Hallo,
folgende Frage hät’ ich zur „kleinen AG“:
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es sind mehrere Personen im Vorstand, darf ein Teil dieser Personen einfach so „raus“ von diesem Posten? Welche Regelungen gibt es da?
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was muß zutreffen, damit eine Person in den Vorstand aufsteigen kann? Was muß gelten, damit diese Person zum Vorstandsvorsitzenden werden kann?
Angenommen, der Vorstand besteht nur aus einer Person. Darf diese dann einfach so beschließen und eine 2. Person hinzuziehen?
Es ist klar, das hier so einiges auch vom AG-Vertrag abhängt. Doch was wäre die üblichen Regelungen?
Außerdem: kann mir jemand eine Web-Seite empfehlen, wo die üblichen Verträge für die AG zu finden sind (z. B. Gründungsvertrag etc.)?
Gruß,
Peter
Alle Deine Fragen im Detail zu beantworten, wäre ziemlich aufwendig, weil ich natürlich auch nicht alle Details im Kopf habe.
Grundsätzlich gilt für Aktiengesellschaften auch das Aktiengesetz, gibt es zusammen mit dem GmbH-Gesetz vom Beck-Verlag für wenig Geld. Der Gesellschaftsvertrag enthält aber die wesentlichen Aussagen, da die Regelungen im Gesetz zum Teil dispositiv sind, der Vertrag also vom Gesetz abweichen darf.
Natürlich können Vorstandsmitglieder ihren Posten prinzipiell niederlegen und aus dem Vorstand ausscheiden. Evtl. Fristen etc. stehen im Gesellschaftsvertrag und um Beschäftigungsvertrags des betroffenen Vorstandsmitgliedes.
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestimmt.