Kleine Rchtsfrage zur Gültigkeit von Verträgen

im Internet.
Hallo liebe w-w-w User.
Vorab, dies ist ein Tripleposting (Sonstiges, L&L, Recht). Beiträge bitte die rechtlichen Aspekte betreffend entweder hier,
ansonsten unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Danke.
Da vor kurzem die Wellen im L&L Brett bzg. der Veröffentlichung von Pornolinks etc. wieder recht hoch schlugen, hier

eine kleine Story dazu, wie sie jedem von uns mit Kindern, Neffen, Enkeln, oder einfach nur Jugendlichen auch

passieren kann…

Es gibt Webangebote wie über18.de, x-adult.check etc., die sich auf die Altersüberprüfung von Surfern anhand deren

Personalausweis - Nummern spezialisiert haben. Hierbei gibt es kostenlose und kostenpflichtige Angebote. Bei den

kostenlosen Sites erhält man nach erfolgreicher Überprüfung innerhalb von wenigen Minuten Kennung und Passwort.

Damit hat man dann schon einmal Zugriff auf jede Menge Porno Bilder. Nun ist es für Minderjährige ja nicht schwer

einen Perso. von Erwachsenen in die Hand zu bekommen. So weit so übel, aber es kommt noch schlimmer :frowning:(
Fast alle Adult Sites sind dazu übergegangen, von o.g. Systemen eine Altersüberprüfung einzuholen, wobei die

„seriösen“ Anbieter von Porno Inhalten, dies über ebenfalls kostenpflichtige Checks erledigen lassen. Hierbei ist

zumindest noch einmal eine Sicherung in Form einer Zugangssperre bis zur Bezahlung des fälligen Obulus. Spätestens

bei Überweisungen wird es etwas schwieriger für Jugendliche hier anonym zu bleiben.
Meine Warnung bezieht sich nun auf bestimmte Webangebote wie z.B. (absichtlich gekürzt)

[TEAM: URLs entfernt]

die ohne jegliche ädaquate Absicherung den Zugang zu Hardcore Videos etc. ermöglichen. Nach dem Alterscheck (der wie

erwähnt, bei einem kostenlosen System sehr einfach umgangen werden kann), füllt man nur noch ein Formular aus, gibt

die Adressdaten und ein existierendes E-Mail Postfach an. Danach erhält man sofort eine Nachricht auf dieses

Postfach, mit einer sofortigen Zugangsberechtigung zum Mitglieder Bereich. Der Witz an der Sache ist, das diese

E-Mail gleichzeitig eine Rechnung darstellen soll, mit der Drohung bei nicht erfolgter Zahlung innerhalb von drei

Werktagen ein Inkasso Unternehmen einzuschalten.
Weiterhin gibt es im Formularbereich der Anbieter die Möglichkeit, zeitlich befristete Zugänge zu günstigeren

Preisen zu bekommen. In der Bestätigungsmail wird jedoch grundsätzlich das teuerste Angebot eingefordert. Mir war es

nicht möglich festzustellen, wie man auf die günstigeren Angebote hätte zugreifen sollen.
Zu guter Letzt wird schliesslich darauf hingewisen, das die IP gespeichert wurde, und diese im Fall der säumigen

Zahlung zur Identifizierung herangezogen würde. Wobei in diesem Fall zwar der PC - Standort, aaber eben nicht der

betreffende Benutzer herausgefunden werden kann.

Mich interessiert jetzt folgendes:
1)Wie seht Ihr ein derartige Geschäftspraxis?
2)Hat jemand auch derartige Erfahrungen gemacht?
3)Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite eines derartigen „Vertrags“ aus? Ist er hier eigentlich

überhaupt zustande gekommen?

Bin mal gespannt auf die Antworten :smile:
Gruss Uwe

Hallo

1)Wie seht Ihr ein derartige Geschäftspraxis?

Unmöglich aber etwas ähnliches (Telefonsex) wird von
Telefonfirmen Namens Telekom und anderen Telefonfirmen,die da
ordentlich dran verdienen ähnlich lasch gehandhabt.

3)Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite eines
derartigen „Vertrags“ aus? Ist er hier eigentlich

überhaupt zustande gekommen?

Der Vertrag ist unwirksam nach §108 BGB denn es gibt keine
Genehmigung des gesetzlichen Vertreters . Allein durch die Angabe
der Nummer des Personalausweises kann doch nicht von einer
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ausgegangen werden !

Gruß Antje

Danke owT.
Gruss Uwe