Kleine Einnahmen

Hallo!

bei ner kleinen Diskussion sind wir uns nicht einig geworden, daher hier gefragt - hoffe ich formuliere es richtig=beispielhaft/theoretisch…

nehmen wir an, A verkauft was im Internet oder am Flohmarkt, was ihm/ihr schon lange gehört, er/sie aber nimmer braucht

gibt es rechtlich gesehen Grenzen, ab wann sowas zu berücksichtigen ist (Steuerrecht=Einkommenssteuer, Arbeitsrecht=Nebentätigkeit usw.)?

gibt es eine Bagatellgrenze oder ist (wäre) streng genommen jeder Cent anzugeben?

ab was gilt was als „gewerblich“? (nur bei Gewerbeschein oder auch nach einer bestimmten Grenze? ist es schon haushaltsunüblich, wenn jemand sagen wir 20 Taschenmesser oder Kaffeemaschinen - oder sonst was, was man „normalerweise“ nur ein bis wenige mal hat - aus seiner Kruschtelkiste zum Verkauf anbietet?)

nehmen wir weiter an, A strikt z.B. Zipfelmützen nur dafür, um sie im Internet/am Flohmarkt zu verhökern (abends vor der Glotze oder so, nicht während der Arbeit oder beim Autofahren :smile:)

ändert sich dann was an der o.g./erfragten Regelung/Grenze?
(kein abgegebener Privatbesitz, sondern eigens für den Verkauf hergestellt oder gesammelt/gekauft/importiert/veredelt was auch immer…)

DANKE cu kai

Hallo,

nehmen wir an, A verkauft was im Internet oder am Flohmarkt,
was ihm/ihr schon lange gehört, er/sie aber nimmer braucht

dann ist davon auszugehen, dass der Ertrag deutlich unter dem liegt, was das Zeug mal gekostet hat.

gibt es rechtlich gesehen Grenzen, ab wann sowas zu
berücksichtigen ist (Steuerrecht=Einkommenssteuer,
Arbeitsrecht=Nebentätigkeit usw.)?

Die sind sogar relativ eindeutig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

gibt es eine Bagatellgrenze oder ist (wäre) streng genommen
jeder Cent anzugeben?

Der wohl wesentlichste Punkt ist die Gewinnerzielungsabsicht.

ab was gilt was als „gewerblich“? (nur bei Gewerbeschein oder
auch nach einer bestimmten Grenze? ist es schon
haushaltsunüblich, wenn jemand sagen wir 20 Taschenmesser oder
Kaffeemaschinen - oder sonst was, was man „normalerweise“ nur
ein bis wenige mal hat - aus seiner Kruschtelkiste zum Verkauf
anbietet?)

Hier liegt ggf. eine Gewinnerzielungsabsicht vor, es fehlt aber vermutlich am Merkmal „planmäßig auf gewisse Dauer angelegt“.

nehmen wir weiter an, A strikt z.B. Zipfelmützen nur dafür, um
sie im Internet/am Flohmarkt zu verhökern (abends vor der
Glotze oder so, nicht während der Arbeit oder beim Autofahren

Dann liegt wohl eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Macht er das nur einmalig und im geringen Umfang, dürfte es keine Probleme geben.

ändert sich dann was an der o.g./erfragten Regelung/Grenze?
(kein abgegebener Privatbesitz, sondern eigens für den Verkauf
hergestellt oder gesammelt/gekauft/importiert/veredelt was
auch immer…)

Dann liegt wohl recht eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht vor und das Merkmal „planmäßig auf gewisse Dauer angelegt“ dürfte auch zutreffen.

Das ganze ist immer im Einzelfall zu betrachten.

Wenn ich meine Habseligkeiten auf dem Flohmarkt verticke um meinen Kühlschrank füllen zu können und dabei nur einen Bruchteil dessen erziele, was ich für den Krempel mal bezahlt habe, ist das unproblematisch. Das dürfen selbst ALG-2 Bezieher, ohne dass ihnen das angerechnet wird (Stichwort: Vermögensumschichtung).

Stricke ich abends beim Tatort regelmäßig Socken, um diese gewinnbringend bei Ebay oder auf dem Flohmarkt zu verkaufen, dürfte es sich relativ sicher um ein Gewerbe handeln.

Die Rechtsprechung vertritt zu dem Thema unterschiedliche Ansichten.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn ich meine Habseligkeiten auf dem Flohmarkt verticke um
meinen Kühlschrank füllen zu können und dabei nur einen
Bruchteil dessen erziele, was ich für den Krempel mal bezahlt
habe
, ist das unproblematisch.

Wenn das ganze für den privaten Gebrauch gekauft und privat genutzt wurde und irgendwann ein Sammlerstück wird, das teuer verkauft werden kann, sehe ich da immer noch keinen Grund für ein gewerbliches Handeln. Ich erinnere mich da noch an den Hype mit den Überraschungseiern und ähnliche Kuriositäten…

Die Rechtsprechung vertritt zu dem Thema unterschiedliche Ansichten.

Das kann man allerdings so unterstreichen.

Cu Rene

Hallo Steve!
erstmal dank und Sternchen! :smile:

das beantwortet die Frage ob es ein Gewerbe ist (Gewerbesteuer?..)

aber gilt die gleiche Definition für die Einkommenssteuer und die Nebentätigkeit?

cu kai

Hallo,

aber gilt die gleiche Definition für die Einkommenssteuer und
die Nebentätigkeit?

verstehe ich nicht…

Gruß

S.J.

Hallo!
vllt. steh ja auch ich auf dem Schlauch…
Die Wiki-Definition definiert (eben :smile:) was ein Gewerbe resp. eine gewerbliche Tätigkeit ist…

den A interessiert aber, ob er die 2,50 auch bei der Steuererklärung angeben müßte, wenn er es genau nimmt/nehmen würde, oder ob es da ein Grenze gibt (sagen wir erst aber 250 EUR im Jahr ist sowas als Einnahmen anzugeben…)

die Grenze „gewerblich“ oder nicht ist da m.E. nicht die entscheidende, bei Einnahmen aus LaWi und Forst muss man auch nicht erst einen Betrieb haben (für die Priviligierung im Baurecht gilt man z.B. erst als Betrieb ab etwa 30 ha Wald oder so…), sondern ab 1 EUR Pachteinnahmen hätte das FA schon gerne mal Anlage soundso…
(so gehört um im Ductus zu bleiben…)

desgleichen bei Nebeneinkünften (Arbeitsrecht, ab wann muss man sowas genehmigen lassen bzw. kann es Ärger geben, wenn der Chef was sucht usw…): „gewerblich“ oder nicht ist hier meines Wissens auch nicht der entscheidende Punkt… kommt es hier überhaupt auf die Geldseite an (oder doch eher auf den Zeitbedarf oder die „Konkurrenz“ zu Geschäft bzw. Ideale des Haupt-AG?)

cu kai