'Kleiner Bandit' als Mieter

Hallo,
man stelle sich mal folgenden Fall vor:
Jemand hat ein Grundstück mit mehreren Lagerhallen bzw. Werkstatthallen erworben, die teilweise vermietet sind. Eine der Hallen will er aber selbst nutzen, der bisherige Mieter will aber nicht ausziehen.
Es wurde bereits im März zum 30.09. gekündigt, nachdem der Mieter aber:

  • drei Monatsmieten im Rückstand ist
  • die Halle trotz anders lautender Absprachen unerlaubterweise bewohnt
  • den Stromzähler überbrückt hat und durch seine Manipulationen die gesamte Anlge stromlos ist (ist bereits zur Anzeige gebracht worden)
    wurde ihm zum 24.08. fristlos gekündigt.

Es besteht seitens des Vermieters ein erheblicher Zeitdruck, da die anderen Mieter (teilweise Gewerbetreibende) auch keinen Strom mehr haben und der Hauptverteiler steht in der Halle des „Kleinen Banditen“, der den Zutritt verweigert - wenn er überhaupt anwesend ist.
Über seinen Anwalt hat der Mieter der fristlosen Kündigung widersprochen, dieses Schreiben enthält aber keinerlei nachvollziehbare Argumente.
Dieser Mieter ist wegen diverser Delikte schon bei der Polizei bekannt.

Was für Möglichkeiten hat der Vermieter, einen Zugang zum Stromverteiler zu erzwingen? Eine weitere Stromlosigkeit führt zum Supergau bei den übrigen Mietern.

Hoffentlich fällt jemandem etwas dazu ein!

MFG
Wepster

Hallo!

Was für Möglichkeiten hat der Vermieter, einen Zugang zum
Stromverteiler zu erzwingen? Eine weitere Stromlosigkeit führt
zum Supergau bei den übrigen Mietern.

Ich würde mich da mal schnell an einen Anwalt wenden. Vielleicht kann man im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zumindest den Zugang zum Verteiler erzwingen.

Gruß,

Florian.

Was für Möglichkeiten hat der Vermieter, einen Zugang zum Stromverteiler zu erzwingen? Eine weitere Stromlosigkeit führt zum Supergau bei den übrigen Mietern.

> per einstweiliger Verfügung - sollte in solch einem Fall innerhalb weniger Stunden/Tage möglich sein
> sofort zum Anwalt

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/einstwei…