Kleine AG

Hi ihr Kenntnisreichen,

Kürzlich habe ich im Community-Chat mit halbem Auge verfolgt, dass es die Möglichkeit gibt, eine mini-kleine, aber doch vollwertige AG zu begründen. Gefühlsmässig schien mir das genau richtig für meinen Tintling, der sich gerne über die Sprachgrenze hinweg ausbreiten würde.
Leider hatte ich damals keine Möglichkeit genauer nachzuhaken…
Eine entsprechende Anfrage bei meinem Steuerberater ergab als Antwort lediglich: „Wäre denn nicht eine GmbH besser?..“
„Nein“, dachte und sagte ich, „GmbH ist nix für progressive Pilzgundels…“

Wer weiss denn etwas, z.B. in Form eines Links, über die Bonsai-AG für kleine Gernegrosse…

… fragt Gundel
(Karin Montag, D-66839 Schmelz, www.tintling.com)…

Hallo Gundel!

Die kleine AG ist eigentlich Etikettenschwindel.
Es wurden lediglich einige Vorschriften aus dem Aktiengesetz verändert.
Die für Klein-AGs benötigte größere Freiheit vor dem Aktiengesetz gibt es nicht.

Denke mal über die Rechtsform der GmbH & Co. KG aA nach.

Bedenke, daß, sobald Du eine AG gründest, Deine unternehmerische Freiheit allein schon durch die weitläufigeren Publikationspflichten stark eingeschränkt wird.
Je nachdem, ob Du an die Börse willst oder Deine Anteile lediglich handelbar machen möchtest benötigst Du eine „Story“. Und ab hier kostet die Sache ordentlich Geld.

Mehr hierzu findest Du, für Nicht-Juristen brauchbar aufgearbeitet, in:

Ulrich Hartel, „Die Unternehmer-AG“, Verlag Vahlen, ISBN: 3-8006-2079-0 Buch anschauen, DM 48,–

Gruß,

Mathias

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