Hallo,
die Mieterin(82)einer Wohnung in einem Mietshaus mit sieben Parteien hat seit fast dreißig Jahren einen Kleiderschrank auf dem Dachboden stehen.Dieser Boden wird als „Wäscheboden“ genutzt.
Die meisten anderen Mieter haben es ihr gleich getan und auch Schränke aufgestellt. Nun wurden die Mieter von der Wohnungsgesellschaft dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist alle ihre Sachen von diesem Boden zu entfernen, angeblich wegen Feuerschutz.
Die Frage lautet nun, gibt es nach so vielen Jahren nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht?
LG Barbara
Hallo,
dto.,
Gewohnheitsrecht
Verbindliches Recht, welches nicht aufgrund eines formellen hoheitlichen Verfahrens entstanden ist.
Gewohnheitsrecht entsteht nur unter engen Voraussetzungen.
Der Rechtssatz muss:
•in einer Rechtsordnung über einen lang andauernden Zeitraum tatsächlich angewandt worden sein
•als rechtmäßig anerkannt sein
Gewohnheitsrecht dient vor allem der Ausfüllung bestehender Gesetzeslücken.
Es ist in gleicher Weise verbindlich wie geschriebenes Recht.
Unabhängig davon ist natürlich zu Räumen, wenn dadurch eine Brandgefahr bestehen könnte.
Schönen Tag noch.
die Mieterin(82)einer Wohnung in einem Mietshaus mit sieben
Parteien hat seit fast dreißig Jahren einen Kleiderschrank
auf dem Dachboden stehen.Dieser Boden wird als „Wäscheboden“
genutzt.
Die meisten anderen Mieter haben es ihr gleich getan und auch
Schränke aufgestellt. Nun wurden die Mieter von der
Wohnungsgesellschaft dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist
alle ihre Sachen von diesem Boden zu entfernen, angeblich
wegen Feuerschutz.
Die Frage lautet nun, gibt es nach so vielen Jahren nicht so
etwas wie Gewohnheitsrecht?
LG Barbara
Hallo,
angeblich
wegen Feuerschutz.
Die Frage lautet nun, gibt es nach so vielen Jahren nicht so
etwas wie Gewohnheitsrecht?
Sagen wir mal so:
Dem Feuer - wenn es denn dort brennen möchte - wird es ziemlich egal sein, ob die Sachen aus Gewohnheitsrecht oder illegal dort stehen.
Ich würde das Argument zur Brandgefahr ernst nehmen …
Gruß
Jörg Zabel