Kleine Rechtsfrage bezügl. Flohmarktverkauf

Hallo,

Herr X möchte auf den Flohmarkt gehen und seinen Trödelkram verkaufen. Nun hat er allerdings im Keller noch einige größere Gegenstände, wie z.B. einen Stuhl, Stereoanlage, Deckenlampen usw.

Dies würde auf dem Stand natürlich alles zuviel Platz wegnehmen, daher hat Herr X folgendee Idee. Er möchte von den Gegenständen Fotos machen, diese Fotos mit Preisangabe und seiner Handynummer mit zum Flohmarkt nehmen und die Bilder dann sichtbar am Stand anbringen. Vielleicht interessiert sich ja der ein- oder andere für die Sachen.

Wie sieht das ganze für Herrn X nun rechtlich aus? Darf er das, oder könnte da der Flohmarktbetreiber evtl. etwas dagegen haben?

Viele Grüße
Maternus

Ich spekulier jetzt mal, und sage dass es drauf ankommt, was in dem „hausrecht oder den Bestimmungen“ des Flohmarktanbieters steht.
Ich denke mir mal, dass man die ausgehändigt bekommt und unterschreiben muss, wenn man sich nen Platz mietet. Aber generell würde ich sagen, dass es da keine offizielle Regelung gibt. kann mich aber auch täuschen.
LG
Sasi

Hallo,

nein , da muss man nichts unterschreiben. Herr X war schon mal dort. Er bekommt den Stand zugewiesen und im Laufe des Tages kommt der Marktmeister und kassiert die Standgebühren ein.

Gruß
Maternus

Hallo,

aufgrund des Gemeinderechts können Kommunen dafür Regeln erlassen.

In Marburg ist z.B. der Verkauf von sperrigen Gütern verboten, aber nirgendwo steht, dass es verboten wäre, diese zu Hause zu lassen und dort zu verkaufen, Interessenten aber auf dem Flohmarkt anzuwerben.

http://www.marburg.de/sixcms/media.php/20/Flohmarkto…

VG
EK

Hallo,
als Flohmarktfan kann ich sagen, dass das hier bei uns oft zu sehen ist. Allerdings achte ich als vermeintlicher Kunde auf solche Angebote nicht wirklich, sprich, es besteht da die Gefahr, dass das untergeht.
Gruß

Hallo,

Wie sieht das ganze für Herrn X nun rechtlich aus? Darf er
das, oder könnte da der Flohmarktbetreiber evtl. etwas dagegen
haben?

Könnte er, weil er dafür ja keine Standmiete (geht ja nach Fläche, die da besonders groß wäre) bekommt. Sollte das stören wird er erstmal sicher nur darum bitten das zu entfernen und sich den Verkäufer merken. Beim nächsten Mal (merke - die Leute kennen ihre Kunden, die sie schon mal verwarnt haben) könnte er dann von seinem Hausrecht wirklich Gebrauch machen.

Cu Rene

Danke für Eure Antworten…
…dann wird Herr X das einfach mal machen. Wenn es nicht erlaubt ist kann er es ja einfach entfernen.

Gruß
Maternus