Kleine Verkaufstelle im Wohngebiet möglich?

Hallo,

ich plane in unserem Carport zwei mal die Woche (insgesamt ca. 8 Stunden) selbst hergestellte Dekorationen zu verkaufen.
Ist dies in einem Wohngebiet überhaupt erlaubt?
Bei uns in der Straße sind verschiedene Gewerbe ansässig. Ein Maurer hat sein Büro gleich gegenüber und nebenan gibt es einen Import und Export. Aber ist auch ein Verkauf mit Kundenverkehr möglich?
Vielen Danke!

Liebe Grüße
Sandra

Hallo Sandra,

das darfst Du durchaus. Es ist sozusagen als ein privater Flohmarkt zu sehen. Das stört doch keinen Nachbarn und deswegen muss man auch kein Gewerbe anmelden.

Viele Grüße
Uli

Hi,
eigentlich ist alles möglich, aber hier bei Dir gibt´s sicher ein Problem: und das sind Parkmöglichkeiten für evtl. Kunden.
Also, zunächst muss auf jeden Fall ein Gewerbeschein beantragt werden, Geschäftsadresse ist demnach dann auch Privatadresse (ist bei mir auch so). Als Gewerbebezeichnung „Verkauf von Deko-Artikeln“ angeben. Das war´s eigentlich schon, jetzt kommt das ABER!!! Da du schreibst, es wäre ein reines Wohngebiet, sehe ich Schwierigkeiten mit den Nachbarn, wenn Kunden die Straße zuparken, womöglich Einfahrten versperrn usw. Sobald sich auch nur einer beschwert, kommt das Ordnungsamt und das könnte ein echtes Problem werden. Also hier unbedingt beim Ordnungsamt nachfragen, ggfs. auch hierfür eine Genehmigung einholen.
Da ich keinen Publikumsverkehr im Rahmen meines Unternehmens habe, kann ich leider nichts Näheres sagen. Viel Glück und Erfolg mit Deinem Gewerbe

Hallo, ich bin kein Fachmann. Du solltest doch mal bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfragen. Vielleicht benötigst Du auch einen Gewerbeschein oder sonstige Genehmigungen. Frag also dort nach.
Gruß Ingeborg

Hallo,
Also ich kann Ihnen nur raten,beim Gewerbeaufsichtsamt nachzufragen,es muss vieles beachtet werden,genaues kann ich nicht sagen,da nicht so Fachgebiet
Alles gute

Soweit mir bekannt ist muss dies beim Ordnungsamt erfragt und genehmigt werden, außerdem muss dort ein Gewerbeschein und ggf Steuernummer beantragt werden.

Hallo Sandra Römer, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo Sandra,
ich weis leider nicht in welchem Bundesland oder Stadt/Gemeinde Du wohnst, aber grundsätzlich ist ein solcher Geringverkauf mit solcher mit solcher geringen Verkaufszeit, NICHT Anmeldepflichtig, wenn es AUF eigenem (oder gemieteten) Grundstück getätigt wird.
Eine Meldepflicht ist nur z.B. bei offenen Esswarenverkauf, also auch Verköstigungsverkauf Pflicht. Da man davon ausgehen kann, dass Du damit nicht über die Steuerpflichtigen Grenze von ca. € 2800
monatlich kommst und auch keine Angestellten beschäftigst, ist auch keine Abgabenmeldung nötig, beim Fiskus.
In diesem Sinne VIEL ERFOLG!

Hallo, erkundige Dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt, die können Dir bestimmt Deine Fragen beantworten.
Viele Grüße - Rat

Hallo jasicher ist es erlaubt bei uns ist sowas auch.
deswegen brobiers aus. Karl-Heinz