Kleidung absetzen

Hallo!

Wenn ich mich als freie Grafikerin selbständig gemacht habe und mir für Kundenbesuche z.B. einen Hosenanzug kaufe, kann ich diesen von der Steuer absetzen?

Hallo Sabine,

das geht leider nicht. Arbeitskleidung kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden wenn Sie „einzigartig“ ist und nur für Deinen Beruf, also nicht privat, verwendet werden kann (Uniform, Arbeitsschuhe mit Stahlkappen, Helm, Kochkleidung u.s.w.).

bye
Rolf

Hallo!

Aufwendungen für Kleidung sind regelmäßig nicht abziehbar (§ 12 Nr.1 EStG).

Ciao!
Nemo

Hi !

Was aber vielleicht im Zusammenhang mit der Kleidung doch geht, sind Reinigungskosten. Diese Reinigungen müßten aber duch das Verhalten am Arbeitsplatz (also durch die Arbeit) verursacht sein.
Läuft also ein Tintenfass aus und genau über den Anzug, dann wären die Reinigungkosten -wegen der beruflichen Veranlassung- abzugsfähig.

BARUL76

Nun,

unter gewissen umständen doch:

als graphikerin hast du doch sicherlich ein Logo. wenn du dieses auf deinen anzug bringst und somit werbung machst, ist der abzug eventuell möglich. sollte jedoch mit dem finanzamt abgesprochen sein, da hier natürlich gestalltungsmöglichkeiten gegeben sind.

gruß