Kleiner Autounfall - viele Fragen

Hallo,
ich habe da mal eine umfassende Frage, da ich gerade selber nicht mehr weiß, wie man da vorgehen könnte.
Angenommen, mein 11 Jahre alter Opel, fast 230.000 km runter, Schwacke-Wert 900 Euro (aber Wert ist ohne nachgerüstete Autogasanlage) wird von einem anderen Verkehrsteilnehmer gerammt beim Rückwärtsfahren. Der offensichtliche Schaden (für einen Laien) ist erstmal gering, kleine Lackschäden an Stoßstange und Motorhabe, dazu ausgehakte Stoßstange an der Beifahrerseite unterhalb des Scheinwerfers sowie hinter dem Grill ein gelöstes Metallteil, welches man per Hand nicht mehr gerade bekommt.
Man würde ja dann zu Opel fahren und ein Gutachten erstellen lassen, welches voraussichtliche Kosten von 768 Euro + Mwst ± 10% Schwankung ausweist. Da es bei einem so alten Wagen nicht mehr so viel Sinn macht, jede kleine Macke nachlackieren zu lassen, würde man da nach Kostenvoranschlag abrechnen. Natürlich hat man den Kostenvoranschlag bei Opel ausstellen lassen und ihn auch gleich bei der gegnerischen Versicherung eingereicht.
Angenommen, nun fährt man zufällig, noch vor Schadensbegleichung seitens der Versicherung, zum Reifenwechsel in eine andere Werkstatt und die schauen nochmal kurz, was dann in Kürze gemacht werden müsste an dem Wagen und sagen „Mensch, ihre Scheinwerferhalterung ist ja gebrochen!?“.
Wie würde man nun weiter vorgehen? Der Kostenvoranschlag von Opel wäre ja schon eingereicht und Opel hätte den Schaden am Scheinwerfer übersehen.
Würde man in einem solchen Fall etwas nachreichen können? Sprich, man würde nochmal zu Opel fahren und das ergänzen lassen (die hätten es ja nun auch übersehen)? Oder würde man einen 2. Voranschlag der anderen Werkstatt ausstellen lassen? Würde die Versicherung sowas akzeptieren? Oder kann man trotz schon erfolgter Einreichung noch einen Gutachter beauftragen?
Ich bin mir bewusst, dass wir uns in einem solchen Fall auch an der Grenze des wirtschaftlichen Totalschadens bewegen, dennoch kostet so eine Gasumrüstung ja auch 1800 Euro und daher soll der Wagen auch entsprechend noch länger weitergefahren werden, zumal optisch und technisch einwandfrei bis auf den „kleinen“ Unfallschaden.
Vielleicht kann da jemand etwas zu sagen, der etwas mehr Durchblick hat als ich :smile: Danke schonmal!
Sandra

Hallo,

bei diesem Sachverhalt einfach díe gegnerische Versicherung anrufen. Die sollen einen Sachverständigen schicken. Das kostet gar nichts. Oder mit Hinweis auf den Zeitwert unter 1.000 € ein Angebot über die volle Höhe machen lassen mit Weiterbesitz des Fahrzeuges. Das rentiert sich für beide Seiten. Die Versicherung spart Kosten und Verwaltungsaufwand und der Pkw-Halter erhält den vollen Zeitwert und behält dazu noch das Fahrzeug.

Gruß Woko