moin,
auf den ersten blick dachte ich: „vergiß es“. auf den zweiten blick könnte es klappen. „dumm“ ist die überlegung nicht - vorausgesetzt, es ist kein wohnungskauf allein um um einen „einsatz“ des vermögens bei hartIV-bezug herumzukommen.
dann sollte man nämlich bedenken, daß es a) auch noch das schonvermögen gibt, und b) ein immo-kauf „aus der not heraus“ selten ein guter deal ist.
kann man das aber ausschließen, dann ist es eine relativ simple rechenarbeit:
85tsd kaufpreis plus nk bedeutet:
mit makler ca. 93tsd endsumme, ohne makler ca. 89 tsd endsumme. vielleicht kann man am kaufpreis noch was „drehen“ - jede tsd euro, die nicht finanziert werden müssen, bringen vorteile!
bei 77tsd eigenkapital blieben dann 12tsd resp. 16tsd euro zu finanzieren. nehmen wir ein darlehn mit 15jahren (besser: 20 jahre) lz, legen einen zinssatz (wegen der „mißlichen lage“ inkl. sicherheitspuffer für die bank) von 5-6% zugrunde, rechnen mit 2-3% tilgung (sonst macht die finanzierung keinen sinn), beliefe sich die anfängliche annuität auf 960 resp. 1280 euro. macht als monatliche belastung 80 resp. 107 euro. das sollte sogar mit hartzIV zu stemmen sein.
wenn´s dann tatsächlich die möglichkeit gibt, einen „austausch wohngeldzuschuß vs. zinszahlung“ durchzuführen, dann käme der staat resp. der steuerzahler sogar noch günstiger weg. hierzu kann ich aber nix sagen, bin kein sgb-experte.
voraussetzung ist: die bank sieht das genauso. mit einem „kreativen“ berater, der auch ein bißchen weiter blicken kann als nur auf die nächsten monate, sollte folgende überlegung drin sein:
unter der voraussetzung, daß die wohnung tatsächlich ihren kaufpreis wert ist, daß kein renovierungs- und sanierungsstau besteht, daß aussicht auf wiederbeschäftigung besteht, daß eine kaufpreiserzielung von ca. 85tsd euro auch in ein paar jahren noch bestehen kann (z.b. gute wohngegend etc.), dann könnte der bankmensch folgende (fiktive) bewertung vornehmen:
50%ige wertannahme, ausgehend von 85tsd kaufpreis wären rund 43tsd euro. unter der annahme, davon 50% minimum bei einer zwangsversteigerung erzielen zu können (realität: dürfte mehr sein), würden die erzielbaren 21tsd euro immer noch deutlich höher liegen als die finanzierungssumme. heißt im klartext: der bank droht auch im falle einer zwangsversteigerung kein effektiver verlust.
was deinerseits noch zu bedenken ist: etw-kauf bzw. eigentum bedeutet imm er auch weitere laufende kosten, die viele nicht bedenken, aber den finanzierbaren rahmen schnell sprengen können, wie z.b.
rücklagen et-gemeinschaft
laufende nebenkosten (außenanlagen, aufzug, tiefgarage, hausmeister, etc.)
strom, heizung, wasser, müll, versicherung, etc.
sollte auf alle fälle in die gesamtrechnung mit einbezogen werden.
wenn das auch noch stemmbar sein sollte, dann mit diesem „businessplan“ zum bankmenschen und überzeugungsarbeit leisten.
mucho suerte y saludos, borito