Klein Gewerbe Abmelden !?

Hallo Ich habe eine Frage und zwar hat mein Mann ein klein Gewerbe laufen mit einem Online Shoß . Der gerade nicht gut läuft, und mein Mann in der Reha ist habe ich da eine frage. Kann ich wenn ich die Vollmacht von ihm bekomme das gewerbe einfach abmelden gehen ??? Oder muß er das wenn selber machen?

Danke schon mal für die schnelle Hilfe.

LG
Danilena

Hallo Ich habe eine Frage und zwar hat mein Mann ein

klein

Gewerbe laufen mit einem Online Shoß . Der gerade

nicht gut

läuft, und mein Mann in der Reha ist habe ich da eine

frage.

Kann ich wenn ich die Vollmacht von ihm bekomme das

gewerbe

einfach abmelden gehen ??? Oder muß er das wenn selber

machen?

Danke schon mal für die schnelle Hilfe.

LG
Danilena

Da usst du am besten mal an der zuständigen Stelle
anfragen.Aber wieso wollt ihr es abmelden?Ihr könnt es
doch einfach erstmal „stillegen“.Macht natürlich nur
Sinn,wenn er die Tätigkeit nochmal aufnehmen will/kann.

Na ja also er hat das ganze ein wenig zu früh gestartet er will das auch bald wieder aufnehmen nur er will dannversuchen über das amt eine vorderrung zu bekommen und so lange er nicht zuhause ist und nunnichts machen kann. war die überlegung das nun abzumelden …

Hallo DAnilena,

ich gehe davon aus, dass das mit einer Vollmacht gehen könnte. Aber, an deiner Stelle, würde ich auf dem zuständigen Gewerbeamt nachfragen. Vergiß aber nicht dass auch eventuell die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt und die IHK informiert werden muss.

Gruß

Kirsten

Hallo,

soweit ich weiss kann bei einigen Kommunen die Gewerbeabmeldung auch schriftlich erfolgen. Im Internet habe ich dazu folgende Seite mit herunterladbaren Formular gefunden.

http://www.berlin.de/ordnungsamt/dienstleistungen/in…

Zur Sicherheit rate ich Ihnen dieses Formular auszufüllen, von Ihren Mann unterschreiben zu lassen und dann beim zuständigen Amt persönlich abzugeben (nehmen Sie sicherheitshalber den Pass oder Perso Ihres Mannes mit). Dann können Sie auch klären ob das ausreicht.

Gruß,
Chris

Hallo,

fragen Sie beim Gewerbeamt nach. Jede Stadt hat Ihre Onlineseite, auf der Sie alle Abteilungen und die Telefonnr. finden.
Wollen Sie es wirklich abmelden. Sie können den Shop ja auch eine kleine Weile in Urlaub schicken. Dazu reicht ein Hinweis auf der Homepage oder fragen Sie beim Betreiber nach, dass der Shop ausgesetzt werden muss und wie man Ihnen da helfen kann. Wenn Sie den Shop wirklich endgültig schließen erhalten Sie evtl. keine Erlaubnis mehr von der Stadt selbigen wieder zu öffen. Fragen Sie dazu auch beim Amt nach.

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Hallo Ich habe eine Frage und zwar hat mein Mann ein

klein

Gewerbe laufen mit einem Online Shoß . Der gerade

nicht gut

läuft, und mein Mann in der Reha ist habe ich da eine

frage.

Kann ich wenn ich die Vollmacht von ihm bekomme das

gewerbe

einfach abmelden gehen ??? Oder muß er das wenn selber

machen?

Danke schon mal für die schnelle Hilfe.

LG
Danilena

Mit einer Vollmacht sollte es gehen, aber warum
abmelden? kostet doch, ruhen lassen und beim Finanzamt
so melden, dann zahlt ihr auch keine Vorabsteuer.