Hallo!
bei ner kleinen Diskussion sind wir uns nicht einig geworden, daher hier gefragt - hoffe ich formuliere es richtig=beispielhaft/theoretisch…
nehmen wir an, A verkauft was im Internet oder am Flohmarkt, was ihm/ihr schon lange gehört, er/sie aber nimmer braucht
gibt es rechtlich gesehen Grenzen, ab wann sowas zu berücksichtigen ist (Steuerrecht=Einkommenssteuer, Arbeitsrecht=Nebentätigkeit usw.)?
gibt es eine Bagatellgrenze oder ist (wäre) streng genommen jeder Cent anzugeben?
ab was gilt was als „gewerblich“? (nur bei Gewerbeschein oder auch nach einer bestimmten Grenze? ist es schon haushaltsunüblich, wenn jemand sagen wir 20 Taschenmesser oder Kaffeemaschinen - oder sonst was, was man „normalerweise“ nur ein bis wenige mal hat - aus seiner Kruschtelkiste zum Verkauf anbietet?)
nehmen wir weiter an, A strikt z.B. Zipfelmützen nur dafür, um sie im Internet/am Flohmarkt zu verhökern (abends vor der Glotze oder so, nicht während der Arbeit oder beim Autofahren
)
ändert sich dann was an der o.g./erfragten Regelung/Grenze?
(kein abgegebener Privatbesitz, sondern eigens für den Verkauf hergestellt oder gesammelt/gekauft/importiert/veredelt was auch immer…)
DANKE cu kai