Hallo!!
Wir wohnen seit ein paar Monaten in einer Maisonettewohnung mit einer Terrasse die direkt im Gemeinschaftsgarten liegt. Da andere Mieter nicht wollen, dass unsere beiden Hunde (sehr kleine) im Garten herumlaufen, haben wir eine ganz kleinen Zaun um unsere Terrasse herumgezogen (30cm Höhe). Nach Monaten erhielten wir jetzt plötzlich ein Schreiben, dass wir den Zaun abmontieren müssen! Da würde für uns aber bedeuten, dass wir die Hunde im Frühjahr einsperren müssen, während wir draußen sitzen.
Wie ist die Rechtslage dazu, müssen wir diesen Mini-Zaun wirklich abbauen?
Vielen Dank
Ria
Hallo!
Eine rechtsverbindliche Aussage darf nur ein Anwalt geben, keine Laien. Das zum Thema Recht.
Also: wenn das Grundstück, was eingezäunt ist, der Öffentlichkeit dient, und diese dafür Miete zahlt (anteilig), dann darf man diese Fläche nicht einfach privat allein nutzen. Bei einer privaten Terrasse liegt die Sache sicher anders, nur muss man da in den Mietvertrag schauen, ob da gewisse Dinge nicht toleriert werden. Evtl. liegt die Sache ja ganz woanders: am Bellen zB. Da könnte der Zaun natürlich nur ein Nebengrund sein. Ich würde hier das Gespräch mit dem Vermieter suchen und nach dem Grund fragen. Ohne Grund würde er das nicht schreiben.
Gruß
Schroeti
Die ist bauliche Veränderung und die bedarf der Zustimmung der Eigentümers bzw.aller Eigentümer.
Beispiele für bauliche Veränderungen sind:
gruss schaffi