Kleinbetriebe-welche Sonderregeln?

Guten Morgen!

  1. Ein AG eines Kleinbetriebes (nur 3 Angestellte) ist der Meinung, für seinen Betrieb gelte weder das Bundesurlaubsgesetz, noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Soll heißen, der AN bekommt zwar eine Freistellung, wird aber in diesen Zeiten komplett von der Bezahlung ausgenommen. Beispiel: Der AN arbeitet auf 400-Euro-Basis an 6 Tagen/Woche 3 Stunden. Er will Urlaub für 2 Wochen, bekommt diesen, aber in diesem Monat statt 400 Euro nur 200 Euro bezahlt. Das Selbe bei Krankheit. Ist das rechtens??? Ich meine NEIN. Wer weiß Genaueres?

  2. Daß das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt in Kleinbetrieben, habe ich schonmal irgendwo gelesen. Wie ist das nun aber genau? Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Kann der AG eines Kleinbetriebes verlangen, daß der AN 2 Wochen Kündigungsfrist hat, er selbst gesteht sich aber fristlose Kündigungsmöglichkeit zu???

Ich freue mich auf Antworten.

LG, Goldfasan

Hi!

  1. Ein AG eines Kleinbetriebes (nur 3 Angestellte) ist der
    Meinung, für seinen Betrieb gelte weder das
    Bundesurlaubsgesetz, noch Entgeltfortzahlung im
    Krankheitsfall.

Beides ist völliger Unsinn, beide Gesetze gelten für JEDEN AG! (für JEDEN AN natürlich auch)

Ist das
rechtens??? Ich meine NEIN. Wer weiß Genaueres?

Du meinst völlig richtig! Steht alles im BUrlG un im Entgeltfortzahlungsgesetz. OHNE Einschranküng!

  1. Daß das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt in
    Kleinbetrieben, habe ich schonmal irgendwo gelesen. Wie ist
    das nun aber genau? Es gibt keinen schriftlichen
    Arbeitsvertrag. Kann der AG eines Kleinbetriebes verlangen,
    daß der AN 2 Wochen Kündigungsfrist hat, er selbst gesteht
    sich aber fristlose Kündigungsmöglichkeit zu???

NEIN!
Die KündigugsFRISTEN stehen nicht im KSchG, die stehen im BGB, §622. Das Kündigunsschutzgesetz „gilt nicht“ für kleine Unternehmen, der 622 BGB aber sehr wohl. Hier gibt es auche eine FAQ, die irgendwo ein Dödel geschrieben hat, in der man die Fristen nachlesen kann.

LG
Guido

Hallo,

es ist doch immer wieder erstaunlich, mit welchen Methoden manche Leute den Chef spielen. Mit solchen Methoden wird es nicht gelingen, eine schlagkräftige Mannschaft zu bekommen, die selbständig und verantwortungsvoll für die Firma arbeitet. Damit kriegt man nur jederzeit austauschbare Söldner.

es gelte weder das Bundesurlaubsgesetz, noch Entgeltfortzahlung

völliger Quatsch und illegal

Kann der AG eines Kleinbetriebes verlangen,
daß der AN 2 Wochen Kündigungsfrist hat, er selbst gesteht
sich aber fristlose Kündigungsmöglichkeit zu???

im Leben nicht!

Häufig übrigens vergisst man, dass alle verbrieften Rechte auch dem 400-Euro-Jobber zustehen!

VG
T.