. Mehrmals habe ich freundlich nachgefragt und längere Zeit keine Rückmeldung bekommen. Im Mai 19 haben wir eine Bewilligung für Januar bis Juli erteilt bekommen. Da meine behinderte Schwester große Größen (=teurer als normale Größen) braucht, nicht viel Puffer auf dem Konto hat, habe ich für Sie einiges über das Internet bestellt, über mein Konto. Sie soll wie alle Menschen eine gewisse Auswahl an Kleidung haben, es passt ja auch nicht alles.
Der doofe Sachbearbeiter des Sozialamtes macht nun Probleme:
Da ich das Geld ausgelegt habe, weil sie eben keinen großen Puffer hat, meint er, sie braucht kein Kleidergeld vom Staat, weil ich das bezahlen kann. Ist das korrekt?
Wenn ich nicht vorstrecken würde, dann könnte sie vielleicht 2 T-Shirts bestellen, dann wäre das Konto vollständig ausgelastet. Die Grundsicherung fließt nämlich vollständig in Ihre Pflege ein, was ja ok ist. Sie selbst hat nur Taschengeld. Da ist es schwierig, die bewilligte Summe des Kleidergelds auszulegen und nach dem Kauf vom Amt bezahlt zu bekommen. Vorteilhafter für diesen Fall wäre es, wenn das Amt nach Bewilligung einen Auszahlung machen würde. Ist das möglich? Selbstverständlich reiche ich die Original-Rechnungen zur Prüfung ein.
Was mich auch stört ist, dass das Kleidergeld für August bis Dezember nicht gleich bewilligt wurde. Dafür habe ich einen neuen Antrag. Echt zäh die Kleidergeld-Beantragung.
Ich sehe meine Schwester benachteiligt. Wenn ich nicht straff hinterher bin, verpasst meine Schwester den Anspruch auf Kleidergeld. Gibt es eine Stelle, bei der man sich im Falle einer Benachteiligung beschweren kann? Kann man klagen?
Danke für Eure Antworten.