Liebe/-r Experte/-in,
nachdem ich bei Google Maps nach aufwendiger Kartenmarkierung plötzlich alle Daten verloren hatte, möchte ich so eine Arbeit (Suchen bestimmter Orte und markieren) nun gern von jemand mit mehr Zeit machen lassen. Dazu folgende Fragen:
Wie ist der rechtliche Status, wenn man sich z.B. dazu Hilfe im Ausland holt (über Internet) oder nur informelle Entlohnung vereinbart?
In welchem Rahmen und in welcher Höhe wäre eine offizielle Entlohnung zu regeln?
Könnte man das ganze auch als Schülerarbeit vergeben, evtl. im Rahmen eines EDV-Kurses?
Liebe/-r Experte/-in,
nachdem ich bei Google Maps nach aufwendiger Kartenmarkierung
plötzlich alle Daten verloren hatte, möchte ich so eine Arbeit
(Suchen bestimmter Orte und markieren) nun gern von jemand mit
mehr Zeit machen lassen. Dazu folgende Fragen:
Wie ist der rechtliche Status, wenn man sich z.B. dazu
Hilfe im Ausland holt (über Internet) oder nur informelle
Entlohnung vereinbart?
Zwar weiss ich nicht genau, was Du unter einer „informellen Entlohnung“ verstehst, aber falls Du jemandem im Ausland Geld zahlst, dann sind alle steuerliche Aspekte sein Problem, nicht Deines.
In welchem Rahmen und in welcher Höhe wäre eine offizielle
Entlohnung zu regeln?
Da gibt es keinen vorgegebenen Rahmen, sondern Ihr könnt verabreden, was Ihr wollt.
Könnte man das ganze auch als Schülerarbeit vergeben, evtl.
im Rahmen eines EDV-Kurses?
Selbstverständlich kannst Du den Job auch an einen Schüler vergeben, wenn auch wohl eher nicht im Rahmen eines Kursus
Das ist ein normales Auftragsverhältnis. Da der Auftragnehmer Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung/ Dienstleistung frei festlegen kann, entsteht kein Arbeitsverhältnis. Es ist nichts zu beachten.
Die Entlohnung ist frei verhandelbar. Wenn es jemand umsonst macht, haben Sie Glück gehabt! Ihre Frage nach dem „Rahmen“ verstehe ich nicht. Sie könnten einen Rahmenvertrag abschließen und pro Menge nach Beauftragung bezahlen. Das obliegt Ihnen allein.
Klar. Das können Sie. Die Frage ist, ob auch Schüler an der Arbeit Rechte haben.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)
Sie könnten solche Arbeiten als ehrenamtliche Tätigkeit vergeben und nur eine Art Aufwandsentschädigung auszahlen, Steuer- und Sozialversicherungsfrei.
Ansonsten evt. auf 400Euro Minijob - allerdings sollten Sie sich da genauer informieren - Minijobzentrale.de