Hallo all ihr Wissenden,
also mal angenommen ein gelernter Metallbauer fängt zum 18.10.2004 in einem 2-Mannbetrieb an (der Chef und der Arbeitnehmer haben mal zusammen bei einem anderen Betrieb gearbeitet, wiederum macht sich der Chef vor 1 Jahr selbständig und stellt den Arbeitnehmer dann ein; also ehemalige Arbeitskollegen). Die ersten 2 Wochen war alles bestens, dann kommen nur noch blöde Sprüche vom Chef, alles was gemacht wird ist falsch.
Mal angenommen der Arbeitsnehmer leiht sich, weil er 2 Kinder hat, im Oktober 400€, vom Chef. Der Chef sagt ihm zu, das er die 400€ im Januar + Februar 2005 vom Lohn abzieht.
Ok soweit so gut.
Dann aber durch ständiges Mobbing und weils dem Chef grad so gefällt zieht er die 400€ Novembergehalt ab, was allerdings erst am 15.Dezember an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, steht leider so im Vertag. (Arbeitsentgeld ist jeweils am 15. eines Monats zahlbar). Tolle Weihnachten…
So nun meine Frage, der Arbeitnehmer arbeitet unter unmöglichen Bedingungen. Und zwar:
- Betrieb ist ein alter Bauerhof / Kuhstall wo momentan 8 Grad Temperatur herrschen trotz Holzofen, also keine Heizung vorhanden.
- Keine Dusche vorhanden, müsste doch eigentlich oder?
- Keine Absauganlage ??? Gesundheitsschädigung ??
- und das beste: werden Feiertage nicht bezahlt ?? wie z. B. der 01.11.04.
Leider Gottes habe ich mir heute schon die Finger wund telefoniert, aber irgendwie will oder kann uns keiner Helfen.
Ich hoffe jetzt auf Euch,
vielleicht gibt´s ne Telefonnummer oder anderes…
Vielen Dank
zicke 2409
- Betrieb ist ein alter Bauerhof / Kuhstall wo momentan 8
Grad Temperatur herrschen trotz Holzofen, also keine Heizung
vorhanden.
- Keine Dusche vorhanden, müsste doch eigentlich oder?
- Keine Absauganlage ??? Gesundheitsschädigung ??
- und das beste: werden Feiertage nicht bezahlt ?? wie z. B.
der 01.11.04.
Hallo, Sandra - das sind in der Tat üble Bedingungen, die Du schilderst, aber auf mehreren Ebenen:
Man kann natürlich mal die Gewerbeaufsicht wg. Dusche und Temperatur, Absaugung etc. vorbeischicken, die Frage ist, ob’s hilft. Wenn der Chef sich keine ordentliche Werkstatt leisten kann, dann nützen auch Vorschriften wenig, die sind ihm sicher bekannt. Wenn er nicht will, wird es mit der Stimmung auch nicht besser durch so eine Aktion.
Bei sehr kleinen Firmen ist nach meiner Erfahrung die Aufsicht auch nicht so streng, nach dem Motto: Bloß keine Arbeitsplätze vernichten!
Sich vom Chef Geld zu leihen, in SO EINEM Laden, klingt schon sehr riskant, gerade, wenn offenbar alte Geschichten aus dem früheren Verhältnis nicht geklärt sind. Das ist vom Chef nicht fein, seine Absprache zu brechen, stimmt. Was hat ihn dazu bewogen, haben wir eine schriftliche Vereinbarung über einen Vorschuss?
Das Verhältnis der beiden Leute hat sich geändert, von Kumpels zur Abhängigkeit, das ist einfach etwas Anderes. Deshalb nehmen große Firmen lieber Außenstehende hinein, als Angestellte aus einer Gruppe heraus zu befördern; gibt zu oft Rollenkonflikte.
Tja, ob Feiertage bezahlt werden, steht im Vertrag. 'S klingt allerdings, als gäbe es keinen dort. Weil man dachte, man kennt sich ja so gut und hat sich immer verstanden, da braucht man so ein Papier nicht… Geht fast immer schief.
Der Arbeitnehmer kann sich eigentlich nur nach einer anderen Stelle umsehen, auch wenn’s gerade schwer ist, ich weiß das. Ziemlich gut, sogar, bin selbst dabei.
Viel Glück - Anette
Hallo
Tja, ob Feiertage bezahlt werden, steht im Vertrag.
Und was soll da stehen? „§ 5: Das EntgFG findet keine Anwendung“??? Die Feiertagsvergütung kann man nicht vertraglich ausschließen. Wenn die Arbeit wegen des Feiertages ausfällt, ist derLohn fortzuzahlen.
Der Arbeitnehmer kann sich eigentlich nur nach einer anderen
Stelle umsehen,
Was anderes bleibt ihm vermutlich auch nicht übrig, zumal das KSchG keine Anwendung findet.
Gruß,
LeoLo
Hallo, Alle!
Und was soll da stehen? „§ 5: Das EntgFG findet keine
Anwendung“???
Da kann beispielsweise stehen, ob Gehalt oder Stundenlohn bezahlt wird. Dann hat sich der Feiertag nämlich u.U. gerade mal erledigt.
Die Feiertagsvergütung kann man nicht
vertraglich ausschließen. Wenn die Arbeit wegen des Feiertages
ausfällt, ist derLohn fortzuzahlen.
Das soll ich meiner Chefin zeigen? Die fühlt mir doch den Puls! Nicht, dass ich nicht gerne eine Festanstellung MIT EntgFg hätte, aber mit Aussuchen ist das zz. nicht so dicke.
Schöne Grüße - Anette
Hi!
Da kann beispielsweise stehen, ob Gehalt oder Stundenlohn
bezahlt wird. Dann hat sich der Feiertag nämlich u.U. gerade
mal erledigt.
Und wo ist da der Unterschied? Ich kann beim besten Willen und mit noch so großer Interpretation keinen Unterschied im Entgeltfortzahlungsgesetz entdecken!
Weder im §2 und erst gar nicht im §12!
Das soll ich meiner Chefin zeigen? Die fühlt mir doch den
Puls! Nicht, dass ich nicht gerne eine Festanstellung MIT
EntgFg hätte, aber mit Aussuchen ist das zz. nicht so dicke.
Naja - hier wurde nach dem Rechtlichen gefragt! Was dann folgen kann (und vermutlich auch wird) tangiert nicht die Rechtmäßigkeit des EntgFG!
LG
Guido
Hallo
Und was soll da stehen? „§ 5: Das EntgFG findet keine
Anwendung“???
Da kann beispielsweise stehen, ob Gehalt oder Stundenlohn
bezahlt wird. Dann hat sich der Feiertag nämlich u.U. gerade
mal erledigt.
Das ist Unsinn. In beiden Fällen wird der Lohn fortgezahlt, wenn Arbeit wegen des Feiertages ausfällt.
Gruß,
LeoLo