Hallo Experten!
Meine Bitte an Euch ist, ob Ihr Gerichtsurteile bzw. fachkündige Meinungen kennt, die mir die Sachlage folgender Begebenheit erläutert (bitte mit Begründung!)
Im Voraus besten Dank!
Ein Fahrer A schnallt sein Kleinkind im Auto ordnungsgemäß ein. Um aus der Parklücke raus zu kommen, muß er das Auto um 180° drehen („U-Turn“). Dafür muß er bis zur gegenüberliegende Burgersteig, rückwärts fahren und dann drehen. Man muß aber betonen, daß diese Straße eine Sackgasse mit 30 Std./km Begrenzung ist und sehr wenig verkehr ausweist. Diese Drehung muß von alle Anwohner gemacht werden, denn anders geht es überhaupt nicht (Straße ist zu schmal).
Wenn Fahrer A genau die ganze Straße sperrt (bei der Drehung), sieht ein Auto stehen. Der Fahrer B des neu angekommenen Auto wartet, bis diese Manöver fertig ist. Dabei Fahrer A wartet auch und mit Handzeichen gibt deutlich zu verstehen, daß er selber wartet, damit Fahrer B weiter fahren kann. Dabei soll Fahrer B durch die Lücke, die im Rücken geblieben ist, vorbei kommen können. Doch Fahrer B gibt ein ebensolches Zeichen dem Fahrer A, daß er fertig manövrieren soll. Somit schaltet A den Rückgang ein und fährt die ca 20 cm zurück. Und in dem Moment kracht es, denn Fahrer B ist tatsächlich los gefahren!!!
Wem trift hier die Schuld? Und warum?
Nochmals vielen herzlichen Dank für Eure fachkündige Antworten!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS „Dringend“ ist es insofern, daß Fahrer B sich noch nicht geäußert hat, wie es zu diesem Unfall kam und wird das demnächst tun. Ich bitte um Nachsicht diesbezüglich! Und ich hoffe ich habe mich gut genug ausgedrückt, daß man versteht wie es geschah! Vielen Dank!