Kleine Sicherung - große Wirkung / Gewährleistung

Hallo,

ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Durch Zufall bin ich darauf gestoßen das eine Sicherung immer wieder raus fliegt. Folge ist das ein Heizwiderstand dann außer Funktion ist, dadurch kann es im Winter zu einem Motorschaden kommen, bekanntes VW Problem.
Ob der Heizwiderstand selber defekt ist oder eines der anderen Komponennten, die mit über diese Sicherung laufen, die Sicherung auslösen muss noch geklärt werden.
Wie weit komm ich da mit meinen Gewährleistungsansprüchen ?

Hallo,

ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft.

wann?
bei wem?

Hellseherisch unterstelle ich, dass der Kauf noch keine sechs Monate zurückliegt und dass der Verkäufer ein Unternehmer war, der die Sachmängelhaftung nicht ausschließen konnte.

Wie weit komm ich da mit meinen Gewährleistungsansprüchen ?

Bis zum fehlerfrei funktionierenden Fahrzeug.

Grüße
formica

Hallo,

ja es war bei einem Gebrauchtwagenhändler, vor weniger als 6 Monaten.

Dazu hab ich eine einjährige Garantie bekommen, wo Baugruppenweise Motor / Getriebe abgedeckt ist, wo aber die Einspritzung (Elektronik) ausgenommen ist.

Ich hab mit dem Händler telefoniert, der meinte im Vertrag würde „Fahrzeug wie gesehen“ stehen, gut - wir hatten vereinbart Unschönheiten, wie Kratzer am Lack, dass da von ihm nix gemacht wird.

Das defekte Teil kostet 50Euro, ich fragte ihm ob wir uns einigen können, da ging er gleich gegen an, er wird da nix bezahlen. Er rechtfertigte sich immer wieder damit, dass ich ihn zu weit runtergehandelt habe, aber das ist doch sein Risiko. Sicherlich der Wagen ist sieben Jahre alt, ist klar das einiges nicht mehr neu ist, aber bestimmte Sachen müssen doch gewärleistet sein oder ?

Hallo,

ja es war bei einem Gebrauchtwagenhändler, vor weniger als 6
Monaten.

soweit gut.

Dazu hab ich eine einjährige Garantie bekommen, wo
Baugruppenweise Motor / Getriebe abgedeckt ist, wo aber die
Einspritzung (Elektronik) ausgenommen ist.

Fein. Ist innerhalb der ersten sechs Monate schön für den Händler, damit ist er nicht voll in der Sachmängelhaftung. Für Dich gesetzlich betrachtet derzeit irrelevant, da der VK Sachmängel, die beim Gefahrenübergang bereits existierten, kostenfrei zu beheben hat. Falls strittig, ob der Mangel da bereits existierte, muss er nachweisen, dass nicht (nahezu unmöglich). Im Bereich der zweiten sechs Monate musst Du beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an am Fahrzeug war.

Ich hab mit dem Händler telefoniert, der meinte im Vertrag
würde „Fahrzeug wie gesehen“ stehen, gut - wir hatten
vereinbart Unschönheiten, wie Kratzer am Lack, dass da von ihm
nix gemacht wird.

Klar, warum auch nicht.

Das defekte Teil kostet 50Euro, ich fragte ihn ob wir uns
einigen können, da ging er gleich gegen an, er wird da nix
bezahlen. Er rechtfertigte sich immer wieder damit, dass ich
ihn zu weit runtergehandelt habe, aber das ist doch sein
Risiko. Sicherlich der Wagen ist sieben Jahre alt, ist klar
das einiges nicht mehr neu ist, aber bestimmte Sachen müssen
doch gewärleistet sein oder ?

Ich will es 'mal so sagen: Gesetzlich bist Du auf der sicheren Seite, und wenn es ein reiner Händler ohne Werkstatt ist, hast Du wahrscheinlich keinen Nachteil, wenn Du Dein Recht durchsetzt. Trotzdem - bitte bleibe fair, wenn Du hart verhandelt hast, und der VK wirklich nur ein paar Euro an dem Wagen verdienen konnte und vielleicht im Verhandlungsgespräch klar gemacht wurde, dass Du nicht wegen jedem Kleinkram antanzen soltest, dann halte Dich daran - gesetzliche Lage hin oder her.
Wenn der VK eine Werkstatt dabei hat, kann es vielleicht viel billiger für Dich sein, Dich großzügig zu zeigen - vielleicht rechnet es sich durch das „Echo“ des fairen Verhaltens.

Ich will weder freche Geldschneider schützen, die sich nicht um Gesetze kümmern und mit groben Worten ihren Weg bahnen, noch will ich faire, unterbezahlte Händler „in die Pfanne hauen“, nur weil es das Gesetz zulässt. Hier ist Menschenverstand gefragt, kein Gesetzestext.

Entscheide selbst. Ggf. wäre eine Rechtsberatung (Rechtsschutz…?) anzuraten.

Grüße
formica