In meinem kl. Einmannbetrieb ist das Firmenfahrzeug ( wird mit 1% Regelung privat benutzt )für einen ungewissen Zeitraum, ca. 6 Wochen,wegen Motorschaden,in Reparatur. Da in der Zwischenzeit der Betrieb weitergehen kann, wird von Privat, ein gebr. Auto gekauft.(es wird keine MwStbezahlt ). Nach der Reparatur wird das Auto, wieder an Privat ( ohne MwSt )verkauft. Frage: Ist beim Wiederverkauf, bei dem kein Gewinn erzielt wurde, dennoch MwSt ab zuführen?
WEürde mich feruen, eine kompetente Antwort zu bekommen