Kleine Hilfe für fiktiven Fall im Erbrecht

Hallo liebe Community!
In meinem Studium haben wir nun ein kleines beschauliches Rechtmodul.
In einer Vorlesung kam nun ein fiktiver Fall auf, der mich weiter beschäftigt hat.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich mit einer Aufklerung erlöst :smile:

Der Fall:

A hat ein Vermögen von ca 100.000€, welches sie an ihren Nachbarn B vererben möchte.
Da keine Verwandtschaft besteht, würden 30% Steuern anfallen.
Nun kommt B auf die Idee, dass A das Vermögen an mehrere Personen aus der Familie von B vererben könnte.
Das sehe so aus:
B: 20.000
C (Mutter v. B): 20.000
D (Cousin v. B): 20.000
E (Onkel v. B): 20.000
F (Cousine v. B): 20.000

Auf diese Weise muss theoretisch niemand Erbschaftssteuer zahlen.
Natürlich soll die Aufteilung nur theoretisch sein, da das Vermögen eigentlich B zur Verfügung haben soll.

Nun ist die Frage, ob C,D,E und F das geerbte Geld nun einfach an B verschenken können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt auch der Schenkungsfreibetrag hier bei 20.000 / je 10 Jahre.

Ist die Basis des Freibetrags hier der Beschenkte, der Schenkende oder die Kombination daraus?

Wenn die Basis der Beschenkte wäre (sprich alle 10 Jahre, 20t), ist es möglich, dass C,D,E,F jeweils einen Schenkungsvertrag mit Termin machen? Also jeweils auf 10, 20, 30 Jahre im voraus?
Und ggf. zusätzlich einen Leihvertrag über die jeweilige Summe an B bis zur endgültigen Schenkung?

Ich weiß es hört sich alles sehr nach Krimi o.ä. an… aber die Diskussion bei uns im Saal war auch entsprechend lang :smile:

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Standpunkte dazu nennt :wink:

Danke

In meinem Studium haben wir nun ein kleines beschauliches
Rechtmodul.
In einer Vorlesung kam nun ein fiktiver Fall auf, der mich
weiter beschäftigt hat.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich mit einer Aufklärung
erlöst :smile:

Der Fall:

A hat ein Vermögen von ca 100.000€, welches sie an ihren
Nachbarn B vererben möchte.
Da keine Verwandtschaft besteht, würden 30% Steuern anfallen.
Nun kommt B auf die Idee, dass A das Vermögen an mehrere
Personen aus der Familie von B vererben könnte.
Das sehe so aus:
B: 20.000
C (Mutter v. B): 20.000
D (Cousin v. B): 20.000
E (Onkel v. B): 20.000
F (Cousine v. B): 20.000

Auf diese Weise muß theoretisch niemand Erbschaftssteuer
zahlen.

Bis hierhin ist es noch in Ordnung.

Natürlich soll die Aufteilung nur theoretisch sein, da das
Vermögen eigentlich B zur Verfügung haben soll.

Nun ist die Frage, ob C,D,E und F das geerbte Geld nun einfach
an B verschenken können.

Ja, wenn es ihnen zur freien Verfügung steht - warum nicht?

Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt auch der
Schenkungsfreibetrag hier bei 20.000 / je 10 Jahre.

Im Prinzip ja.

Ist die Basis des Freibetrags hier der Beschenkte, der
Schenkende oder die Kombination daraus?

Derjenige, der bereichert ist. Also der Beschenkte.

Wenn die Basis der Beschenkte wäre (sprich alle 10 Jahre,
20t), ist es möglich, dass C,D,E,F jeweils einen
Schenkungsvertrag mit Termin machen? Also jeweils auf 10, 20,
30 Jahre im voraus?

Ja, jedoch mit welchem praktischen Nutzen?

Und ggf. zusätzlich einen Leihvertrag über die jeweilige Summe
an B bis zur endgültigen Schenkung?

Ja, der Kreditvertrag wäre noch keine Schenkung, da es an der Bereicherung des Empfängers fehlt.

Ich weiß es hört sich alles sehr nach Krimi o.ä. an… aber
die Diskussion bei uns im Saal war auch entsprechend lang :smile:

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Standpunkte dazu
nennt :wink:

Aber die Schenkung(en) an B wurden bereits (jetzt) durchgeführt. Damit wäre(n) diese bereits nach heutigem Gesetz und Freibetrag zu beurteilen. Zu zahlen wäre die Schenkungsteuer allerdings erst mit tatsächlicher Bereicherung, vermute ich mal.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Wenn die Basis der Beschenkte wäre (sprich alle 10 Jahre,
20t), ist es möglich, dass C,D,E,F jeweils einen
Schenkungsvertrag mit Termin machen? Also jeweils auf 10, 20,
30 Jahre im voraus?

Ja, jedoch mit welchem praktischen Nutzen?

Einfach zur „Absicherung“ bzw. Planung.

Und ggf. zusätzlich einen Leihvertrag über die jeweilige Summe
an B bis zur endgültigen Schenkung?

Ja, der Kreditvertrag wäre noch keine Schenkung, da es an der
Bereicherung des Empfängers fehlt.

Aber die Schenkung(en) an B wurden bereits (jetzt)
durchgeführt. Damit wäre(n) diese bereits nach heutigem Gesetz
und Freibetrag zu beurteilen. Zu zahlen wäre die
Schenkungsteuer allerdings erst mit tatsächlicher
Bereicherung, vermute ich mal.

Wieso wurde die Schenkung bereits durchgeführt?
Gilt das auch, wenn das Geld eigentlich noch garnicht übergeben wurde?
Wenn man jetzt also heute theoretisch 3 „Schenkungsurkunden“ erhält, in welchen steht, dass ich 1. in 10 Jahren 20.000 geschenkt bekomme, 2. in 20 Jahren 20.000 und 3. in 30 Jahren 20.000 geschenkt bekomme…
Dann müssen die Schenkungssteuern zwar erst an dem besagten Termin gezahlt werden, wenn das Geld übergeben wird, als Freibetrag zählt aber, dass alle Schenkungen heute stattfinden und in diesem Fall, obwohl man alle 10 Jahre einen Betrag innerhalb der Freigrenze erhält, Steuern zahlen muss?
Das wäre ja sninlos oder?

Ansonsten danke ich dir für deine Antworten :wink:

Hallo,

solche Kettenschenkungen sind ein Klassiker in der Gestaltungsberatung, wenn größere Beträge steueroptimiert an einen Empfänger der Klasse III (also sonstigen Dritten) gehen sollen. Sie sind grundsätzlich zulässig, und es gilt für die weiteren Schenkungen dann für den Beschenkten für jeden Schenker wieder der Freibetrag, der für das konkrete Verhältnis vom Schenker zum Beschenkten gilt. D.h. kurioserweise kann dann der näher stehende Angehörige regelmäßig mehr steuerfrei verschenken, als er zuvor steuerfrei erhalten konnte, weil er für die erste Schenkung/den ersten Erbfall oft einer von diversen Dritten nach Klasse III ist, dann aber im Verhältnis zum finalen Empfänger regelmäßig in Klasse I oder II in solchen Konstellationen fällt.

Aufpassen muss man bei solchen Konstellationen, dass es keinerlei Festlegungen darüber gibt, dass der vom ersten Empfänger erhaltene Betrag zweckgebunden im Sinne der Weiterverschenkung ist. Zudem sollte - um dies zu untermauern - eine gewisse „Schamfrist“ eingehalten werden, und nicht unbedingt eine exakte Identität der Beträge bestehen. Heute € 20.000,-- bekommen und morgen weiterverschenkt kann man schlecher mit völlig von einander unabhängigen Umständen erklären (insbesondere wenn das x-fach von all den Leuten passiert, die aus einem Erbfall zu Geld gekommen sind), als vor zwei Jahren erhalten, und heute € 18.000,-- verschenkt (was da zwischenzeitlich mal an Anstandsschenkungen in Form kleiner Scheine gelaufen ist, kann ja ohnehin niemand beanstanden).

Gruß vom Wiz