Kleine Reparaturen bei Auszug - Mietrecht

Liebe Community,

wir sind gerade am Umzug. Nun ist in der alten Küche ein aufgesetztes Endstück der Zierleiste locker. Da die Leiste an zwei Ecken aufeinanderzulaufen (ca. 90 Grad) wurde das Eckstück damals aufgesetzt.
Der Vermieter hat uns nun bei der Besichtigung darauf hingewiesen, dass wir es fachmännisch richten lassen müssen. Heute habe ich mich in der Küchenabteilung beraten lassen und mir wurde dort gesagt, dass es sich um eine ganz normale Abnutzungserscheinung handeln würde und, dass es unwahrscheinlich ist für diese Leiste nach 15 Jahren noch Ersatzteile zu bekommen. Das Küchengeschäft aus dem die Küche ursprünglich kam gibt es leider auch nicht mehr.

Wie sieht diese Sache nun rechtlich für mich aus? Handelt es sich um „kleine Reparaturen“ oder fällt dies in den Aufgabenbereich des Vermieters? Jahrelang habe ich die Wohnung gut gepflegt und brav meine Miete bezahlt. Nun hätte ich erwartet, dass diese Dinge von der gezahlten Miete als Reparaturen geleistet werden.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ciao Kniffel,

weiss nicht genau was da verzierrt ist, vermute du meinst die Leiste an/auf der Arbeitsplatte ^^

Für mich ist das ein normale Abnutzungserscheinung. Wenn ich dich richtgi verstanden habe, ist die Eckabdeckung nicht weg sondern lose? Dann kleb sie halt mit Silkon an und fertig.

Sollte der Vermeiter nachfragen, hast du es nach besten Möglichkeiten gerichtet.

Wenn du ein gutes Verhältnis zu dienem Vermieter hast, warte ab ob er das schliesslich wirklich von der Kaution abziehen will.

Nicht alles was man in ein Übergabeprotokoll aufnimmt, bedeutet gleich einen Abzug von der Kaution. Und nciht vergessen: der Vermieter kann nicht so einfach was abziehen. Du musst schliesslich deine Einwilligung geben, damit das Geld vom Kautionskonto abgehoben wird.

Wie immer empfehl ich: sei diplomatisch und kommt kommt euch gegenseitig entgegen.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

wie ist es denn im Mietvertrag geregelt? Meistens ist da der Satz Reparaturen bis zu 150,00 € sind vom Mieter zu tragen. War die Küche denn schon in der Wohnung, als ihr eingezogen seit? Ich meine nach 15 Jahren weiß man doch gar nicht, ob der Nachmieter die KÜche überhaupt noch übernehmen will! Sprecht noch einmal mit dem Vermieter. Notfalls kann man die Zierleiste ja vielleicht mit Heißkleber fixieren?!
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Das geht in den rechtlichen Bereich, also keine Ahnung.
Als Heimwerker würde ich vielleicht eine Lösung finden
wenn man das 'Übel’sehen könnte, aber hier riecht es ziemlich nach Abzocke durch den Vermieter.Nach über 10 Jahren gilt es eigentlich als abgewohnt, wertlos ,also reperaturpflichtig fest eingebauter Sachen durch Vermieter .

Wenn Ihr die Küche „mit gemietet“ habt ist dies Sache des Vermieters. Ist eine normale Abnutzung.

Hallo,

wenn ich die Sache so lese, gehe ich mal davon aus, dass es eine Kleinreparatur ist. Meistens sind für solche Reparaturen die Mieter zuständig - jedenfalls ist das in den meisten Mietverträgen so festgelegt.

Vielleicht erklären Sie das Problem einfach mal im Fachhandel, die haben immer gute Ideen, die Sie auch als Laie umsetzen können.

Alles Gute!

Micha

Hallo Kniffel 178
so wie ich das verstehe ist die Küche mitvermietet.Dann wäre es wohl so dass dies unter normale Abnützung fällt.Willkürliche Beschädigung fällt wohl aus. Im Mietvertrag steht in der Regel was an Rp. v. Mieter bezahlt werden muss. Der Betrag der max.Selbstleistung im Jahr müsste da festgelegt sein.
Mit Anwalt kommts teuer, ich würde raten das imm Guten zu regeln. Er könnte ansonsten bei der Kaution die Kosten ABZIEHEN: Sie stehen immer auf der Verlierer- seite.Reden Sie vielleicht mal mit einer Schreinerei.
die das billig macht.
Gruss Alpenheini

Ihre Annahme ist richtig. Falls der Vermieter das nicht einsehen will gehen Sie mit ihm zur Schlichtungsstelle und dort wird man es ihm schon beibringen. Gruss Bruno

wir sind gerade am Umzug. Nun ist in der alten Küche ein
aufgesetztes Endstück der Zierleiste locker. Da die Leiste an
zwei Ecken aufeinanderzulaufen (ca. 90 Grad) wurde das
Eckstück damals aufgesetzt.
Der Vermieter hat uns nun bei der Besichtigung darauf
hingewiesen, dass wir es fachmännisch richten lassen müssen.
Heute habe ich mich in der Küchenabteilung beraten lassen und
mir wurde dort gesagt, dass es sich um eine ganz normale
Abnutzungserscheinung handeln würde und, dass es
unwahrscheinlich ist für diese Leiste nach 15 Jahren noch
Ersatzteile zu bekommen. Das Küchengeschäft aus dem die Küche
ursprünglich kam gibt es leider auch nicht mehr.

Wie sieht diese Sache nun rechtlich für mich aus? Handelt es
sich um „kleine Reparaturen“ oder fällt dies in den
Aufgabenbereich des Vermieters? Jahrelang habe ich die Wohnung
gut gepflegt und brav meine Miete bezahlt. Nun hätte ich
erwartet, dass diese Dinge von der gezahlten Miete als
Reparaturen geleistet werden.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo Kniffel78,

Tut mir leid, kann in diesem Fall nicht helfen.

Gruß
Winfried Lauer

Hallo Kniffel 78,

die Küche ist nach 10 Jahren abgeschrieben. Deshalb nicht zahlen! Wenn… müsste auch nur der Zeitwert ersetzt werden, nach 15 Jahren hat diese Küche nur noch einen ideellen Wert.
Zahlung strikt verweigern- der Vermieter müsste dich verklagen- das wird er sich gründlich überlegen.

Viel Glück
Llissy

Hallo guteen Morgen,

ich denke das kommt auf den Betrag an. Ob geringfügig oder nicht…
Vielleicht könnt ihr euch ja in der Mitte treffen.

viel Erfolg
Thomas

Hallo,
m.E. nach 15 Jahren normaler Gebrauch und damit nicht zu bezahlen. Kommmt aber auch auf die Klausel im MV an.
Gruß
Pete88

Für solch „kleine Abnutzungen“ zahlt ihr Miete. Sogar Löcher in den Wänden (wenn es nicht zu viele sind) sind mit dem Mietzins abgegolten.
Nach der neuesten Rechtsprechung müsstet ihr nicht einmal renovieren, also die Wände und Decken streichen. Es reicht, wenn ihr die Wohnung besenrein verlaßt. Um das Problem mit der Kaution zu umgehen, kann ich nur raten rechtzeitig zum Mieterschutzbund zu gehen, der berät euch fachmännisch und hat auch im Bedarfsfall die entsprechenden Rechtsanwälte zur Hand. Ein Brief von einem Rechtsanwalt bewirkt so manches Wunder bei einem uneinsichtigen Vermieter.

Gruß
Alf

Hallo , vieleicht kommt meine Antwort zu spät, war aber gerade im Urlaub. Bin kein Rechtsanwalt, um diese Frage rechtlich zu beantworten, kann ich leider nicht helfen, aber praktisch schon, nehmen Sie ein wenig transparentes Silikon u. kleben dieses komische Teil „fachmännisch“ wieder an, man kann es frisch gut hin u. her schieben, in die richtige Pos., überschüssiges Silicon mit einem fuselfreiem Tuch abwischen, am nächsten Tag ist das Endstück bombenfest, und der blöde Vermieter freut sich.
viel Spaß petgri

Genau so, wie der Küchenberater, würde ich dem Vermieter antworten: Es ist eine ganz normale Abnutzung. Und die ist durch die Mietzahlung ausgeglichen.