ein Kleid im Wert von ca. 300 EUr wurde in die Reinigung gegeben. Bei Abholung wird festgestellt, dass es bei der Reinigung zu verfärbungen gekommen ist.
Welche rechtliche handhabe hätte der Kunde gegenüber der Reinigung?
Durch die Verfärbung erleidet das Kleid ja schließlich einen Wertverlust oder?
ein Kleid im Wert von ca. 300 EUr wurde in die Reinigung
gegeben. Bei Abholung wird festgestellt, dass es bei der
Reinigung zu verfärbungen gekommen ist.
Das kann schonmal passieren!
Welche rechtliche handhabe hätte der Kunde gegenüber der
Reinigung?
Es kommt darauf an, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Wenn es sich um einen Bearbeitungsschaden der Reinigung handelt, ist sie dafür natürlich verantwortlich, und muss den Schaden entweder beheben, oder Ersatz in Höhe des Zeitwertes des Kleides leisten.
Viel häufiger handelt es sich bei Verfärbungen um die Auswirkung einer fehlerhaften Einfärbung, seitens des Konfektionärs.
Wenn die fiktive Reinigung alles fachmännisch bearbeitet hat, und die Verfärbung ist trotzdem aufgetreten, ist sie aus der Haftung raus.
Dann musst du dich an das Geschäft wenden, welches das Kleid verkauft hat.
Durch die Verfärbung erleidet das Kleid ja schließlich einen
Wertverlust oder?
Jenach Schadensgröße kann es sich um einen Totalschaden handeln
ich würd da nochmal ordentlich nen Aufstand schieben.
Das Kleid ist im Eigentum des Bestellers. Wenn die Reinigung dies ruiniert, ist das eine Schutzpflichtverletzung nach § 241 II.
Der Besteller kann dann nach § 280 Schadensersatz verlangen, vorausgesetzt, die Reinigung hat die Pflichtverletzung zu verschulden. Das heißt die Reinigung muss beweisen, dass sie für den Schaden nicht verantwortlich ist. Und das muss sie erstmal schaffen.