Hallo,
welche Rechte kann man bei kleinanzeigenkäufen geltend machen?
Sind die Angaben des Verkäufers verbindlich?
Angenommen, er gibt ein jüngeres Alter des Geräts an, und dieses ist defekt, statt wie angegeben problemlos zu funktionieren - welche Bedingungen gelten, und worauf muss man sich einlassen.
Gilt gekauft wie gesehen oder sind seine Angaben ausschlaggebend?
Leicht verzweifelte und etwas wütende Grüße, Laura
Nun, ich denke ob Kleinanzeige oder nicht, spielt keine Rolle, denn es ist in jedem Fall ein Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein, sondern kann allein durch Übergabe der Ware und des Geldes entstehen!
Wenn es ein Privatverkäufer ist, muss er auch keine Garantie oder Gewährleistung geben, aber:
Dieser Fall ist ein klarer Fall von ARGLISTIGER TÄUSCHUNG und ist somit ANFECHTBAR!
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer von diesen Mängel gewusst hat. Da er diese aber bewusst verschwiegen hat und falsche Tatsachen vorspiegelt, muss er den Kaufvertrag rückgängig machen.
Sollte der Verkäufer behaupten, dass die Ware bei ihm noch vollkommen in Ordnung war, so muss er dies aber auch beweisen!
Der Käufer ist NICHT dazu verpflichtet zu beweisen, dass er die Ware nicht kaputt gemacht hat.
Also: In jedem Fall dagegen angehen und mit Anwalt drohen.
Anzeige oder Anklage?
Guten Tag,
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin mir halt nicht sicher, an wen man sich wenden soll, erfolgt dann eine Anzeige bei der Polizei oder eine Anklage (wo?).
Herzliche Grüße, Laura Junker
Bei der Polizei eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung stellen!
Einfach zur Polizei fahren und denen den Sachverhalt schildern und fragen, in wie weit Sie dort diese Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung stellen können. Vielleicht kann man dort sogar noch mehr machen.
Die Polizei wird einen dort schon helfen und beraten, was man nun am besten macht.
Um den ganzen Ärger aber vielleicht aus dem Weg zu gehen, vorher dem Verkäufer mit dieser Anzeige drohen.
Ganz wichtig dabei ist: ÜBERZEUGEND RÜBERKOMMEN, dass Sie im Recht sind.
Unsinn
Hallo,
Dieser Fall ist ein klarer Fall von ARGLISTIGER TÄUSCHUNG und
ist somit ANFECHTBAR!Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer von diesen Mängel
gewusst hat. Da er diese aber bewusst verschwiegen hat und
falsche Tatsachen vorspiegelt, muss er den Kaufvertrag
rückgängig machen.
Hast Du hellseherische Fähigkeiten?
Sollte der Verkäufer behaupten, dass die Ware bei ihm noch
vollkommen in Ordnung war, so muss er dies aber auch beweisen!
Falsch. Die Beweislast, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war, liegt beim Käufer.
Also: In jedem Fall dagegen angehen und mit Anwalt drohen.
Drohen kann man natürlich auch mit dem großen Bruder oder Nuklearwaffen…
Gruß
S.J.
Gehts noch schlimmer?
Hallo,
Bei der Polizei eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung
stellen!
den Straftatbestand der „arglistigen Täuschung“ gibt es nicht, kann somit auch nicht zur Anzeige gebracht werden.
Die Polizei wird einen dort schon helfen und beraten, was man
nun am besten macht.
Die Polizei wird auf einen ggf. bestehenden zivilrechtlichen Anspruch verweisen und genau gar nichts tun. Rechtsberatung gibt es dort auch nicht.
Um den ganzen Ärger aber vielleicht aus dem Weg zu gehen,
vorher dem Verkäufer mit dieser Anzeige drohen.
Was unter Umständen den Tatbestand der Nötigung erfüllt, womit man sich dann selbst strafbar macht.
PS: Wir befinden uns in einem Expertenforum. Da sollten die Antworten schon etwas fachliche Substanz haben.
Gruß
S.J.
Sollte der Verkäufer behaupten, dass die Ware bei ihm noch
vollkommen in Ordnung war, so muss er dies aber auch beweisen!Falsch. Die Beweislast, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft
war, liegt beim Käufer.
Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Verkäufern
Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, gibt es eine Sonderregelung. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war (§ 476 BGB). Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Artikel bei Übergabe nicht fehlerhaft war.
Also: In jedem Fall dagegen angehen und mit Anwalt drohen.
Drohen kann man natürlich auch mit dem großen Bruder oder
Nuklearwaffen…
verarschen kann ich mich selber!
Bei der Polizei eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung
stellen!den Straftatbestand der „arglistigen Täuschung“ gibt es nicht,
kann somit auch nicht zur Anzeige gebracht werden.
Dann korrigiere ich: wegen betrug!
Die Polizei wird einen dort schon helfen und beraten, was man
nun am besten macht.Die Polizei wird auf einen ggf. bestehenden zivilrechtlichen
Anspruch verweisen und genau gar nichts tun. Rechtsberatung
gibt es dort auch nicht.
wer Redet den von Rechtsberatung? Polizei wird sich schon im Gesetz mehr auskennen und ggf. sagen, was man in so einem Fall macht und nicht einfach auf irgendwas verweisen und tschüss sagen!
Um den ganzen Ärger aber vielleicht aus dem Weg zu gehen,
vorher dem Verkäufer mit dieser Anzeige drohen.Was unter Umständen den Tatbestand der Nötigung erfüllt, womit
man sich dann selbst strafbar macht.
Wie viele Leute müssten dann wohl heutzutage schon bestraft worden sein.
PS: Wir befinden uns in einem Expertenforum. Da sollten die
Antworten schon etwas fachliche Substanz haben.
Dann her mit Ihrer fachlichen Substanz anstatt meine Hilfestellung nur zu kritisieren!
Sollte der Verkäufer behaupten, dass die Ware bei ihm noch
vollkommen in Ordnung war, so muss er dies aber auch beweisen!Falsch. Die Beweislast, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft
war, liegt beim Käufer.Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Verkäufern
Vielleicht bin ich ja blind. Ich kann im Ursprungsposting nichts davon lesen, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
Sicher gibt es diese eine Ausnahme. Aber es ist eine Ausnahme und du machst einfach die Regel daraus.
Das ist natürlich Unsinn.
Offensichtlich
Dann korrigiere ich: wegen betrug!
So so. Und was bitte schön begründet hier den Verdacht des Betrugs?
wer Redet den von Rechtsberatung? Polizei wird sich schon im
Gesetz mehr auskennen und ggf. sagen, was man in so einem Fall
macht und nicht einfach auf irgendwas verweisen und tschüss
sagen!
Du. Zitat "Die Polizei wird einen dort schon helfen und beraten. Das tut die Polizei nur insofern, als dass sie an einen Anwalt und den zivilrechtlichen Weg hinweist. Polizisten haben von Zivilrecht in der Regel auch nicht viel Ahnung. Ist ja auch nicht ihr Job.
Was unter Umständen den Tatbestand der Nötigung erfüllt, womit
man sich dann selbst strafbar macht.Wie viele Leute müssten dann wohl heutzutage schon bestraft
worden sein.
Tolles contra. Ließ den Kommentar zum StGB wenn du es nicht glaubst.
PS: Wir befinden uns in einem Expertenforum. Da sollten die
Antworten schon etwas fachliche Substanz haben.Dann her mit Ihrer fachlichen Substanz anstatt meine
Hilfestellung nur zu kritisieren!
Es ist keine Hilfestellung wenn man falsche Tatsachen behauptet! Der Fragende erwartet hier fundierte Antwort. Kein Halbwissen oder „ich glaube“.
Da die Frage des Ursprungsposters hier schon tausendmal behandelt wurde und die Antwort sowohl in der FAQ, wie auch im Archiv zu finden ist, erspare ich mir hier weitere Wiederholungen.
Dann korrigiere ich: wegen betrug!
So so. Und was bitte schön begründet hier den Verdacht des
Betrugs?
Nun, zum Beispiel das der Käufer weiß, dass er die Ware nicht kaputt gemacht hat und somit den Verdacht haben könnte, dass er über den Tisch gezogen worden ist!!??
wer Redet den von Rechtsberatung? Polizei wird sich schon im
Gesetz mehr auskennen und ggf. sagen, was man in so einem Fall
macht und nicht einfach auf irgendwas verweisen und tschüss
sagen!Du. Zitat "Die Polizei wird einen dort schon helfen und
beraten. Das tut die Polizei nur insofern, als dass sie
an einen Anwalt und den zivilrechtlichen Weg hinweist.
Polizisten haben von Zivilrecht in der Regel auch nicht viel
Ahnung. Ist ja auch nicht ihr Job.
man kann sich auch anstellen und jedes Wort wörtlich nehmen!
Was unter Umständen den Tatbestand der Nötigung erfüllt, womit
man sich dann selbst strafbar macht.Wie viele Leute müssten dann wohl heutzutage schon bestraft
worden sein.Tolles contra. Ließ den Kommentar zum StGB wenn du es nicht
glaubst.
dito! Lesen! Wer redet von nicht glauben? Ich rede davon, dass nicht jeder gleich eine Strafanzeige wegen Drohung aufgibt!
Ich hab ständig mit diversen Schreiben zutun, wo gedroht wird, wenn das oder jenes nicht getan, gezahlt oder sonstiges gemacht wird.
PS: Wir befinden uns in einem Expertenforum. Da sollten die
Antworten schon etwas fachliche Substanz haben.Dann her mit Ihrer fachlichen Substanz anstatt meine
Hilfestellung nur zu kritisieren!Es ist keine Hilfestellung wenn man falsche Tatsachen
behauptet! Der Fragende erwartet hier fundierte Antwort.
Kein Halbwissen oder „ich glaube“.
falsche Tatsachen? Seit wann ist es falsch zur Polizei zu gehen oder als Begründung den Kaufvertrag anzufechten, weil er unwirksam ist?
Zudem bin ich auch kein Hellseher! Ich sprach von: „ich gehe mal davon aus“ und nicht „ich weiß“…
weitere Kommentare erspare ich mir!
Hallo,
Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Verkäufern
verkaufen die im allgemeinen über Kleinanzeigen?
Gruß
loderunner (ianal)