Kleiner Kredit für Wohnung und Arbeitslosigkeit?

Hallo Experten,

wie stehen in so einem Fall die Chancen, einen Kredit für den Kauf einer Eigentumswohnung zu bekommen:

Kaufsumme: ca. 85000 Euro und zusätzlich die Nebenkosten für den Kauf
Eigenkapital: 77000 Euro (ein paar Rücklagen für Notfälle sind auch noch vorhanden).

Dummerweise droht demnächst Arbeitslosigkeit und zwar vermutlich bevor Kauf und Kredit über die Bühne sind.

Die Raten wären aber niedriger als die derzeitige Miete und auch mit nur Arbeitslosengeld zu bewältigen.

Vielen Dank und viele Grüße

Moin auch,

Die Raten wären aber niedriger als die derzeitige Miete und
auch mit nur Arbeitslosengeld zu bewältigen.

Und 12 Monate später gibt es ALG2 und es ist Essig mit den Raten. Dann kommt schnell die Zwangsversteigerung. Keine gute Idee.

Ralph

Hallo,

na, so weit ist es zum Glück noch nicht und wird es auch nicht kommen!

Falls aber alle Stricke reissen: Soweit ich weiss, kann man selbstgenutztes Wohneigentum behalten, wenn man Hartz IV beantragen muss und die Wohnung nicht zu groß ist (was sie nicht ist). Es werden sogar die fälligen Zinsen übernommen (nicht die Raten). Falls ich hier falsche Informationen habe und es jemand besser weiss, bitte korrigieren.

Für die Bank besteht daher doch nur ein geringes Risiko und für den Wohnungskäufer wäre es auch die bessere Lösung. Das Eigenkapital müsste nämlich vor einem Hartz IV-Bezug aufgebraucht werden und wäre damit futsch. Steckt es in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gilt es als Altersvorsorge.

So dumm wäre die Idee daher nicht!

Vielen Dank und viele Grüße!

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Hi,

Deine Überlegungen sind nicht dumm…

Bei dem Eigenkapital und der Kaufsumme, würde sich der Kredit so um die 13 - 15T€ bewegen. Hier wäre eine mögliche Rate sehr gering, sofern eine Bank das als grundbuchlich gesichertes Immobiliendarlehen vergeben würde. Das ist für die Hausbank so auch darstellbar. Die Rate läge so ab ca 40 € mtl. bei Mindesttilgung und Festschreibung auf 10 Jahre und 1% Tilgung.

Aber eines solltest man immer berücksichtigen. Die Wohnung kostet auch so noch einiges an Geld. Rücklagen und Unterhaltung sind weitere laufende Kosten. Ebenso evtl. anstehende Modernisierungen. Hier zahlt der Staat dann nicht mehr für. Aber soweit willst man es ja nicht kommen lassen.

Wenn ich das richtig sehe, ist ein Arbeitsverhältnis bereits beendet worden, bzw. steht direkt vor dem aus. Das muss natürlich der Bank mitgeteilt werden, denn wenn die das rausbekommt (und das tut sie in der Regel), dann kann sie wegen arglistiger Täuschung den Kredit kündigen. Das wäre der Supergau… denn mit der Kündigung gibt es einen Schufaeintrag und keine weiterführende Bank mehr.

Also, so ein Vorhaben kann eine excellente Geldrettung sein… wenn richtig umgesetzt. Daher… sich genau anschauen was man sich einkauft.

Grüße

Moin auch,

na, so weit ist es zum Glück noch nicht und wird es auch nicht
kommen!

Das wünsche ich dir.

Falls aber alle Stricke reissen: Soweit ich weiss, kann man
selbstgenutztes Wohneigentum behalten, wenn man Hartz IV
beantragen muss und die Wohnung nicht zu groß ist (was sie
nicht ist). Es werden sogar die fälligen Zinsen übernommen
(nicht die Raten). Falls ich hier falsche Informationen habe
und es jemand besser weiss, bitte korrigieren.

Damit nimmst du in Kauf a) die Bank zu betrügen, weil die nämlich wissen will, wie es mit deinem Job aussieht und b) der Allgemeinheit die Zinsen für deinen Kredit aufs Auge zu drücken. Kann man natürlich tun, muss man aber nicht.

Für die Bank besteht daher doch nur ein geringes Risiko

Wenn die Bank herausbekommt, dass zum Zeitpunkt des Kredits dein Job schon gekündigt war und du es ihne nicht gesagt hast, werden sie im gegenzug den Kredit kündigen und sofort fällig stellen. Und dann?

für den Wohnungskäufer wäre es auch die bessere Lösung.

Uns was wäre für den Sozialstaat die bessere Lösung?

Das
Eigenkapital müsste nämlich vor einem Hartz IV-Bezug
aufgebraucht werden und wäre damit futsch. Steckt es in einer
selbstgenutzten Eigentumswohnung gilt es als Altersvorsorge.

Ja, so ist nun mal das Gesetz.
Ralph

moin,

auf den ersten blick dachte ich: „vergiß es“. auf den zweiten blick könnte es klappen. „dumm“ ist die überlegung nicht - vorausgesetzt, es ist kein wohnungskauf allein um um einen „einsatz“ des vermögens bei hartIV-bezug herumzukommen.
dann sollte man nämlich bedenken, daß es a) auch noch das schonvermögen gibt, und b) ein immo-kauf „aus der not heraus“ selten ein guter deal ist.
kann man das aber ausschließen, dann ist es eine relativ simple rechenarbeit:
85tsd kaufpreis plus nk bedeutet:
mit makler ca. 93tsd endsumme, ohne makler ca. 89 tsd endsumme. vielleicht kann man am kaufpreis noch was „drehen“ - jede tsd euro, die nicht finanziert werden müssen, bringen vorteile!
bei 77tsd eigenkapital blieben dann 12tsd resp. 16tsd euro zu finanzieren. nehmen wir ein darlehn mit 15jahren (besser: 20 jahre) lz, legen einen zinssatz (wegen der „mißlichen lage“ inkl. sicherheitspuffer für die bank) von 5-6% zugrunde, rechnen mit 2-3% tilgung (sonst macht die finanzierung keinen sinn), beliefe sich die anfängliche annuität auf 960 resp. 1280 euro. macht als monatliche belastung 80 resp. 107 euro. das sollte sogar mit hartzIV zu stemmen sein.
wenn´s dann tatsächlich die möglichkeit gibt, einen „austausch wohngeldzuschuß vs. zinszahlung“ durchzuführen, dann käme der staat resp. der steuerzahler sogar noch günstiger weg. hierzu kann ich aber nix sagen, bin kein sgb-experte.
voraussetzung ist: die bank sieht das genauso. mit einem „kreativen“ berater, der auch ein bißchen weiter blicken kann als nur auf die nächsten monate, sollte folgende überlegung drin sein:
unter der voraussetzung, daß die wohnung tatsächlich ihren kaufpreis wert ist, daß kein renovierungs- und sanierungsstau besteht, daß aussicht auf wiederbeschäftigung besteht, daß eine kaufpreiserzielung von ca. 85tsd euro auch in ein paar jahren noch bestehen kann (z.b. gute wohngegend etc.), dann könnte der bankmensch folgende (fiktive) bewertung vornehmen:
50%ige wertannahme, ausgehend von 85tsd kaufpreis wären rund 43tsd euro. unter der annahme, davon 50% minimum bei einer zwangsversteigerung erzielen zu können (realität: dürfte mehr sein), würden die erzielbaren 21tsd euro immer noch deutlich höher liegen als die finanzierungssumme. heißt im klartext: der bank droht auch im falle einer zwangsversteigerung kein effektiver verlust.

was deinerseits noch zu bedenken ist: etw-kauf bzw. eigentum bedeutet imm er auch weitere laufende kosten, die viele nicht bedenken, aber den finanzierbaren rahmen schnell sprengen können, wie z.b.
rücklagen et-gemeinschaft
laufende nebenkosten (außenanlagen, aufzug, tiefgarage, hausmeister, etc.)
strom, heizung, wasser, müll, versicherung, etc.
sollte auf alle fälle in die gesamtrechnung mit einbezogen werden.

wenn das auch noch stemmbar sein sollte, dann mit diesem „businessplan“ zum bankmenschen und überzeugungsarbeit leisten.

mucho suerte y saludos, borito

Vielen Dank für die Antwort!

Ich glaube aber, es gibt ein Missverständnis! Ich will gar niemanden betrügen und schon gar nicht die Bank. Ich habe nie geschrieben, dass hier etwas verheimlicht werden soll.

Für die Sozialstaat wäre es notfalls in der Regel übrigens auch die billigere Lösung. Vor allem, wenn man davon ausgeht, dass man qualifiziert und engagiert genug ist, um wieder einen Job zu finden. Dann müsste zur Überbrückung die Altersvorsorge aufgebraucht und dann im Alter Sozialrente bezogen werden. Ich denke mal, es hat seinen Grund, weshalb der Gesetzgeber, Wohneigentum bis zu einem gewissen Grad auch bei Arbeitslosigkeit schützt. Aus Uneigennützigkeit bestimmt nicht, sondern weil es sich rechnet.

Viele Grüße!

Vielen Dank!
Hallo und vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Viele Grüße!

Moin auch,

du schrubst: „Dummerweise droht demnächst Arbeitslosigkeit und zwar vermutlich bevor Kauf und Kredit über die Bühne sind.“
Das hört sich schon ein wenig so an, als wölltest du der Bank nichts davon sagen.

Ich glaube aber, es gibt ein Missverständnis! Ich will gar
niemanden betrügen und schon gar nicht die Bank. Ich habe nie
geschrieben, dass hier etwas verheimlicht werden soll.

Da bin ich ja beruhigt.

Für die Sozialstaat wäre es notfalls in der Regel übrigens
auch die billigere Lösung. Vor allem, wenn man davon ausgeht,
dass man qualifiziert und engagiert genug ist, um wieder einen
Job zu finden. Dann müsste zur Überbrückung die Altersvorsorge
aufgebraucht und dann im Alter Sozialrente bezogen werden. Ich
denke mal, es hat seinen Grund, weshalb der Gesetzgeber,
Wohneigentum bis zu einem gewissen Grad auch bei
Arbeitslosigkeit schützt. Aus Uneigennützigkeit bestimmt
nicht, sondern weil es sich rechnet.

Das mag ja so sein. Da ist aber die Rede von bestehendem Wohneigentum, nicht davon, dass man sich schnell (mit Betrug der Bank?) noch Wohneigentum besorgt über einen Kredit, den man u.U. nicht mehr bedienen kann, weil man dann ja in der eigenen Wohnung leben kann die die Allgemeinheit bezahlt.

Ralph

Hallo,

ich weiss nicht, was du in den Satz reininterpretierst. Das ganze ist so, dass das Eigenkapital für eine Wohnung über viele Jahre angespart wurde. Es war immer für den Wohnungskauf gedacht. Nun ist das Traumobjekt gefunden und hat sogar einen erschwinglichen Preis. Es ist noch nicht ganz klar, ob Arbeitslosigkeit wirklich eintritt. Noch ist nichts sicher, aber dem Betrieb gehts gar nicht gut und es gibt zumindest handfeste Gerüchte, dass die meisten Mitarbeiter gegangen werden. So ist die Situation und das hat nichts mit beiseite schaffen von Geld zu tun.

Viele Grüße!

OT
Moin auch,

ich weiss nicht, was du in den Satz reininterpretierst.

Ganz einfach: Dass du demnächst arbeitslos werden wirst und das auch schon weisst.
Ralph