Hallo zusammen,
es geht um eine etwas verzwickte Situation, bei der ich mir nicht sicher bin, ob der hier erläuterte Gedanke vollkommen richtig ist. Zwei Personen teilen sich einen Wagen und stehen nun vor dem Problem, wer die Kosten für die nächste Benzinrechnung tragen soll.
Ich versuche mal möglichst allgemein, aber dennoch verständlich zu beschreiben, um was es geht:
Ausgangssituation:
Ein vollgetankter Neuwagen (Tankfüllung wurde bereits von Person X gezahlt).
Zwei Personen teilen sich den Wagen.
Vorgehensweise bisher:
Nach Verwendung des Autos werden die Kilometer notiert.
Wenn der Tank komplett leer ist, werden alle Kilometer addiert und anteilsmäßig mit der neuen Benzinrechnung verrechnet.
Ergebnis ist also wieder ein vollgetankter Wagen.
Beispiel:
Person A fährt 100 km.
Person B fährt 400 km.
Der Tank ist nun leer und es wird für 50 Euro vollgetankt.
Nun muss Person A folglich 20% und Person B 80% von der Benzinrechnung bezahlen.
Problembeschreibung:
Person A fährt mit dem Wagen und verbraucht eine komplette Tankfüllung für sich.
Statt vollzutanken wird der Wagen danach nur halb aufgetankt und wieder leer gefahren.
Folgesituation:
Der Wagen wird leer übergeben. Es wurden 1,5 Tankfüllungen verbraucht, aber nur 0,5 Tankfüllungen wiederaufgefüllt. Somit entsteht ein Defizit von einmal Volltanken.
Die Kosten für das Volltanken (50 Euro) übernimmt Person B komplett und bittet Person A um Stellungnahme.
Person A argumentiert, dass das OK ist, sofern Person A mit dem Wagen nie mehr fahren würde.
Eigentliche Konsequenz:
Person A hätte den Wagen volltanken müssen, weil noch eine Tankfüllung aussteht, da Person A nicht für die Zukunft tankt, sondern nur den ursprünglichen Status (= vollgetankter Wagen) wiederherstellen muss.
Konsequenz:
Soll das Auto wie gehabt von beiden weiterverwendet werden können, muss Person A die gesamten Kosten (50 Euro) tragen. So wie es bisher auch immer gehandhabt worden ist.
Alternativer Gedanke:
Person A möchte nie mehr mit dem Wagen fahren. Allerdings steht jedem der beiden eine halbe Tankfüllung zu (dann wäre der Wagen leer und wenn keiner mehr fährt, müsste auch keiner mehr zahlen).
Wenn Peron A nicht mehr mit dem Wagen fahren würde, folgt daher, dass sie den Wagen nicht volltanken muss, sondern nur noch ihren Anteil reintanken muss. Also die Hälfte.
In dieser Situation bedeutet das also, dass sie Person B 25 Euro geben muss und dann den Wagen nicht mehr verwenden darf, solange keine weitere Zahlung erfolgt.
Person B hat dann eine halbe Tankfüllung für sich allein, was derselben Situation entspricht, wie wenn sich zwei Personen eine gesamte Tankfüllung teilen.
„Beweis“:
Hätte Person B den Wagen nie verwendet und somit auch nie vollgetankt, hätte Person A den Wagen selbstständig auftanken müssen, sobald sie damit fahren will. Hierbei wären logischerweise auch 50 Euro fällig geworden. Dass diese Kosten in keinster Weise an Person B abfallen können, ist hier offensichtlich.
Hätte Person A den Wagen auch nie mehr verwenden wollen, hätte sie dennoch eine halbe Tankfüllung in den Wagen tanken müssen, damit Person B‘s Anteil (= eine halbe Tankfüllung) weiterhin bestehen bleibt.
Fazit:
Es wurde an der ursprünglichen Abrechnungsart nie etwas geändert. Person B kann somit zu Recht 25 bzw. 50 Euro (je nach zukünftiger Situation) von Person A verlangen.
Ist das alles korrekt? Oder hat sich hier ein Denkfehler eingeschlichen?
Person A behauptet, dass Person B überhaupt keine Ansprüche auf eine Zahlung hat, da Person A jede Tankfüllung gezahlt hat und nun ohnehin nicht mehr fahren wird.
Person B ist der Meinung, dass hier noch mindestens sein Anteil (= halbe Tankfüllung) von Person A getragen werden muss.
Ich bin gespannt, was ihr dazu meint
Liebe Grüße
Thomas