Kleinegewerbeschein trotz Hartz IV?!

Hallo, ich bin 25 habe 2005 meine Lehre als Bürokauffrau beendet und bin seither arbeitslos. Mittlerweile arbeite ich ehrenamtlich bei einer Community (eins.de). Eine Einstellung wäre nicht möglich und ich soll doch ein Kleingewerbe anmelden. Klar, so haben die keine Lohnsteuern und Schreibkram am Hals und ich kann mich jetzt um etwas kümmern wovon ich keine Plan habe!

  1. Geht das trotz Hartz IV
  2. lohnt sich das wenn ich da event. 100,00 € im Monat bekomme (geht ja wahrscheinlich eh nicht mehr weil die Grenze bei 100,00 € liegt?!)
  3. Was muss ich tun?
  4. Muss ich dann Steuern zahlen bzw. jährlich ne Steuererklärung machen? (kann ich da alles angeben was mit dem angelmeldeten Gewerbe zu tun hat?! Telefon, PC, Sprit…)
  5. Was für ein Gewerbe melde ich an? Promotion, Verwaltung was gibt es da für Bezeichnungen? (Bin gelernte Bürokauffrau) Mache Adminaufgaben (userverwaltung, controlling und Forumadmin)
  6. Welche Vorteile habe ich allgemein durch eine Kleingewerbeschein (Metro?!)
  7. Hab ich was vergessen?!

Erzählt mir einfach alles was ihr darüber wisst, danke!!!

Hallo,

Das ganze nennt sich Existenzgründerzuschuß und beträgt 50% vom Hartz4 Satz. Pro weiterer Person in der BG gibt’s nochmal 10% extra.
Das ganze läuft zwischen 6 und 24 Monaten.
Zusätzlich darfst du 100€ „verdienen“. Alles was drüber geht, kann aber durchaus in Arbeitsmaterial investiert werden (Hardware etc), außerdem hast du ja noch sonstige Kosten (DSL-Anschluß, Flatrate…)
Bei der Gewerbeanmeldung sind dir die Damen und Herren beim Amt behilflich, was die Formulierung angeht.
Mein Tip: Laß soviel eintragen, wie geht, dann bist du flexibel. Ich hab zB Textilien, Accessoires, Bild&Tonträger, Hardware, Software, Briefmarken, Münzen, KFZ-Teile, Druckerzeugnisse, Spielwaren… eintragen lassen.

  1. Welche Vorteile habe ich allgemein durch eine
    Kleingewerbeschein (Metro?!)

Metro, Fegro/Selgros, CCShaper, HändlerEinkaufsPreise bei Großhändlern, reduzierter Eintrittspreis auf Fachmessen…

Gruß
Sticky

Hi

wenn du nicht mehr als 100€s kriegst, ist Gewerbeschein Nonsinns.

LG
Mikesch

wenn du nicht mehr als 100€s kriegst, ist Gewerbeschein
Nonsinns.

Hallo Mikesch,

Solange du vom „Gewinn“ aber nicht leben kannst, somit weiter auf AlG2 angewiesen bist, darfst du nicht mehr als 100€ kriegen.

Gruß
Sticky

Servus Mikesch,

inwiefern gelten für Gewinne bis 1.200 € im Jahr andere Regeln? Gibts da Ausnahmen in GewO und AO?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM

Servus Mikesch,

inwiefern gelten für Gewinne bis 1.200 € im Jahr andere
Regeln? Gibts da Ausnahmen in GewO und AO?

hier dürften wohl HartzIV Regeln greifen, HIV + anrechnungsfreier NV -Abgaben zahlt pauschal der AG , wenn es denn so geregelt wird. Alles andere würd ich als NVdienstler bei dem Verein als unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand bezeichnen

Schöne Grüße

ebenfalls

MM

Der Kater :wink:

Das hilft mir auf jeden Fall schon weiter. Jetzt frag ich mich nur noch ob ich dadurch dennoch eine privat Person bleibe (also mich nicht privat versichern muss usw).

Mit Amt meintest du das Finanzamt, oder wie? Also kann ich den erzählen für was ich den Kleingewerbeschein will und die sagen mir dann was ich eintragen lassen soll?

Ich seht, ich habe echt null Peilung!

lg
nancy

Was soll denn der Quatsch?
Hallo Ihr „Experten“,

was soll der Quatsch jemandem Tipps zu einer 100€ Gründung zu geben und dann auch noch so einen erbärmlichen Mist von Existenzgründungszuschuss (Einstiegsgeld) zu schreiben?

HALLO… KÖNNEN WIR MAL WIEDER AUFWACHEN UND AUF DEN BODEN DER TATSACHEN ZURÜCKKOMMEN… HIER STELLT JEMAND EINE ERNSTE FRAGE UND BEKOMMT NUR BLÖDE ANTWORTEN!

Das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II ist nicht beantragbar, weil damit nur tragfähige Existenzen gefördert werden… wie bitte kann man von 100€ im Monat leben?

Ich kann da keine tragfähige Vollexistenz erkennen!

Der Tipp mit dem Einkaufen in Großmärkten ist doch ebenfalls Blödsinn, weil es keine Betriebsausgaben sind und die Anmeldung eines bunten Blumenstrausses an gewerblichen Tätigkeiten für jemanden der davon allesamt keine Ahnung hat, ist kompletter Blödsinn.

Warum rät denn keiner der Frau schlicht und einfach ab und rät ihr, sich als geringfügig Beschäftigte anstellen zu lassen.

Für 100€ im Monat lohnt es sich nicht einmal über eine Existenzgründung nachzudenken, aber das muss man ihr doch dann auch sagen, anstatt hier kluge Ratschläge zu geben!

Hände weg von dem Blödsinn, es gibt keine 100€ Gründungen!

MfG
BEBOUB

Hallo

Warum rät denn keiner der Frau schlicht und einfach ab und rät
ihr, sich als geringfügig Beschäftigte anstellen zu lassen.

Hab ich doch gemacht, war vielleicht nicht deutlich genug

Für 100€ im Monat lohnt es sich nicht einmal über eine
Existenzgründung nachzudenken, aber das muss man ihr doch dann
auch sagen, anstatt hier kluge Ratschläge zu geben!

Hände weg von dem Blödsinn, es gibt keine 100€ Gründungen!

mein Rede, der AG will sich wahrscheinlich vor jeglicher Abgabe drücken und versuchts auf diese Weise

MfG
BEBOUB

LG
Der Kater

danke für die ehrlichen Antwort!

Das ist eben auch mein Gedanke das er Webseiten Betreiber mir ohnehin keine Anstellung geben will (wegen Lohnsteuer und Schreibkram, rennerrei - was weis ich!) u. mir „gerraten“ hat eine Kleingewerbe anzumelden!

Unser Redakteur (Student) hat das jedoch so gemacht und fährt wohl auch gut damit, gut nun weis ich nicht in welcher Höhe er seine monatliche „Rechnung“ schreibt bzw. liegt der Fall als Student gewiss es wieder anders?!

Hab jetzt am 02.01. ein Termin mit meinem Arbeitsvermittler und werde mal schauen was der mir rät. Heute am Telefon meinte die Dame (vom AA) das es von meiner Gewinn-Verlustrechnung abhängt ob ich das trotz Hartz IV machen kann. HALLO?! Sowas brauch nicht nicht. Es ist mit 100,00 € ein Minijob und ich werde dadurch auch nicht aus dem HartzIV kommen, dass ist mir klar! Es geht einfach nur darum das ich die 100€ überhaupt bekommen kann und nicht weiterhin für Lau arbeite!

Tipps?!

Hi Nancy,

Tipps?!

Je nun, frag doch mal diesen Studenten was der für Rechnungen schreibt an die komische Firma!

Übliche Stundensätze von Selbstständigen (die „selber stehen können“ von dem was sie in Rechnung stellen) liegen zwischen 15,00 und 150,00 Euro.
Vom dadurch erzielten Einkommen bestreiten sie alle Ausgaben die mit der selbstständigen Tätigkeit zusammen hängen, der Überschuß ist ihr zu versteuerndes Einkommen. Davon bezahlen sie auch noch eine eigene Krankenversicherung und ggf. Rentenversicherung.

Gruß
WB

Mit Amt meintest du das Finanzamt, oder wie? Also kann ich den
erzählen für was ich den Kleingewerbeschein will und die sagen
mir dann was ich eintragen lassen soll?

Hallo Nancy,

Mit AMT meinte ich Gewerbeamt. Ist ein Büro beim Ordnungsamt, wo man sich einen Gewerbeschein holt.
Erkundige dich doch vorher mal beim Arbeitsamt, vielleicht ist es bei dir ja so wie hier in Krfeld. Da mußten wir (meine Frau und ich) an einem Existenzgründerseminar bei der IHK teilnehmen. Dauerte 2 Tage und wurde vom Arbeitsamt bezahlt.

Gruß
Sticky

(wegen Lohnsteuer und
Schreibkram, rennerrei - was weis ich!) u. mir „gerraten“ hat
eine Kleingewerbe anzumelden!

Wenn er jemanden als 400€-Job einstellt (bei weniger Stunden können es ja weniger € sein), hat er nur sehr wenig Schreibkram.
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm

Für lau und schwarz ist halt in dieser Republik (und auch in ziemlich jeder andern) nicht erlaubt.

sooo, war heute gestern beim Arbeitsamt und heute auf dem Gewerbeamt, in den nächsten 5 Werktagen hab ich mein Gewerbeschein. Bin nicht steuerpflichtig, bekomme weiterhin mein Hartz IV und alles ist in Ordnung. Hab 15,00 € bezahlt.

Vielen Dank für eure Hilfe!