Person A hat einen festen Job, also festes Gehalt und hat viiiiiiel Freizeit.
Idee: Gewerbe anmelden und nebenbei Spülmaschinen, Herde, Ceranfelder und andere Haushaltsgeräte reparieren.
Folgendes hat er bisher herausgefunden:
Er geht zur Stadtverwaltung und meldet dort als private Person ein Gewerbe an.
Finanzamt: Er will als Kleinunternehmer gehandhabt werden, hat somit einen Freibetrag von 24500 Euro Gewinn im Jahr, wo er keine Gewerbesteuer zahlen muss.
Fragen:
Mal für ganz Doofe…
Nehmen wir an, A kauft ein Ersatzteil für 150 Euro und baut es dem Kunden ein.
Er schreibt eine Rechnung mit einem Betrag 200 Euro.
Da er als Kleinunternehmer gilt, muss er keine Umsatzsteuer in der Rechnung angeben und kann alle Zahlen als Brutto-Werte angeben ??
Reicht dann am Ende des Jahres (bzw bei der nächsten privaten Einkommensteuererklärung der Eintrag in der Anlage S (Einkünfte aus Selbständiger Arbeit) mit den oben genannten 50 Euro Gewinn ?
Ich hoffe, daß mir jemand etwas Licht in mein Steuerdunkel bringt.
Er geht zur Stadtverwaltung und meldet dort als private
Person ein Gewerbe an.
Richtig
Finanzamt: Er will als Kleinunternehmer gehandhabt werden,
hat somit einen Freibetrag von 24500 Euro Gewinn im Jahr, wo
er keine Gewerbesteuer zahlen muss.
Falsch. Hier wird Gewerbesteuer und Umsatzsteuer vermischt.
USt braucht er nicht erheben, sofern der UMSATZ unter 17500 bleibt (Kleinunternehmer).
Gewerbesteuer fällt nicht an, soweit der GewerbeERTRAG unter 24500 bleibt.
Fragen:
Mal für ganz Doofe…
Nehmen wir an, A kauft ein Ersatzteil für 150 Euro und baut es
dem Kunden ein.
Er schreibt eine Rechnung mit einem Betrag 200 Euro.
Da er als Kleinunternehmer gilt, muss er keine Umsatzsteuer in
der Rechnung angeben und kann alle Zahlen als Brutto-Werte
angeben ??
Richtig. Sein Gewinn wäre in diesem Fall 50 €
Reicht dann am Ende des Jahres (bzw bei der nächsten privaten
Einkommensteuererklärung der Eintrag in der Anlage S
(Einkünfte aus Selbständiger Arbeit) mit den oben genannten 50
Euro Gewinn ?
Nein, das landet in der Anlage G.
Ich hoffe, daß mir jemand etwas Licht in mein Steuerdunkel
bringt.
Da empfiehlt sich im Erstjahr, am besten noch VOR Gewerbeanmeldung ein Besuch beim StB.
Da er als Kleinunternehmer gilt, muss er keine Umsatzsteuer in
der Rechnung angeben und kann alle Zahlen als Brutto-Werte
angeben ??
Ja, das kann er als Kleinunternehmer.
Reicht dann am Ende des Jahres (bzw bei der nächsten privaten
Einkommensteuererklärung der Eintrag in der Anlage S
(Einkünfte aus Selbständiger Arbeit) mit den oben genannten 50
Euro Gewinn ?
A hat also sein Gewerbe angemeldet.
Gilt beim Finanzamt als Kleingewerbe.
Muss keine Gewerbesteuer zahlen, weil er unter 24500 Euro Gewerbeertrag bleibt.
Muss in der Rechnung keine Umsatzsteuer angeben, weil er unter 17500 Umsatz pro Jahr bleibt.
Frage:
Rechnung so OK oder welche Punkte besser noch ändern ?
Im Mai bei der Einkommensteuererklärung Anlage G:
Errechnet er den Gewinn dann
131,64 - 66,64 = 65,-
oder muss er bei der Errechnung dann den Netto-Betrag der eingekauften Waren nehmen ?
Einspruch
Es fehlen auf der Rechnung noch:
-Steuernummer oder UStID des Leistenden Unternehmers
-vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
-Hinweis auf §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)