Kleiner Job und Sozialhilfe

Hallo zusammen,
sagt mal ist das richtig das ein Sozialhilfeempfänger, wenn er was hinzuverdienen will das Geld seines kleinen Jobs 1:1 von der Sozialhilfe abgezogen bekommmt ?
Also so das sich für Ihn finanziell überhaupt gar nix ändert ?

Grüße Sebasitan

Tach!

sagt mal ist das richtig das ein Sozialhilfeempfänger, wenn er
was hinzuverdienen will das Geld seines kleinen Jobs 1:1 von
der Sozialhilfe abgezogen bekommmt ?
Also so das sich für Ihn finanziell überhaupt gar nix ändert ?

So isses. Stümpt ganz genau.

Sozialhilfe dient der Sicherung des Existenzminimums. Und Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig gegenüber allen anderen Arten der Einnahme.

Heißt also: Wenn das Existenzminimum ganz oder in Teilen aus eigenen Einnahmen gedeckt werden kann, dann wird die Sozialhilfe entweder ganz versagt (wenn genug eigene Einnahmen da sind) oder eben um die eigenen Einnahmen gekürzt.

Gruß vom

Dicken MD.

und die Folgen…
Tach auch,

die Folge ist, daß es für einen Sohi-Empfänger wirtschaftlich sinnlos ist Aushilfstätigkeit, Teilzeitjob o.ä. anzunehmen. Bzw. der Empfänger wandert in die Schwarzarbeit.
In beiden Fällen wird das lauthals als moralische Sauerei (Sozialhilfebetrug) bezeichnet.
Wenn ein Unternehmen (oder ein Gutverdienender) alle Möglichkeiten nutzt seine Belastung zu verringern (sich also wirtschaftlich sinnvoll verhält), nennt man das hingegen „kreative Nutzung der gebotenen Möglichkeiten“.

Gruß Stefan

sollte man bedenken, daß aber alle andere Sozialhilfebestandteile wie Kleidungszuschuss, Mietzuschuss, Heizkostenzuschuss und weitere 1000 Beihilfen erhalten bleiben!

gruss
winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach auch,

Auch Tach :smile:

die Folge ist, daß es für einen Sohi-Empfänger wirtschaftlich
sinnlos ist Aushilfstätigkeit, Teilzeitjob o.ä. anzunehmen.
Bzw. der Empfänger wandert in die Schwarzarbeit.

Das dürftest Du richtig erkannt haben, Stefan! Und noch besser: Ich sehe es genau wie Du *g*

In beiden Fällen wird das lauthals als moralische Sauerei
(Sozialhilfebetrug) bezeichnet.

Richtig. Meines Erachtens nach zu Recht.

Wenn ein Unternehmen (oder ein Gutverdienender) alle
Möglichkeiten nutzt seine Belastung zu verringern (sich also
wirtschaftlich sinnvoll verhält), nennt man das hingegen
„kreative Nutzung der gebotenen Möglichkeiten“.

Tja, das Thema kann man ja nun so oder so begutachten.

Meine Meinung dazu gefällig?

Ich finde es einerseits völlig okay, das ein Sozialhilfeempfänger (sofern er dazu in der Lage ist) sich seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Es ist IMHO auch noch okay, wenn ihm die eigenen Einkünfte auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Sozialhilfe sollte eben lediglich die Grundsicherung darstellen.

Was aber absolut nicht in Ordnung geht, ist die Tatsache, das viele Gemeinden oder Städte in D inzwischen dazu übergehen, Sozialhilfeempfänger als billige Sklaven zu benutzen.

Hier in Berlin ist es beispielsweise so, das Sozialhilfeempfänger für Arbeiten wie Straßenfegen und Grünflächenreinigung herangezogen werden. Dafür erhalten die armen Teufel dann eine großzügige Vergütung von 1,50€ die Stunde. Verweigert jemand diese Arbeit, dann wird ihm die Sozialhilfe gekürzt, im Wiederholungsfall auch gestrichen.
Soweit, so nett.
Gleichzeitig werden selbstverständlich trotzdem von der Stadtreinigung, die eigentlich für diese Arbeiten zuständig ist, die Straßenreinigungsgebühren eingezogen. Außerdem wird bei der Stadtreinigung gezielt Personal abgebaut. Brauchen wir ja nicht mehr, gibt ja Sozialhilfeempfänger, ist billiger.

Das darf es meiner Meinung nicht sein. Ich bin der Ansicht, das Sozialhilfeempfänger durchaus zu öffentlich notwendigen (auch unbeliebten) Arbeiten herangezogen werden sollten. Dabei denke ich jedoch, das dies erstens nicht zu Lasten der eigentlich dafür beschäftigten Arbeitnehmer geschehen darf und zweitens denke ich, das auch ein Sozialhilfeempfänger einen Anspruch auf zumindest halbwegs anständige Bezahlung hat. Das, was da heutzutage teilweise passiert, ist einfach nur unwürdig und unverschämt.

Anders verhält es sich bei Arbeiten, die gemeinnützig sind. Für gemeinnützige Tätigkeiten sollten Sozialhilfeempfänger durchaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten herangezogen werden. Das aber ohne Entgelt. Quasi als Gegenleistung für die Existenzsicherung.

Just my 2 cents…

Gruß vom

Dicken MD.

1 Like

Hallo,

nein, das ist nicht richtig. Von dem Einkommen bleibt ein kleiner Teil anrechnungsfrei. Die Höhe bemisst sich individuell nach der Höhe des Einkommens. Dabei legt jeder Sozialhilfeträger die Berechnungsformel selbst fest. In der Regel ist der Freibetrag so zwischen 10,- Euro (Minimum) bis ca. 146,50 Euro (halber Regelsatz Haushaltsvorstand NRW). Es gibt also schon einen gewissen finanziellen Anreiz, arbeiten zu gehen, wenn dieser für viele auch nicht groß genug sein mag. Aber mir tun die Menschen leid, denen es nicht reicht, aus Gründen des eigenen Selbstwertgefühls arbeiten zu gehen und ihren Lebensunterhalt selbst, zumindest teilweise, sicherzustellen.
Die Rechtsgrundlage ist übrigens § 76 Abs. 2a Bundessozialhilfegesetz.

Gruß
Nelly

Stimmt nicht!
Hi Dicker,

da hast du leider unrecht. Siehe mein Posting weiter oben.

Gruß
Nelly

Kann man das irgendwo nachlesen,
wie die Berechnungsformel
des Sozialhilfeträger jeweils ist ?
Ich meine z.B. der Freibetrag von 10 EUR währen
doch wohl wirklich kein Anreiz.

mag. Aber mir tun die Menschen leid, denen es nicht reicht,
aus Gründen des eigenen Selbstwertgefühls arbeiten zu gehen
und ihren Lebensunterhalt selbst, zumindest teilweise,
sicherzustellen.

Dazu habe ich noch eine andere Frage:
Wie ist es eigentlich mit Vortbildungen ?

Angenommen es setzt sich ein Sozialhilfeempfänger in den Lidel (Supermarkt) als Kasierer und damit verwirkt sein Sozialhilfestatus.
Damit verwirkt dann doch auch seine Chance auf eine Vortbildung.

Kongret:
Weder er ist in der Laage, noch irgendein Amt darf im eine Weiterbildung bezahlen oder ?

Der Effekt wäre dann das er Kasierer bleiben muss - oder ?
Wenn er kündigt verliert er die Sozialhilfe ganz - oder ?

D.h. eine Sozialhilfeempfänger der begabt und lernfähig ist weis das es dumm ist zu früh in eine Anstellung zu gehen bei der er dann ungefähr das gleiche verdient… jedoch die Chance auf weiterbildung verzocht hat - oder ?

Grüße Sebastian

Kann man das irgendwo nachlesen,
wie die Berechnungsformel
des Sozialhilfeträger jeweils ist ?
Ich meine z.B. der Freibetrag von 10 EUR währen
doch wohl wirklich kein Anreiz.

Hi Sebastian,

das Sozialamt braucht auch keine Anreize geben, da der Sozialhilfeempfänger verpflichtet ist, zur Verbesserung seiner Situation beizutragen.

Angenommen es setzt sich ein Sozialhilfeempfänger in den Lidel
(Supermarkt) als Kasierer und damit verwirkt sein
Sozialhilfestatus.

Er verwirkt ihn nicht! Er bekommt ihn sofort wieder, wenn er wieder bedürftig ist.

Damit verwirkt dann doch auch seine Chance auf eine
Vortbildung.

Sozialhilfe hat nix mit Fortbildungen zu tun. Du verwechselst das hier vielleicht mit den Bestimmungen des Arbeitsamtes.

Kongret:
Weder er ist in der Laage, noch irgendein Amt darf im eine
Weiterbildung bezahlen oder ?

Stimmt so nicht.

Der Effekt wäre dann das er Kasierer bleiben muss - oder ?

Nein.

Wenn er kündigt verliert er die Sozialhilfe ganz - oder ?

Sozialhilfe kann man nicht verlieren. siehe oben.

D.h. eine Sozialhilfeempfänger der begabt und lernfähig ist
weis das es dumm ist zu früh in eine Anstellung zu gehen bei
der er dann ungefähr das gleiche verdient… jedoch die Chance
auf weiterbildung verzocht hat - oder ?

wer so denkt, plant sein Leben in Sozialhilfe. Ist er wirklich intelligent und lernwillig, wird er alles tun so schnell wie möglich seine Situation zu verbessern, um keine Sozialhilfe mehr zu bekommen.

gruss
winkel

Hallo Winkel

Sozialhilfe kann man nicht verlieren. siehe oben.

Das Glaube ich bis jetzt noch nicht.
Ich weis von einem Freund dem hatten Sie schon mal Sozialhilfe gekürzt weil er sich hängen lassen hat, und sich nicht bemüht hatte bzw. Bewerbungen geschrieben hatte.

Außerdem musste er bei seiner letzten Kündigung vor zwei Jahren Atteste vom Arzt vorweisen.

Das deutet mir dosch schwehr darauf hin , das man sich seine Sozialhilfe auch „verdienen“ muss ?

Gruß Sebastian

Hi Sebastian,

Sozialhilfe kann man nicht verlieren. siehe oben.

Das Glaube ich bis jetzt noch nicht.
Ich weis von einem Freund dem hatten Sie schon mal Sozialhilfe
gekürzt weil er sich hängen lassen hat, und sich nicht bemüht
hatte bzw. Bewerbungen geschrieben hatte.

Ich sagte ja, daß jeder verpflichtet ist, alles dazu beizutragen, daß er nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Außerdem musste er bei seiner letzten Kündigung vor zwei
Jahren Atteste vom Arzt vorweisen.

Du meinst hier sicherlich, daß ihm die Sozialhilfe gekündigt wurde. Wenn jemand arbeitsfähig ist und sich auf Kosten der Sozialhilfe nur nen faulen Lenz macht, dem kann man ja nur mit solchen Tricks auf die Sprünge helfen.

Das deutet mir dosch schwehr darauf hin , das man sich seine
Sozialhilfe auch „verdienen“ muss ?

Glaubst du eigentlich, daß der Staat verpflichtet ist Faulenzer durchzufüttern?

Sozialhilfe ist für Menschen, die „unverschuldet“ in Not sind und nicht imstande sind für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.

Sozialhilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wer deutlich macht, daß er nicht bereit ist sich selbst zu engagieren, verliert tatsächlich den Anspruch auf Sozialhilfe.

gruss
winkel

Hi Winkel

Sozialhilfe nur nen faulen Lenz macht, dem kann man ja nur mit
solchen Tricks auf die Sprünge helfen.

Nein ich meinte er musste Atteste vom Arzt vorweisen und zwar gleich nach der Kündigung bzw. mit dem Antrag auf Sozialhilfe.
Ich meinte es so wie ich es sagte.

Glaubst du eigentlich, daß der Staat verpflichtet ist
Faulenzer durchzufüttern?

Was soll diese rehtorische Frage ?
Das haben wir doch eben geklärt.
Ergo: Wir müssten diesbezüglich jetzt den gleichen Informationstand haben.

Möchtest du eine jetzt ein ethisches Gespräch beginnen ?
Das war bisher nicht meine Absicht… aber von mir aus.
Also ich glaube das der Staat auch Sozialhilfe kürzen können muss, damit dies nimand ausnutzt.
Allerdings streiten sich sicherlich viele darüber wann Fälle also solche zu definieren zu sein haben.

Sozialhilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wer deutlich macht, daß
er nicht bereit ist sich selbst zu engagieren, verliert
tatsächlich den Anspruch auf Sozialhilfe.

Ich denke es ist machmal auch umgekehrt.
Wer nicht deutlich machen kann das er sich engagiert hat bzw. nicht dazu fähig war verliert den Anspruch auch.
Ich denke es ist so das der Empfänger die „Unschuld“ nachweisen muss und nicht der Sender erste einen „Schuld“ erkennen muss.
Das ist wohl anders auch nicht praktikabel. Wohl die beste Lösung.

Gruß Sebastian