Kleiner PKW , grosser Anhänger Leerfahrt , Zulässig Ja / Nein?

Ein Bekannter von mir der im Klein und Nebengewerbe Autos ankäuft , repariert und wieder verkäuft , hat mir gestern etwas erzählt .

Normalerweise zieht er seinen grossen Autotransport Anhänger mit 3 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit einem Dodge Ram , oder wenn mal not am Auto ist mit einem Chevrolet Suburban .

Augenblicklich sind beide Zugfahrzeuge unterwegs aber am Rückweg kommt der Suburban dort vorbei wo der Renault Traffic mit Motorschaden steht ,der abgeholt werden soll nur ist der ohne Anhänger unterwegs

jetzt denkt man darüber nach den leeren Anhänger ( Leergewicht 620 kg , nachgerüstet mit Elektroseilwinde und Werkzeugkasten Ca 700 kg momentan Gewicht ) mit einem Kurierfahrzeug dort hin zu bringen

Das Kurierfahrzeug ein Renault Scenic , eine art MiniVan einzuordnen zwischen Kleinwagen und Mittelklasse der hat eine AHK und darf 750 kg unbebremst 1200 kg gebremst ziehen

Der gebremste Anhänger wie gesagt Leergewicht ca 700 kg , zul , Gesamtgewicht 3000 kg , länge des Anhängers ca 7 Meter ( mit Deichsel ) also fast doppelt so lang wie das Zugfahrzeug

Meine Frage : Darf der Renault Scenic der über 110 PS aus 1,5 Liter Diesel verfügt dieses “ Ungetüm “ ca 150 km weit als Leerfahrt ziehen

und wenn ja , welchen Führerschein benötigt der Fahrer ?

( Wie gesagt es geht nur um die Hinfahrt , zurück mit dem geladenen Kleintransporter gilt das in verbindung mit dem Suburbun sowieso als C1E Zug )

Bei der zulässigen Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht des Hängers. Daher darf der Scenic den Hänger ziehen.

Beim Führerschein zählt jedoch das zulässige Gesamtgewicht!
Also geht mit B hier nichts, wohl aber mit BE oder der „alten Klasse 3“.

Ob B 96 klappt, hängt von der Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger ab, diese darf 4250 kg nicht überschreiten.

Genau in die Papiere schauen, es gibt keine Toleranz und ein Verstoß ist „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und somit eine Straftat.

Du hast

Leergewicht 620 kg und zusätzlich
Seilwinde Etc 700 kg

Zusammen 1320 kg tatsächliche Anhängelast

Erlaubte Anhängelast des Fahrzeugs 1200 kg

Ergo NEIN es darf mit diesem Fahrzeug nicht gezogen werden, völlig unabhängig vom Führerschein :woman_shrugging:t3:

Nicht zusätzlich einer 700kg Seilwinde.

Inkl. Seilwinde ist der Hänger jetzt ca. 700kg schwer.

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Hallo

Da haben sie was falsch verstanden

Das Leergewicht laut Papiere 620 kg ist richtig .

Eine Seilwinde mit Elektromotor , die man gelegentlich auch an Geländewagen am Kühfänger sieht , wiegt ca 20 kg - 25 kg , ,Siehe Fotomuster

dazu eine Werkzeugbox wo Spanngurte , Warndreieck , Radschlüssel , u.ä drin ist , ca 50 kg

also zusammen ist das aktuelle Leergewicht mit dem Zubehör bei ca 700 kg also nicht PLUS 700 kg ,

OK dann ist es in Sachen Anhängelast kein Problem - zum erforderlichen Führerschein hast du ja schon Informationen bekommen

Vielen Dank an Alle

Wie gesagt mich interesierte das aus Neugierde , weil es doch sehr komisch aussieht wenn ein Scfenic ( also kein Grande Scenic ) der kaum 4 Meter lang ist , ein solchen eiesigen Anhänger ziehen soll

Die Frage nach dem Führerschein war für mich deshalb interessant weil Alte Klasse 3 Inhaber so wie ich , sich dazu gar keine Gedanken machen müssen

Die jüngere Generation da aber schätzungsweise selber nicht durchblickt

Ich habe mal bei Wikipedia geschaut was so ein Scenic wiegt , der wird dort mitt einem Leer gewicht zw 1350 und 1550 angebenen , ich schätze der dürfte ein zul Gesamt Gewicht von ca 1900 - 2000 haben , also wird das nichts mit B96