Kleine Rechtsfrage bin etwas Ratlos

Hallo liebe Com ich hätte ne kleine Rechtliche frage.

Nun ich fange einfach mal an. Es dauert ein wenig länger.

Also ich habe mit ein paar Kollegen einen Computer Server aufgemacht. Alles natürlich auf kostenloser Basis. Nun hat uns ein Online Game Key Shop angeboten eine Domain und Website mit Desing zu bezahlen. Nun kannte ich ihn schon etwas länger und willigte ein. Nun einigten wir uns Mündlich über Skype das wir uns das teilen. Nun es handelt sich um 35€. Nun sagt er weil ich mich nicht gemeldet habe ( angemerkt ich war und bin noch immer mit 39 Fieber im Bett) hat er ein Inkasso Beantragt das Geld ein zu vordern. Nun droht er mir damit und sagt ich solle SOFORT bezahlen und co. Dann erfahre ich, das Headset was er mir Geschenkt hat, hat er mit in Rechnung gestellt. Er sagt dies alles wäre eine Dienstleistung und er braucht kein Vertrag die Rechnung kann er so ausstellen. Nun habe ich ihm gesagt das ich wohl erst gegen März zahlen kann was er aber schon seit anfang an weiß. Nun sagt er noch das schreiben kommt Montag und sowas. Was stimmt daran?

Kann er mich Rechtlich dazu zwingen dies zu zahlen? Also Zahlen wollte ich eh aber es geht mit hier ums Recht. Denn auf ein Inkasso habe ich keine lust und er meint er kann noch mehr Seiten aufziehen die mich dann fertig machen würde.

Ich danke fürs Zuhören wäre lieb wenn mir einer helfen kann.

mfg

PS: Verzeiht wenn ich derzeit nicht gerade
´´gut´´ schreibe doch musste ich mich erstmal dazu durchkämpfen aus dem bett zu kommen.
Da ich doch etwas K.O von der Grippe bin

LG

Leider nicht mein Fachgebiet, sorry

Rechtlich zwingen kann er letztlich nur, indem er ein Gerichtsurteil erstreitet und dann den Gerichtsvollzieher vollstrecken läßt.

Ob und wann er Zahlung verlangen kann, hängt davon ab, wann die Zahlung fällig ist. Dies hängt wiederum davon ab, was zwischen den Parteien vereinbart worden ist bzw. was davon sich vor Gericht beweisen läßt.

Danke für die schnelle Antwort.
Doch lief ALLES auf FREIWILLIGEN Basis.
Zudem läuft die Homepage die Domaine und alles auf SEINEN Namen. Ich stehe NIRGENDWO drinne.
Zudem war es eine FREIWILLIGE Zustimmung von mir und zwar Mündlich.
In wie weit hat er mit Inkasso rechte und
was kann mich schlimmsten falle erwarten?

Da scheint viel „heiße Luft“ im Spiel zu sein. Ich würde erstmal abwarten, baldmöglich den vereinbarten Anteil zahlen und dann sehen, ob er noch weitere Schritte unternimmt.

Generell gilt: Sich vom Inkasso nicht verrückt machen lassen, aber in jedem Fall reagieren, wenn Post vom Gericht kommen sollte.

Nun Zahlen wollte ich so oder so.
Aber hierbei geht es mir um das Rechtliche.
Denn wenn ich sage ich würde freiwillig weil ich
nett bin was zahlen kann er doch nicht
sagen so du hast dich verpflichtet und jetzt musst du oder? Denn solange etwas freiwillig läuft ist
es doch in meinem Recht zu sagen nein doch nicht oder?
Oder wie schaut es rechtlich aus?
Denn es gibt ja keinen Vertrag.
Nur Mündliches und eben von mir das ich FREIWILLIG weil ich nett bin die hälfte zahle

Aus dem Geschriebenem geht nicht klar hervor auf welcher GRUNDLAGE hier Ansprüche gestellt werden.
War es rein mündlich, muß ein Anspruchsteller Art und Umfang eines Vertrages belegen.
Ohne Beleg kein Anspruch.
Die Inanspruchnahme einer leistung heißt nicht zwingend, dass auch eine Entgeltung als Gegenleistung vereinbart ist, wenn nirgends fixiert wurde, dass etwas was kostet.

Inkassso geht nicht ohne vorherige Mahnung UND Hinweis darauf!!
Man muß erst in Verzug sein, bevor ein Inkasso kommt.
Und auch ein Inkasso muß angemessen sein.
Wenn eine Rechnung zum Ersten fällig ist, kann nicht am fünften ein Inkasso kommen.
Man muß praktisch immer erst in Verzug gesetzt werden.
Es gibt zwar Verträge die das ausschliessen bzw. klären, dass es nicht erforderlich ist zu mahnen, doch das ist ja hier nicht der Fall.

Die Infos hier sind allgmein zu dürftig, um konkrete Ratschläge zu geben.
Es sieht aber danach aus, dass der Anspruchsteller selbst erst mal seine Hausaufgaben machen sollte.

Ich würde ihm ein Angebot machen und dieses Angebot als Großzügigkeit verkaufen, nicht als Pflicht, da ja offensichtlich nichts Konkretes hier belegbar, also auch nicht entsprechend forderbar ist.

Einstweilen.
Gruß AK

Zunächst mal danke für die Schnelle und Hilfreiche Antwort.
Nun ich versuche einmal auf Detail ein zugehen.

Und zwar hat mein Bekannter einen
Online Shop, wo er Spiele Produktschlüssel verkauft.
Ich habe mit ein paar Kollegen einen Computer
Service aufgemacht ALLES rein kostenlos.
Er war so begeistert davon, das er sagte er würde uns
ein TS3 Server Ne HP+ Desing Sponsoren.
Dann sagte er mir er möchte doch die hälfte dafür haben da diese 70€ Kostet.
Nun sagte ich ok ich zahle FREIWLLIG von mir aus 35€.
Aber halt erst gegen März bzw sobald ich wieder mehr habe da ich auch noch mein Auto machen musste.
Nun schenkte er mir zu Weihnachten ein Headset
und meinte nun auch das in Rechnung zu stellen.
Aber er sagte nix davon das er es bezahlt haben wollte sonst hätte ich nein gesagt.
Zudem läuft die HP+Desing+Domain ALLES über Ihn.
Ich stehe nirgendwo mit namen oder anderes.
Es gibt auch keinen Vertrag alles war Mündlich.
Das EINZIGE was ich dazu schriftlich per Skype sagte sei das ich ALLES FREIWILIG zahle und es tu weil es NETT ist und ich NIX Gekauft oder Bestellt habe.
Zudem sagte ich auch das ich es bezahle weil ich es möchte nicht weil ich was erworben habe.
Nun meinte er gestern, es ist sein Recht und eine Dienstleistung die ich angenommen habe und er
es einklagen kann. Er sagte er kann noch mehr machen und mich Anzeigen und alles.
Er sagte selbst wenn ich einen Anwalt einschalte,
kann er nix dagegen machen weil alles Rechtens ist.
Nun ich sagte ihm ja ich zahe FREIWILLIG weil es halt nett wäre nun bin ich aber etwas sauer weil er einen gefallen einklagen will mit einem Inkasso.
Was soll ich Ihm nun sagen? Was hat er wirklich für
Rechte und was kann mir passieren wenn ich jetzt sage, ich wollte zahlen weil es nett ist nun aber doch nicht.
Wäre lieb wenn Sie mir da etwas helfen könnten,
bevor ich zum teuren Anwalt renne.
Wenn Sie noch mehr Deatails brauchen, können sie gern fragen.
Ach was ich vergessen habe er sagte mir gestern das INkasso schreibt mir Montag.
Dann meinte er NUR wenn ich etzt sofort ALLES Zahle
kann er es verhindern und es würde ihn 15€ kosten wenn er das Inkasso nun abmeldet und die kosten soll ich auch tragen.

Also ich habe mit ein paar Kollegen einen Computer Server

aufgemacht.

Einen „Computer Server“??? Augemacht??? Da wirst Du den Begriff wohl nicht verstanden haben, was immer Ihr auch „auf gemacht“ habt. Wichtig wäre aber in Bezug auf die kommenden Fragen, in welcher Gesellschaftsform Ihr Euch zusammen getan habt. Denn die anderen haften ggf. mit.
(Nur ein kleiner freundlicher Hinweis: Dein Deutsch und Deine Darstellungsweise veranlasst mich, Dir zu raten, Dich nicht selbständig zu machen und ein Angestelltenverhältnis zu suchen. Nimm´s mir nicht übel - aber für die Selbständigkeit fehlt Dir jede Voraussetzung. Die Risiken wirst Du kaum überschauen können, Deine Pflichten kaum im Griff haben. Vergiss es besser ganz schnell)

Alles natürlich auf kostenloser Basis.

Ihr habt Euch auf „kostenloser Basis“ selbständig gemacht? Oder bietet kostenlose Leistungen an? „Computer-Server-Leistungen“? Was soll denn das sein?

Nun hat uns

ein Online Game Key Shop angeboten eine Domain und Website mit
Desing zu bezahlen.

Die haben Euch angeboten, für Euch eine Website und Domain zu bezahlen??? Na , wenn Du es schreibst… (ich vermute, auch hier willst Du etwas ganz anderes sagen)

Nun kannte ich ihn schon etwas länger

Den shop???

und

willigte ein. Nun einigten wir uns Mündlich über Skype das wir
uns das teilen.

Was teilen??? Die Kosten für Website und Domain , die der shop bezahlen wollte? Na wer da hinter steigt…

Nun es handelt sich um 35€. Nun sagt er

Wer??

weil

ich mich nicht gemeldet habe ( angemerkt ich war und bin noch
immer mit 39 Fieber im Bett)

Das befreit Dich doch nicht von Zahlungspflichten

hat er ein Inkasso Beantragt

Vielleicht doch eher beauftragt?

das

Geld ein zu vordern. Nun droht er mir damit und sagt ich solle
SOFORT bezahlen und co.

und co???

Dann erfahre ich, das Headset was er

mir Geschenkt hat, hat er mit in Rechnung gestellt.

Wenn er von Dir keinen Auftrag oder eine Bestellung nachweisen kann, kann er Dir das nicht in Rechnung stellen. Außerdem muss er beweisen, dass er Dir so etwas übergeben bzw. geliefert hat.

Er sagt

dies alles wäre eine Dienstleistung und er braucht kein
Vertrag die Rechnung kann er so ausstellen.

Völliger Quatsch!! Aber da siehst Du, wie Du eingeschätzt wirst. Die nehmen Dich nicht ernst - und das sicherlich nicht von ungefähr.

Nun habe ich ihm

gesagt das ich wohl erst gegen März zahlen kann was er aber
schon seit anfang an weiß.

Er weiß seit Anfang an, dass Du für eine Leistung, die ein shop bezahlen wollte und für Kopfhörer die geschenkt wurden, zahlen willst? Na toll - wer´s versteht…

Nun sagt er noch das schreiben

kommt Montag und sowas. Was stimmt daran?

Woher soll hier jemand wissen, wann ein Inkasso-Büro Dir ein Schreiben schickt, wann oder ob er ein solches beauftragt hat. Sag mal - geht´s noch?

Kann er mich Rechtlich dazu zwingen dies zu zahlen?

Ohne Nachweis des Abschlusses eines Vertrages hat er gar keinen Anspruch auf Zahlung, kann DIch also auch zu nichts zwingen. Aber es ist fraglich, ob er aus Skype irgend etwas gespeichert hat. Das könnte ausreichen.

Also

Zahlen wollte ich eh aber es geht mit hier ums Recht. Denn auf
ein Inkasso habe ich keine lust und er meint er kann noch mehr
Seiten aufziehen die mich dann fertig machen würde.

Sofern Du das nachweisen kannst - z. B. wenn er das in E-Mails zum Ausdruck brachte, kannst Du ihn anzeigen.

Ich danke fürs Zuhören wäre lieb wenn mir einer helfen kann.

Noch einmal mein Hinweis: Lass jede Selbständigkeit sein. Sie wird dich hoffnungslos überfordern.

Freiwillige Zahlungszusagen kann man ebenso widerrufen.
Es gibt keine Pflicht für eine freiwillige Zusage!!
Hat man aus welchem grund auch immer sich freiwillig bereit erklärt eine Uahlung für etwas zu leisten, kann man diese Zusage widerrufen, da sie freiwillig und damit unverbindlich war.

Kein Inkassounternehmen wird eine freiwillige Zahlungszusage eintreiben wollen oder können.

Man kann, falls der Kollege diese „Drohungen“ schriftlich abgegeben hat, ihm ankündigen, dass man das zum Anwalt gibt und eine negative Feststellungsklagge gegen ihn einreichen wird.
D.h. man stellt einen Antrag, dass der Anspruch NICHT besteht ( negative Feststellung).
Hat man noch nichts Schriftliches, ihn auffordern es schriftlich zu verfassen, danach dann wie gerade geschildert verfahren.

Lustiger Typ.

Auch er könnte jeder Zeit eine Leistung, die kein Geld kostet, zurückziehen.
Das mal am Rande.

Gruß AK

Ein erneutes Dankeschön.

Nun das hat er mir Schriftlich gegeben ja.
Er drohte mir er holt das Inkasso dann können die einem auch einen Schufa Eintrag bewirken und solche dinge.
Was soll ich dem denn nun schreiben?
Also was wäre am besten?
Wäre lieb wenn ich dazu auch kurz was gesagt bekomme.

Tut mir leid für die weitere Post.

Nun ich habe ja alle Aussagen schriftlich in Skype bekommen. Wäre es nötig sich morgen einfach einen Termin geben lassen bei einem Anwalt.
Um einfach mal zu erkundigen oder sonstiges?
Denn ich habe angst, dass er irgendwas haben könnte womit er mich doch kriegt.
Also es gibt eigentlich nix aber ich weiß ja nicht was er versucht.
Da er mir die ganze Zeit Droht er kann auch anderes noch machen und solche dinge

Ein Vertrag kann mündlich geschlossen werden. Dazu reicht es, wenn einer anbietet, sich an etwas zu beteiligen und der andere dies akzeptiert. Dabei ist es egal, ob das Anbieten „freiwillig“, weil man „nett sein will“ oder aus sonstigen Gründen erfolgt. Dann ist man vertraglich gebunden.

Anders ist es nur, wenn man offen hält, ob man sich beteiligt, und das erst später entscheiden will.

Hallo,
also - auch ein mündl. Absprache ist ein Vertrag. Aber - alles wackelig - da würde ich immer einen Widerspruch einlegen wenn ein Mahnbescheid (MB)käme.
Weiter - Drohungen wegen Schulden auszusprechen geht garnicht.
Weiter - eine Forderung muss man bezahlen - ob man krank ist o. nicht.!

Empfehlung - m.d. Gläubiger nur noch schriftlich verkehren.!!
Nicht weiter machen - sollte ein MB kommen - dann schriftl. Widerspruch einlegen. Dann MUSS der Gläubiger einen Prozess führen u. alle Kosten vorab verauslagen.
90% aller Verfahren gehen auf einen Vergleich aus. Und bei der geringen Forderung würde ich mir einen Spaß machen…

Grüsse

Ich habe Antwort von Ihm bekommen.
Gut jetzt reichts mir
[20:57:02] G-Hoster.de: Ich gebe das ganze an meinen Rechtschutz
[20:57:13] G-Hoster.de: Und verrechne die alle Gebühren.
[20:57:27] G-Hoster.de: Cu und melde dich nicht mehr bei mir
[20:57:34] G-Hoster.de: Noch besser
[20:57:37] G-Hoster.de: Ich lösch dich
[20:57:55] G-Hoster.de: Alles andere wird mein Rechtskanzlei machen

Was mache ich nun? was kann mir passieren?

Bei so einer wirren Darstellung, die auch mit 41° Fieber nicht zu erklärende wäre, lautet der einzig mögliche Rat:

such dir einen Anwalt der erstmal den Sachverhalt klärt vorher lässt sich keine rechtliche Wertung treffen

Hallo, ich schrieb doch schon, ihn selbst anschreiben und ihm sagen, wenn er nicht aufhört zu drohen oder zu nötigen, dass er mit einer negativen Feststellungsklage rechnen muß und mit der entsprechenden Kostenfolge.

Dass er einen vom Hoster usw. löschen kann, ist ebenfalls klar, wenn es zbs. nicht bezahlt wird oder wenn es nichts kostet.
Was er vielleicht gegen Dich in der Hand hat oder nicht, woher soll ein Fremder das wissen, wenn man selbst es nicht weiß.

Nochmal und abschliessend : Eine Leistung aus freien Stücken, ist nichts Verbindliches und nichts womit ein Forderer ein Inkasso betreiben kann.
Drohen kann man mit Allem, aber in der Praxis gehts nicht.

Er selbst kann wiederum seine Leistung, die ja nicht bezahlt wird, ebenfalls entziehen.
Wenn er selbst zbs. gewerblich handelt, müßte er ja ohnehin für seine Leistungen eine Rechnung ausstellen.
Eine Rechnung aber kann in dem Fall sicher nur aufgrund eines Vertrages mit Unterschrift bezogen sein, ohne dem gehts in dem Fall sicher nicht.

Ebenfalls wird es sehr schlecht sein, wenn man jetzt mit einer Rechnung für rückwirkende Forderungen kommt, wo aber kein nachweisbares Vertragsverhältnis nachgewiesen werden kann.
Andersrum sollte man selbst ggfls. überlegen, ob man die Leistungen ggfls. für den Preis nicht doch inanspruch nehmen will und dann vielleicht doch eine Nutzungsvereinbarung oder ähnlich mit ihm abschließt.

Ich denke, jetzt ist es gut hiermit und alles Weitere sollte dann doch beim Anwalt geklärt werden, wenn das nicht reicht.
Gruß AK

Hallo!

Es tut mir leid, aber ich kann den Inhalt Ihrer Frage nicht ausreichend nachvollziehen, um seriös und verantwortlich darauf antworten zu können. Bedaure!

Das ist keine seriöse Firma.
1.kann er nicht sofort ein Inkassobüro beauftragen,dazu müßte er erst mal eine schriftliche Mahnung Dir zu kommen lassen.
Ich wüürde sofort von diesen windigen Geschäft zurück treten ,falls Du das noch kannst (2 Wochenfrist)
2.Drohe ihm mit Rechtsanwalt und verlange alles schriftlich von dieser dubiosen Firma.
Denn mir diesen Drohungen hat er sich strafbar gemacht,das nennt man Nötigung.Wenn Du das schriftlich hast,würde ich Dir raten Anzeige zu machen,denn die wollen Dich nur einschüchtern und das macht keine Solide Firma.
Du kannst Dich auch bei jeden Gericht eine kostenlose Beratung holen.
MfG