Hallo zusammen,
ich finde ab und an private Homepages, deren Webhoster auch ein Kleinanzeigenscript zur Verfügung stellen. Ist ja an und für sich auch eine feine (und meist kleine) Sache.
Wie sieht es aber rechtlich aus?
Wenn auf den privat betriebenen reinen Infoseiten ein Kleinanzeigenmarkt per Script eingebunden wird, wird diese Seite dann durch das Anbieten von Waren gewerblich?
Oder kann die betreibende Privatperson einfach sagen (wenn der Markt plötzlich sehr gut läuft), dass er ja eigentlich nichts verkauft und nur (kostenfrei) die Kontakte vermittelt?
Sprich: Wenn jemand kostenfreie Kleinanzeigen mit Waren auf seiner HP anbietet - Gewerbe oder nicht, da er als Vermittler auftritt?
Da bin ich mal gespannt auf eure Antworten 