Hallo liebe Community!
In meinem Studium haben wir nun ein kleines beschauliches Rechtmodul.
In einer Vorlesung kam nun ein fiktiver Fall auf, der mich weiter beschäftigt hat.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich mit einer Aufklerung erlöst 
Der Fall:
A hat ein Vermögen von ca 100.000€, welches sie an ihren Nachbarn B vererben möchte.
Da keine Verwandtschaft besteht, würden 30% Steuern anfallen.
Nun kommt B auf die Idee, dass A das Vermögen an mehrere Personen aus der Familie von B vererben könnte.
Das sehe so aus:
B: 20.000
C (Mutter v. B): 20.000
D (Cousin v. B): 20.000
E (Onkel v. B): 20.000
F (Cousine v. B): 20.000
Auf diese Weise muss theoretisch niemand Erbschaftssteuer zahlen.
Natürlich soll die Aufteilung nur theoretisch sein, da das Vermögen eigentlich B zur Verfügung haben soll.
Nun ist die Frage, ob C,D,E und F das geerbte Geld nun einfach an B verschenken können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt auch der Schenkungsfreibetrag hier bei 20.000 / je 10 Jahre.
Ist die Basis des Freibetrags hier der Beschenkte, der Schenkende oder die Kombination daraus?
Wenn die Basis der Beschenkte wäre (sprich alle 10 Jahre, 20t), ist es möglich, dass C,D,E,F jeweils einen Schenkungsvertrag mit Termin machen? Also jeweils auf 10, 20, 30 Jahre im voraus?
Und ggf. zusätzlich einen Leihvertrag über die jeweilige Summe an B bis zur endgültigen Schenkung?
Ich weiß es hört sich alles sehr nach Krimi o.ä. an… aber die Diskussion bei uns im Saal war auch entsprechend lang 
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Standpunkte dazu nennt 
Danke