Kleiner nebenjob bei sozialhilfe erlaubt?

hallo ihr,

eine sehr nette nachbarin von mir bekommt nun sozialhilfe. - sehr sehr wenig…
nun hätte ich über bekannte einen kleinen nebenjob für sie - nicht viel aber immerhin. - bevor ich nun ein riesentheater mache und falsche hoffnungen auf beiden seiten wecke meine frage an euch:

darf ein sozialhilfeempfänger überhaupt etwas verdienen im sinne von geringfügig beschäftigt? - hier wäre es sitten von den kindern von bekannten und es könnten mal 60 euro - mal 100 werden - pro monat.
auch mal weniger als 60,- je nach bedarf eben.

gibt es eine art freibetragsgrenze? mein arbeitslosengeld scheint es das ja zu geben darum ist mir gänzlich unklar ob es das auch bei der sozialhilfe gibt.

weiss jemand da was genaues?

liebe grüsse

nina

Hi,

was meinst du mit Sozialhilfe? Wenn sie noch erwerbsfähig ist, bekommt sie ALG 2, wenn sie erwerbsunfähig oder über 65 ist, bekommt sie Grundsicherung.
Ein Nebenjob ist immer erlaubt, er muss nur angegeben werden. Es gibt auch Freibeträge, aber die sind individuell je nach Einkommenshöhe. Bei 60-100 EUR pro Monat ist der angerechnete Betrag wahrscheinlich niedriger als der Freibetrag.

Ich bin ja gegen Betrug der Sozialämter, aber Babysitten ist doch - auch wenn es entlohnt wird - eher Nachbarschaftshilfe. Ob man das unbedingt angeben muss? Oder soll das ein richtiger (angemeldeter) Minijob sein? Dann auf jeden Fall angeben.

Gruß
Nelly

öhm… also sie hat rente beantragt, aber arbeitsfähig wäre sie ohnehin nicht - ist das wieder ne andere art sozialhilfe? - ich frag sie mal nachher welche art sie bekommt - keinen schimmer…

die bekannten wollen das schon anmelden ja.

danke aber schonmal vorab. schreib gegen abend mal, was das für ne sozialhilfe ist…*seufz - is das allet kompliziert*g

gruss

nina

zu deinen nachfragen um mir genauere infos zu geben:

derzeit erhält sie ALG 2 - wie hoch ist hier der freibetrag?

sie hat sie grundsicherung beantragt - wie hoch ist der freibetrag dort?

rente hat sie ebenfalls beantragt — aber das dauert alles und da habt sie ein heft zum nachschauen.

danke dir:smile:

nina

derzeit erhält sie ALG 2
sie hat sie grundsicherung beantragt

Meine Frage war eher darauf gerichtet, darauf hinzuweisen, dass es die „allgemeine Sozialhilfe“ kaum noch gibt.

wie hoch ist der freibetrag dort?

Die Freibeträge sind immer individuell, je anch Höhe des Einkommens. Sie werden nach einer relativ komplizierten Formel berechnet, die ich leider nicht parat habe.

Gruß
Nelly