Kleiner PKW , grosser Anhänger Leerfahrt , Zulässig Ja / Nein?

Ein Bekannter von mir der im Klein und Nebengewerbe Autos ankäuft , repariert und wieder verkäuft , hat mir gestern etwas erzählt .

Normalerweise zieht er seinen grossen Autotransport Anhänger mit 3 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit einem Dodge Ram , oder wenn mal not am Auto ist mit einem Chevrolet Suburban .

Augenblicklich sind beide Zugfahrzeuge unterwegs aber am Rückweg kommt der Suburban dort vorbei wo der Renault Traffic mit Motorschaden steht ,der abgeholt werden soll nur ist der ohne Anhänger unterwegs

jetzt denkt man darüber nach den leeren Anhänger ( Leergewicht 620 kg , nachgerüstet mit Elektroseilwinde und Werkzeugkasten Ca 700 kg momentan Gewicht ) mit einem Kurierfahrzeug dort hin zu bringen

Das Kurierfahrzeug ein Renault Scenic , eine art MiniVan einzuordnen zwischen Kleinwagen und Mittelklasse der hat eine AHK und darf 750 kg unbebremst 1200 kg gebremst ziehen

Der gebremste Anhänger wie gesagt Leergewicht ca 700 kg , zul , Gesamtgewicht 3000 kg , länge des Anhängers ca 7 Meter ( mit Deichsel ) also fast doppelt so lang wie das Zugfahrzeug

Meine Frage : Darf der Renault Scenic der über 110 PS aus 1,5 Liter Diesel verfügt dieses “ Ungetüm “ ca 150 km weit als Leerfahrt ziehen

und wenn ja , welchen Führerschein benötigt der Fahrer ?

( Wie gesagt es geht nur um die Hinfahrt , zurück mit dem geladenen Kleintransporter gilt das in verbindung mit dem Suburbun sowieso als C1E Zug )

Bei der zulässigen Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht des Hängers. Daher darf der Scenic den Hänger ziehen.

Beim Führerschein zählt jedoch das zulässige Gesamtgewicht!
Also geht mit B hier nichts, wohl aber mit BE oder der „alten Klasse 3“.

Ob B 96 klappt, hängt von der Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger ab, diese darf 4250 kg nicht überschreiten.

Genau in die Papiere schauen, es gibt keine Toleranz und ein Verstoß ist „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und somit eine Straftat.