Kleinanzeige im Internet

hallo,
ich habe auf eine Kleinanzeige im Internet (ein Computerteil)
dem Privat-Anbieter 65DM + 9,50DM Porto überwiesen.
Mir wurde nie das vereinbarte Computerteil per Post geliefert!
Die Person hat mich immer wieder mit sonderbare Entschuldigungen hingehalten.
Es sind nun mehrere Monate vergangen und ich wurde abgezockt.
Wie kann ich mein Geldbetrag zurückbekommen?
danke
Friedrich

hallo,
ich habe auf eine Kleinanzeige im Internet (ein Computerteil)
dem Privat-Anbieter 65DM + 9,50DM Porto überwiesen.
Mir wurde nie das vereinbarte Computerteil per Post geliefert!
Die Person hat mich immer wieder mit sonderbare
Entschuldigungen hingehalten.
Es sind nun mehrere Monate vergangen und ich wurde abgezockt.

Ist mir in Ebay.de schon öfters passiert.

Wie kann ich mein Geldbetrag zurückbekommen?
danke
Friedrich

Überweisung per selbstausgefüllter Überweisung : Das kannst du sechs Wochen lang über deine Hausbank wieder zurückbuche lassen, wobei ich gestern bei meinem Bruder gehört habe, das die Postbank das nicht freiwillig will.

Überweisung per Online-Banking : Dumm gelaufen. Eine Überweisung per Online-Banking ist KEINE Überweisung, sondern ein Lastschriftauftrag und das kann nur der Empfänger zurückbuchen lassen.

Ansonsten ein Gerichtliches Mahnverfahren, was ich öfters gemacht habe, als ich noch mit gebrauchten Amiga-Teilen handelte.
Viele haben nicht gezahlt.

Dann kannst du jederzeit einen Mahnbescheid bei jedem Zeitschriftenladen holen, den ausfüllen, für einen kleinen Betrag beim Amtsgericht abstempeln lassen, das wird dem anderen zugestellt, nach vierzehn Tagen (wenn nichts passiert ist) kannst du bei Gericht einen Titel erwirken lassen über einen weiteren kleinen Betrag beim Amtsgericht und damit kann ein Gerichtsvollzieher 30 Jahre lang pfänden.
Diese Kosten trägt der andere.

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Winni

Hi!
Kann meinem Vorredner nur zustimmen!

Aber noch zwei Anmerkungen!

Keine Angst vo den zusätzlichen Kosten, denn bei solch einem geringen Betrag wird eine Pfändung schon ERfolg haben und dann bekommst du ja auch die zusätzlichen Kosten wieder!

Zweitens würde ich hier sofort unabhängig von anderen Schritten Strafantrag stellen!

Bernd

Danke Winni,
für den ausführlichen Rat!
aber leider habe ich keine Ahnung wo diese Person in Deutschland wohnt? (Stadt?/Straße?)
Friedrich

Danke Winni,
für den ausführlichen Rat!
aber leider habe ich keine Ahnung wo diese Person in
Deutschland wohnt? (Stadt?/Straße?)
Friedrich

Naja, aber du hast doch eine Konto-Nr. und eine Bank und da könnte man doch mal nachfragen (nach Erklärung der Sachlage, wobei ein bischen Übertreibung sicher nicht schädlich ist), ob man nicht erfahren kann wo der wohnt und wenn das nichts bringt, würde ich ganz frech auf die Polizei gehen und Strafanzeige wegen z.B. Betrug stellen.
Strafanzeige heißt, du zeigst das an, die Staatsanwaltschaft ermittelt und du bist nur Zeuge d.h. es kommen keine Kosten auf dich zu.
Es kann nur passieren, das wegen der Kleinheit des Betrages das ganze eingestellt wird, dann hat es wenigstens nichts gekostet.

Du hast doch sicher einen Namen von dem Typ.
Hast du schonmal eine Suchmaschine danach suchen lassen?
Versuch es mal hier

http://meta.rrzn.uni-hannover.de/

By

Winni

Hi!

Selbst bei der Bank nachfragen wird nichts nutzen, die dürfen Selbstverständlich keine Adressen rausgeben!

Aber wo ist denn die Bank?!? Sieh mal in der Stadt im Telefonbuch nach oder frag eventuell bei dem Autkinator an (EBAY?!?)

Bernd

P.S.: Eventuel erfährst du durch deine Strafanzeige die Adresse…

Hi,

ich würde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betrug erstatten. Dies kann auch schriftlich erfolgen. Wenn Du alle Kenntnisse incl. Kto.Nr. usw. angibst, wird die Staatsanwaltschaft den Täter schon ermitteln.

Gruß

Matthias

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