Hi zusammen
einem Mieter ist bei kleinen Handwerklichen Arbeiten ein Hammer herunter gefallen ( Bild aufhängen ) der Hammer hat jetzt eine Bodenfliesse „gesprengt“ sieht aus wie ein Spinnenweben.
Der Mieter hat eine Privathaftpflicht , also von der Seite kein Problem und auch keine Diskussion über die Haftung für den entstandenen Schaden.
Wer aber beauftragt jetzt einen Handwerker / Fliesenleger der das in ordnung bringt ?
Muss der Mieter das in Auftrag geben oder der Vermieter ?
gruss
Toni